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Frage zur Pkw-Anmeldung!
Verfasst: 23. Jun 2007, 08:31
von Sturmhai
Hallo!
Ist es eigentlich möglich, das Nummernschild von unserem "alten"
Auto (auf meinen Vater zugelassen) sofort auf unseren "neuen" Scenic
(wird auf mich zugelassen) zu übernehmen?
Danke für eure Antworten!
Gruß
Verfasst: 23. Jun 2007, 09:31
von scenicexception
Nein. Das Kennzeichen ist soweit ich weiß erst nach 6 Monaten wieder frei.
Wenn er es verschrotten würde, dann könnte ich es mir vorstellen, da ab diesem Zeitpunkt keine erneute Zulassung möglich ist.
Verfasst: 23. Jun 2007, 09:38
von Autopilot
Hier kann ich nur einen kurzen Anruf bei deiner Zulassungsstelle empfehlen. Da erfährst du dann ob es geht, was zu beachten ist und vor allem auch: was es kostet.
Das handhabt wohl jede Zulassungsstelle anders.
Verfasst: 23. Jun 2007, 11:31
von Desarek
In Deutschland "nur schwer"
* möglich, da das Kennzeichen bei uns
fahrzeuggebunden und nicht (wie zum Beispiel in Österreich) personengebunden ist.
Das bedeutet das das Kennzeichen nur in folgenden Fällen wieder frei wird:- 1. Zulassung des Fahrzeugs in einen anderen Zulassungsbezirk
2. Verschrottung des Fahrzeuges
3. Verloren gegangene / gestohlene Kennzeichen
Das war ja mal im Gespräch, aber irgendwie hat man es geschafft hier wieder das ganze in der Schublade verschwinden zu lassen.
Ausnahme sind im übrigen nur die alten roten Kennzeichen. Die haben die Händler für sich, um nicht jede Probefahrt neu anmelden zu müssen. Hier musste man nur ein schlichtes Formular (zumindest offiziell) vor der Probefahrt ausfüllen (deshalb auch immer der Ausweis).
zu
Autopilot hat geschrieben:Das handhabt wohl jede Zulassungsstelle anders.
Definitiv nicht! Das ist eine einheitliche Regelung für ganz Deutschland. Meldestellen die sich nicht dran halten, machen eindeutig was verkehrt!
(Ich bin davon ausgegangen, das "Autopilot" das auf das direkte mitnehmen bezieht)
*
hab ich mal geändert. Soll mir ja keiner nachsagen das ich nicht einsichtig bin.
Verfasst: 23. Jun 2007, 11:52
von Autopilot
Verfasst: 23. Jun 2007, 12:08
von Desarek
Fast überall steht : "altes Fahrzeug muss umgekennzeichnet werden....". Naja, darunter fallen zB meine 3 Punkte. Das das KFZ-KZ fahrzeuggebunden ist, ist aber trotzdem so. (Auch wenn Du unter definitiv was anderes verstehst)
Und nur so nebenbei bemerkt, etwas freundlicher reagieren kannst Du schon. Wenn Du das schon weist, warum stellst Du dann die Links erst online, wenn Dir was gegen Strich läuft?
Und aus Deiner Aussage "Das handhabt wohl jede Zulassungsstelle anders." habe ich etwas anderes herausgelesen, als Du wahrscheinlich meintest.
Verfasst: 23. Jun 2007, 12:20
von Autopilot
Desarek hat geschrieben:Und nur so nebenbei bemerkt, etwas freundlicher reagieren kannst Du schon. Wenn Du das schon weist, warum stellst Du dann die Links erst online, wenn Dir was gegen Strich läuft?
Ich habe einfach etwas recherchiert und dem Topicstarter die Quintessenz des Gefundenen mitgeteilt, da bestand weder Grund noch Veranlassung, alles zu dokumentieren. Zu dererlei extra Arbeit wird man nur gezwungen, wenn Leute daherkommen, die meinen es besser zu wissen, ohne dafür entsprechende Hinweise zu liefern.
[Und was die "Freundlichkeit" angeht bin ich mehr als überrascht solche Mimositäten ausgerechnet von dir zu lesen.]
Möglicherweise hab ich noch nicht genug von den Gepflogenheiten hier mitbekommen, aber woanders wird die Aussage eines Users üblicherweise nicht grundlos kritisiert oder als falsch bezeichnet, wenn man es selber nicht besser weiß, oder entsprechend belegen kann.
Aber ich werde dann wohl mal den Tipp eines Forenusers hier beherzigen was solche Äußerungen angeht:
Ignoriert einfach solche sinnlosen Kommentare und lasst die Verfasser lings liegen. Solchen Menschen kann man´s eh nicht recht machen und Erklärungen über das warum wollen sie auch nicht hören.
@Sturmhai: Lass uns aber in jedem Fall wissen, was dabei rausgekommen ist.
Verfasst: 23. Jun 2007, 14:18
von Desarek
Nochmals für Sturmhai:
Eine direkte Umschreibung ist nicht möglich. Über Umwege, die Zeit und Geld kosten aber schon. Das heist in Deinem Fall (Du willst ja sofort) eher nicht.
@Autopilot: Ich hab Dir meine Sicht per PM geschildert. Hoffe das es jetzt geklärt ist. Und im Zitat hast meinen Namen vergessen! Ich steh da immernoch dazu (für den entsprechenden Fall).
mfg
"Mimose"
EDIT
Damit jeder davon was hat mal das Zitat was nun (seit gerade 3 Monaten, und zudem nicht überall veröffentlicht) Gültigkeit hat:
Abendblatt.de hat geschrieben:Neue Regeln gelten ab 1. März bei der Kfz-Zulassungsstelle, das teilt der Landkreis Lüneburg mit. So können Autofahrer ab sofort ihr Kennzeichen bei einem Fahrzeugwechsel mitnehmen. Dafür dürfen sie ihr Auto nur noch dort anmelden, wo sie ihren Hauptwohnsitz haben.
Verfasst: 23. Jun 2007, 14:49
von Autopilot
Die Meldung ist leider arg knapp, sonst hätte ich sie auch zitiert.
So geht daraus weder hervor, ob das nun ausschließlich für den Landkreis Lüneburg gilt und ob der 3. Satz überhaupt etwas mit den beiden vorherigen zu tun hat (oder es einfach 2 getrennte Meldungen sind, wozu ich bei der Interpretation neige).
Eventuell kann ja noch jemand was zur Aufklärung beitragen....
Verfasst: 23. Jun 2007, 16:19
von Desarek
Wäre wie gesagt, der beste Weg gewesen. Das letzte mal als ich mit der Meldestelle zu tun hatte, war Anfang Februar mit dem Auto was meine Frau fährt. Da ging gar nichts.