Felgen zerkratzt
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Schön, du willst einen neuen Beitrag schreiben. Wenn du etwas an deinen Wagen reparieren willst, dann nehme dir doch bitte etwas Zeit und dein Smartphone, dokumentiere die Arbeitsschritte und mache daraus eine kleine DIY-Anleitung in der KnowledgeBase, davon haben wir dann alle was.
Oder erstelle selber ein pdf-Dokument und schicke es mit einer kleine Beschreibung dazu an technik@scenic-forum.de, wir fügen diese dann der KnowledgeBase zu.
Bilder für deine Beiträge, im Forum sowie der KnowledgeBase, kannst du über unseren eigenen Bilderuploaddienst einfügen. Dazu gibt es diese Anleitung im Forum.
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Hallo Chipo,
habe gerade von Sommer auf Winter-Reifen gewechselt. Bei mir sind definitiv keine Schlaggewichte an den Außenseiten der ALU-Felgen, weder von Renault Original Steppe 17Zoll noch an meinen Borbet WinterAlus von Zubehör Handel.
Also stellt sich die Frage : Waren tatsächlich von Werk her Außengewichte dran, oder hat die WS schlicht gemurkst und du bist nun der Dumme ????
Ich habe noch nie gehört das man Nagelneue ALU´s reparieren muss. Ich meine es ist schlichtweg die Sache deiner WS.
habe gerade von Sommer auf Winter-Reifen gewechselt. Bei mir sind definitiv keine Schlaggewichte an den Außenseiten der ALU-Felgen, weder von Renault Original Steppe 17Zoll noch an meinen Borbet WinterAlus von Zubehör Handel.
Also stellt sich die Frage : Waren tatsächlich von Werk her Außengewichte dran, oder hat die WS schlicht gemurkst und du bist nun der Dumme ????
Ich habe noch nie gehört das man Nagelneue ALU´s reparieren muss. Ich meine es ist schlichtweg die Sache deiner WS.
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Deshalb ja das Gutachten. Gutachten sind ja nicht nur für die Feststellung der Schadenhöhe, sondern auch zur Feststellung des Schadensverursachers. Folgerichtig sollte also festgestellt werden das es ein Verschulden der WS ist. Diese hat dann neben dem Schaden auch die Kosten des Gutachtens zu zahlen ;-)Da bleibt dann nur noch die Fragen ob ich das bezahlen muss oder Renault, schliesslich ist der GS und auch die Felgen 1 Woche alt
Es müssen teilweise sogar nagelneue Autos repariert werden - siehe VW Anfang des Jahres als 30.000 Autos einen Hagelschaden bekamen :bash:Ich habe noch nie gehört das man Nagelneue ALU´s reparieren muss
chipo, geh wie gesagt nochmal zur WS. Eventuell bekommst ja welche im Tausch. Ansonsten sage eindeutig das der Schaden von Dir nicht akzeptiert wird und ein Gutachter eingeschaltet wird. Dann wirst ja sehen wie die sich verhalten. Kannst ja auch darauf verweisen das bei anderen das nicht vorkam und es somit eindeutig schlechte Arbeit ist.
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Also
Werkstatt kann nichts machen, da wie gesagt nicht von ihr verursacht.
Jetzt wirds über Renault Deutschland geregelt, die Nette Dame sagte auch das Sie schon mal so eine Fall gehabt hätte(also bei Renault anscheinend nicht unbekannt).
Alles weitere wird sich innerhalb der nächsten 3 Tage ergeben, da soll dann ein Bearbeiter mich direkt nochmal kontacktieren.
Schaun wir mal.
Werkstatt kann nichts machen, da wie gesagt nicht von ihr verursacht.
Jetzt wirds über Renault Deutschland geregelt, die Nette Dame sagte auch das Sie schon mal so eine Fall gehabt hätte(also bei Renault anscheinend nicht unbekannt).
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- Forums-Dauerfahrer
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Na dann hoffe ich das Dich die Kulanz von Renault nicht mit voller Härte zurück in die Verzweiflung katapultiert ;-) Soll ja schließlich auch schon vorgekommen sein (nicht nur bei Renault), dass man etwas in Aussicht gestellt bekommt, dann aber wieder gar nichts bekommt.
Nunja, halt uns da mal auf den Laufenden.
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Hallo Desarek
Ich weiss auf was du anspielst, aber ich sehe hier kein Fall von Kulanz.
Wer Produkte in Deutschland verkauft , muss sich auch an deutsches Recht dabei halten.
In Deutschland haben wir 2 Jare Gewärleistung(und ich sprech jetzt absichtlich nicht von der Garantie), wonach der HD. in den ersten 6 Monaten für Mängel auf jeden Fall haften(es sei denn unsachgemäss Handhabung oder durch Eigenverschulden enstanden)muss.
die letze verbleibende Zeit der Gewärleistung muss ich als Käufer nachweisen das der Mangel von Anfang an bestanden hat.
Der Händler hat wiederum 1Jahr Gewährleistung bei seinem Grosshändler(dürfte in diesem Fall Renault Deutschland sein), da es bei Gewerbetreibenden Einschränkung geben kann.
Ich seh das mal so ich habe kein einwandfreies Produkt erhalten also muss entweder der Händler oder Renault dafür sorgen das nachgebessert wird.
Ich mach mich da jetzt erstmal nicht mehr verrückt, schliesslich hab ich einen Rechtsschutz der sich der Sache dann annehmnen kann sollte sich von Renault aus nichts bewegen.
ich werds erstmal auf dem Standardweg versuchen.
Werd euch über die weitere Entwicklung auf dem laufenden halten.
Ich weiss auf was du anspielst, aber ich sehe hier kein Fall von Kulanz.
Wer Produkte in Deutschland verkauft , muss sich auch an deutsches Recht dabei halten.
In Deutschland haben wir 2 Jare Gewärleistung(und ich sprech jetzt absichtlich nicht von der Garantie), wonach der HD. in den ersten 6 Monaten für Mängel auf jeden Fall haften(es sei denn unsachgemäss Handhabung oder durch Eigenverschulden enstanden)muss.
die letze verbleibende Zeit der Gewärleistung muss ich als Käufer nachweisen das der Mangel von Anfang an bestanden hat.
Der Händler hat wiederum 1Jahr Gewährleistung bei seinem Grosshändler(dürfte in diesem Fall Renault Deutschland sein), da es bei Gewerbetreibenden Einschränkung geben kann.
Ich seh das mal so ich habe kein einwandfreies Produkt erhalten also muss entweder der Händler oder Renault dafür sorgen das nachgebessert wird.
Ich mach mich da jetzt erstmal nicht mehr verrückt, schliesslich hab ich einen Rechtsschutz der sich der Sache dann annehmnen kann sollte sich von Renault aus nichts bewegen.
ich werds erstmal auf dem Standardweg versuchen.
Werd euch über die weitere Entwicklung auf dem laufenden halten.