Garantieleistungen von anderer WS fertigstellen lassen?

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Düse
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Garantieleistungen von anderer WS fertigstellen lassen?

Beitrag von Düse »

Kann ich meine Garantieschäden auch von einer anderen Ws erledigen lassen weil die jetzige unfähig ist? Gibt es eine zuverlässige Ws im Landkreis SFA?
http://www.scenic-forum.de/forum/viewtopic.php?t=7848

Heiko

Desarek
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Beitrag von Desarek »

Grundsatz ist folgender:

Auftretende Fehler lässt man in der Werkstatt in der man das Fahrzeug bezogen hat beseitigen. Tritt der Fehler nach der Reperatur erneut auf, lässt man diesen erneut von der selben Werkstatt beseitigen.

Sollte trotz wiederholter Fehlerbeseitigung der selbe Fehler autreten, kann man eine andere Werkstatt aufsuchen.

Die Garantie auf die Reperaturleistung bleib in jeden Fall bestehen. Das bedeutet das die Rechnung der Reperatur die Werkstatt zu tragen hat, die diesen nicht beseitigen konnte.


Praktisches Beispiel:

Meine Hecksscheibe war zerborsten. Ich ließ diese in einer großen Autoglaswerkstatt austauschen. Doch leider funktionierte der Scheibenwischer nicht richtig (hakte immer wieder aus und ging nur noch bis zur Hälfte) und auch die Dämpfer waren locker! Daraufhin ließ ich nachbessern. Doch dies brachte auch nichts. Die Reperatur überließ ich dann einer Renaultfachwerkstatt, die die Rechnung direkt zur Autoglaswerkstatt schickte. Rechnungsbetrag der Nachbesserung 150,- Euro!

Düse
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Beitrag von Düse »

Bin bei Renault einer Fachwerkstatt in Walsrode :?
Wollte zu einer anderen Renaultws im Landkreis wechseln weil die jetzige es nicht hin bekommt.


Heiko

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Beitrag von Desarek »

Ist genau das Selbe. Kannst Du ohne Bedenken machen wenn es mit der Nachbesserung in Deiner Hauswerkstatt nicht funktioniert.

Mit meinen Beispiel will ich nur auf die Kosten die die Werkstatt die es nicht hinbekommt hinweisen. Denn die müssen dann von der WS oder der Versicherung der WS übernommen werden.

Düse
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Beitrag von Düse »

Danke für die Info werde dann mal schnell wechseln habe noch bis 31.05.2008 Werksgarantie die sollten das dann eh übernehmen.

Und noch frohe Ostern an alle


Heiko

Thunder
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Beitrag von Thunder »

Wenn du Car -Garantie hast kannst du hingehen wo du willst.
Hast du keine bleibt dir nur die Nachbesserung der alten ws, bis zu 3x

Desarek
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Beitrag von Desarek »

Wofür Car-Garantie? Er hat ein Fahrzeug vom Renault-Händler gekauft auf das er minimum 12 Monate Garantie seitens des Händlers hat (oder meinst Du das mit Car-Garantie). Wenn er - weil die WS des Händlers zu blöd ist - zu einer anderen Renault-WS geht, ist das kein Problem. Die Kosten müssen dann übernommen werden. Stelle man sich vor man zieht um und müsste dann immer hunderte km fahren nur um zu der WS zu gehen wo das Auto her ist!


Mit der Nachbesserung von bis zu 3x ist das auch so eine Sache. 3x Nachbessern wird in der Praxis wohl kaum einer machen. Was ist das für ein Bild für den Händler oder die WS wenn die nach 3 Nachbesserungen den Fehler immer noch nicht gefunden haben?

Düse
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Beitrag von Düse »

Wenn 3x heißt hinfahren wegen anschauen besprechen bestellen usw.
dann zum Termin hin beim abholen gesagt bekommen es muß erst noch was beantragt werden, dann wieder hin ist zum teil erledigt sieht aber sch... aus also wenigstens nochmal hin das andere Problem ist auch nochnicht behoben und die dritte Sache ist genau so mangelhaft wie vorher.
Und wegen kleinigkeiten immer und immerwieder 3-4mal hin zu müßen ist schon nicht so geil.
habe den Wagen nun ca. 1 Jahr und der war mitlerweile 9 mal in der Ws. Nun reicht es mir. 3 x nachbessern war nun mehr als genug 3 x da.

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Beitrag von Desarek »

und der war mitlerweile 9 mal in der Ws
Das ist doch mehr als genug! Hoffe die anderen bekommen das hin.

Thunder
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Beitrag von Thunder »

Leider ist es bei gebrauchten so, das die WS die GEWÄHRLEISTUNG (braucht keine Garantie geben) meißt durch Abschluß einer Car-Garantie (versicherungsträger)
aus der Hand gibt. Ich hoffe du hast deine 9 maligen WS besuche auch schriftlich.
Dann wenn der Mangel schon im ersten halben Jahr war würde ich den wagen doch wandeln. Das geht auch bei gebrauchten. Wenn das Jahr rum ist mußt du wohl zum RA, weil dann Gewährleistung um ist. dann werden die sich streuben zu bezahlen.
Der anderen WS mußt du den ganzen fall schilder, denn wenn die die Reperatur ohne das wissen und dem Einverständniss der anderen WS machen wird die erste WS nicht zahlen. Du bist dann Ansprechpartner der 2.WS und mußt erst einmal zahlen, dir die Kosten auf dem Gerichtswege von der ersten wieder holen.

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