Re: Bose Edition mit PLASTIK-Lenkrad ausgeliefert?
Verfasst: 4. Nov 2011, 19:36
Hallo Leute,
ich bin erstaunt, die positive Antwort von Renault ist nach nur 2 Tagen schon da, wow!
Ich habe via Händler eine Entschuldigung für einen "Produktionsfehler" bekommen, das korrekte Bose-Lenkrad wird in ca. 7-10 Tagen bei meinem Händler eintreffen und wird dann eingebaut.
Zusätzlich hat mir der Händler als Entschädigung/Wiedergutmachung noch 5 Gummi-Fußmatten für den Innenraum draufgelegt.
Das Problem hat sich also erfreulich rasch erledigt, damit habe ich nach der ersten Reaktion des Händlers eigentlich gar nicht gerechnet.
@ tomruevel:
Auch zum Thema "....dass technische Änderungen vorbehalten sind...." habe ich mich aufgeschlaut (hatte aufgrund der ersten Reaktion des Händlers die Befürchtung, dass es womöglich zum Streitfall kommen könnte):
Sinngemäß hat mir ein ein befreundeter Paragrafenverdreher folgendes gesagt, dass deine Aussage zwar grundsätzlich richtig ist, jedoch darf eine solche Änderung nicht explizit beworbene/beschriebene, besondere und die Kaufentscheidung beeinflussende Ausstattungsdetails betreffen. Wenn der zugehörige Prospekt noch Gültigkeit hat und wie in meinem Fall z.B. das Lederlenkrad im Bose-Prospekt und im Web explizit besonders erwähnt und mit Foto dargestellt ist, dann darf sich der Kunde diese Ausführung auch erwarten. Andernfalls kann der Kunde mit Hinweis auf "... hat meine Kaufentscheindung massgeblich beeinflusst..." mit entsprechender Nachfrist auf Fehlerbehebung pochen.
LG!
Tumirnix
ich bin erstaunt, die positive Antwort von Renault ist nach nur 2 Tagen schon da, wow!
Ich habe via Händler eine Entschuldigung für einen "Produktionsfehler" bekommen, das korrekte Bose-Lenkrad wird in ca. 7-10 Tagen bei meinem Händler eintreffen und wird dann eingebaut.
Zusätzlich hat mir der Händler als Entschädigung/Wiedergutmachung noch 5 Gummi-Fußmatten für den Innenraum draufgelegt.
Das Problem hat sich also erfreulich rasch erledigt, damit habe ich nach der ersten Reaktion des Händlers eigentlich gar nicht gerechnet.
@ tomruevel:
Auch zum Thema "....dass technische Änderungen vorbehalten sind...." habe ich mich aufgeschlaut (hatte aufgrund der ersten Reaktion des Händlers die Befürchtung, dass es womöglich zum Streitfall kommen könnte):
Sinngemäß hat mir ein ein befreundeter Paragrafenverdreher folgendes gesagt, dass deine Aussage zwar grundsätzlich richtig ist, jedoch darf eine solche Änderung nicht explizit beworbene/beschriebene, besondere und die Kaufentscheidung beeinflussende Ausstattungsdetails betreffen. Wenn der zugehörige Prospekt noch Gültigkeit hat und wie in meinem Fall z.B. das Lederlenkrad im Bose-Prospekt und im Web explizit besonders erwähnt und mit Foto dargestellt ist, dann darf sich der Kunde diese Ausführung auch erwarten. Andernfalls kann der Kunde mit Hinweis auf "... hat meine Kaufentscheindung massgeblich beeinflusst..." mit entsprechender Nachfrist auf Fehlerbehebung pochen.
LG!
Tumirnix