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Anhängerkupplung für Conquest
Verfasst: 7. Jun 2009, 01:31
von mc_fly_senior
Hallo Zusammen.
Ich möchte mir für meinen Conquest eine Anhängerkupplung zulegen.
In unserer Werkstatt kostet diese samt Einbau an die EUR 700,-.
Hab jetzt im Internet einige Anbieter gefunden bei denen Selbsteinbausätze
je nach Ausführung bis max. EUR 350 erhältlich sind.
Jedoch steht bei einigen die Bemerkung "Nicht für Conquest/Crossroad" verwendbar dabei. Ein Anbieter hat mir per Mail sogar mitgeteilt dass ihm
kein Hersteller bekannt sei der für den Conquest Kupplungen baue.
Kann mir jemand mitteilen ob ich es riskieren kann eine zu bestellen ohne 100% zu wissen ob die wirklich passt.
Am besten wäre natürlich jemand der eine eingebaut hat und mir mitteilen könnte um welches Fabrikat (Type) es sich handelt.
Danke im Voraus,
mfg Martin
Verfasst: 7. Jun 2009, 09:55
von Desarek
Wenn dort steht das sie nicht für Conquest ist, dann bestell sie nicht!
Hintergrund ist folgender: Die Einbauanleitung ist die ABE, wenn dort steht nicht für Conquest und Du hast sie dran, hast Du keine gültige ABE -> somit verboten! Zudem ist es meist so, das sie nicht passt, da die Hochgelegten auch ein modifiziertes "Unterteil" haben.
Verfasst: 7. Jun 2009, 11:53
von Renndiesel 1
Vor allen Dingen ist zu überlegen , ob sich das Risiko für 350€ Differenz lohnt. Du willst ja den Wagen sicherlich ein paar Jahre fahren. Beim Händler hast du auf jeden Fall die richtige AHK dran und es gibt kein Problem beim TÜV.
Gruß Heiko
Verfasst: 7. Jun 2009, 19:30
von Desarek
Leider schaut der TÜV nicht mehr nach der AHK. Er verlangt auch keine Papiere. Insofern wäre es theoretisch zwar egal, faktisch wäre das Fahrzeug aber eben außer Kraft gesetzt.
Verfasst: 8. Jun 2009, 09:30
von 65-PS-pro-Tonne
Ich würde es nicht riskieren wollen, mit einer nicht erlaubten AHK einen Parkrempler zu verursachen. Ein findiger Versicherungsmensch, der da die Nase dran kriegt, lässt Dich auf allen Kosten sitzen. Eine AHK ist eine bauliche Veränderung am Fahrzeug. Ist diese Veränderung nicht dokumentiert verliert das Auto seine Betriebserlaubnis. Das wiederum bedeutet mindestens Fahren ohne Versicherungsschutz ... (beim Mopped kann es auch Fahren ohne Führerschein bedeuten ;-) )
Verfasst: 8. Jun 2009, 11:49
von mc_fly_senior
Danke für die Antworten,
hab aber das Problem dass die Werkstatt bei der ich angefragt habe zu mir auch gesagt hat dass bei meinem Model der Kabelbaum für den Tempomaten nicht vorhanden sei und ich dies vergessen könnte. Doch nun fahr ich einwandfrei mit Tempomat !! >> DANK an das FORUM !!
Also das Vertrauen in diese Werkstatt ist nicht mehr so groß. (gab schon mehrere ähnlicher Fälle) Bin mir also nicht sicher was die mir dann andrehen. Zusätzlich verunsichert mich die Antwort eines namhaften Kupplungshändlers dass er keinen Hersteller kenne der eine Kupplung für den Conquest baue. Werd es mal in einer anderen WS versuchen und hoffen dass sich evtl. jemand meldet der bereits eine eingebaut hat.
Verfasst: 10. Jun 2009, 12:51
von Conqueror
Hallo Leidensgenosse! :(
Habe genau das gleiche Problem vor einem Jahr gehabt. Mir wurde entweder gesagt "keine Ahnung" (!), "geht bei diesem Modell nicht" oder "nur eine nicht abnehmbare Kupplung ist möglich" (Das war bei einem Markenhändler. Allerdings war dieser sehr unsicher bei seiner Antwort). Daraufhin habe ich mir einen Paulchen-Heckträger zum Fahrradtransport gekauft. Diese Wischi-Waschi Auskünfte waren mir einfach zu unsicher.
Grüße vom Conqueror
Verfasst: 10. Jun 2009, 13:18
von rainer023
Also - ich habe seit einem halben Jahr einen Conquest mit abnehmbarer AHK-die hat bei der Neubestellung des Fahrzeuges einen Aufpreis von 500,00 € verursacht. Dabei hatte ich sogar die Wahl zwischen einer starren und einer abnehmbaren AHK. Mir ist es rätselhaft, wie Zubehörhändler behaupten können, für den Conquest gäbe es keine AHK...
Verfasst: 10. Jun 2009, 13:28
von Desarek
Die Frage ist ob die Zubehörhändler eine AHK offiziell anbieten dürfen, oder ob Renault das erst nach einer gewissen Zeit - oder eben gar nicht - zulässt!
[EDIT]
Gerade bei bertelshofer nachgesehen. Weder die AHK von Brink, Westfalia oder Bosal oris darf man verwenden. Bei allen steht "nicht für Sondermodell Conquest". Somit scheint sicher, das es die AHK nur als original bei Renault gibt. Und dann auch nur wenn es gleich mitgeordert wird.
Verfasst: 11. Jun 2009, 16:42
von rainer023
O.K. das kann natürlich sein, dass sich Renault sein Einbau-Monopol gesichert hat. Jedenfalls ist meine AHK von Bosal. Ist aber schon seltsam, dass das gute Stück nur dann "regulär" ist, wenn es bei der Auslieferung des neuen Fahrzeues von Renault eingebaut wird. Na ja, man lernt immer dazu...