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Verfasst: 21. Apr 2004, 16:09
von mrtrike
Habg mich grad noch ein wenig schlau gemacht.

Es heist nicht "fahren im beisein eines Erwachsenen" sondern "fahren im beisein eines Erziehungsberechtigten".

Erziehungsberechtigt sind im allgemeinen nur die Eltern oder ein Erwachsener (weis aber nicht genau ob 18 Jahre reicht oder es 21 sein müssen) mit schriftlicher Erziehungsberechtigung der Erzieungsberechtigten [Amtsdeutsch].

Ergo: darf meine Tochter/Sohn nur Autofahren wenn ich oder meine Frau oder eine Person meines Vertrauens danebensitzen.
Andernfalls ist sofort der Lappen weg.

Mit freundlichem Triker Gruß

Mr. Trike

Niedersachsen: Führerschein mit 17 senkt Unfallquote erhebli

Verfasst: 14. Nov 2005, 13:14
von Nersgatt
Als erstes Bundesland hatte Niedersachsen seinen Jugendlichen ab 17 erlaubt, in Begleitung ihrer Eltern Auto zu fahren. Das Projekt ist ein voller Erfolg: Laut einer Studie verursachen die jungen Fahrer später 40 Prozent weniger Unfälle.

Den ganzen Artikel gibts hier zu lesen:
http://www.spiegel.de/auto/aktuell/0,15 ... 37,00.html

Ich denke, die Führerschein mit 17-Sache hat sich bewährt. Niedersachen und einige Europäische Nachbarn haben es vorgemacht. Jetzt wird es Zeit, den Führerschein mit 17 bundesweit einzuführen!

Meine Meinung,
Jens