Steuereinstufung Scenic II 1,9 dci FAP

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urbanist
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Steuereinstufung Scenic II 1,9 dci FAP

Beitrag von urbanist »

Erst ein mal ein 'Hallo' an alle hier im Forum!

Ich lese schon seit einiger Zeit hier in diesem tollen Forum mit und möchte zunächst allen hier Engagierten für Ihre tolle Arbeit danken! :respekt:

Nun zu meinem Problem:

Ich habe gestern einen neuen Steuerbescheid für meinen Scenic II 1,9 dci FAP erhalten, nachdem ich den im März von der Bundesregierung beschlossenen Aufpreis von 1,20 € je 100 ccm zu bezahlen hätte, da das Fahrzeug nicht mit einem Partikelminderungssystem ausgestattet sei! Toll, wie die beim Finanzamt Bescheid wissen... Telefonisch erreichbar war gestern trotz Sprechzeiten natürlich auch niemand dort. :wall:

Ein Anruf beim Händler meines Vertrauens brachte auch keine Erkenntnisse (...wieso Ihr Fahrzeug hat doch einen Rußfilter... ach nee!), eine Bescheinigung von Renault gibts nicht. Angeblich steht es in EG Übereinstimmungsbescheinigung, dort kann ich aber außer einem Wert für die Partikelmenge nichts finden.

Hat schon jemand hier Erfahrungen oder bin ich etwa die Testperson?

Danke schon mal im Voraus für Eure Antworten!

Grüße
Matthias
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Beitrag von Desarek »

Hallo und herlich willkommen.


Ich fahre zwar keinen Diesel kann Dir aber folgendes sagen:

Grundsätzlich ist der "Aufpreis" nur von denen zu zahlen, die keinen DPF nachrüsten. Für alle die diesen serienmäßig haben (dazu zählt ja das FAP-System) gilt der normale Steuersatz.


Aus einem anderen Board weis ich, das die FA´s das Ganze sehr unterschiedlich behandeln. Daher folgender Rat.

1. Widerspruch zum Steuerbescheid einlegen mit Verweis auf den serienmäßigen FAP und Beantragung zur Aussetzung der Zahlung bis zur vollständigen Klärung

2. Widerruf der Einzugsermächtigung (falls vorhanden), da sonst trotzdem abgebucht wird.


Sollte nach dem Widerspruch kein berichtigter Steuerbescheid folgen, helfen die Automobilclubs weiter.
SteffenBerlin
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Re: Steuereinstufung Scenic II 1,9 dci FAP

Beitrag von SteffenBerlin »

urbanist hat geschrieben:Telefonisch erreichbar war gestern trotz Sprechzeiten natürlich auch niemand dort. :wall:
Was wolltest Du dort telefonisch erreichen? Wenn Du mit dem Steuerbescheid nicht zufrieden bist, musst Du Einspruch einlegen. Das geht nur schriftlich oder mündlich an Amtsstelle. Telefonisch geht gar nichts.
urbanist hat geschrieben:Ein Anruf beim Händler meines Vertrauens brachte auch keine Erkenntnisse (...wieso Ihr Fahrzeug hat doch einen Rußfilter... ach nee!), eine Bescheinigung von Renault gibts nicht. Angeblich steht es in EG Übereinstimmungsbescheinigung, dort kann ich aber außer einem Wert für die Partikelmenge nichts finden.
Die Kfz-Steuer-Stelle übernimmt die Daten der Zulassungsstelle. Vielleicht ist anhand des Typschlüssels nicht erkannbar, dass Du einen FAP hast. So wäre der Fehler erklärbar.

Also schriftlich Einspruch einlegen, damit der Steuerbescheid nicht bestandskräftig wird. Kopien der Fahrzeugpapiere und Unterlagen mit dem Verweis auf den FAP hinsenden. Dann weiter sehen.

MfG Steffen
Desarek
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Beitrag von Desarek »

So, nochmal ganz wichtig Widerspruch mit gleichzeitiger Aussetzung der Vollziehung nach § 361 AO (Abgabenordnung) einlegen.

Beim Widerspruch, so wie SteffenBerlin es sagt, auf die Schlüsselnummer verweisen. Alternativ kannst Du versuchen vom TÜV/ Dekra eine Bescheinigung zu bekommen, das FAP tatsächlich am Fahrzeug werkseitig verbaut ist.


P.S. Gibts den Einspruch nicht nur vor Gericht, und ansonsten heist es bei Bescheiden doch Widerspruch, oder?
SteffenBerlin
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Beitrag von SteffenBerlin »

Desarek hat geschrieben:P.S. Gibts den Einspruch nicht nur vor Gericht, und ansonsten heist es bei Bescheiden doch Widerspruch, oder?
... das in Krimiserien gern gehörte "Einspruch, Euer Ehren" gibt es vor deutschen Gerichten gar nicht. Das ist typisch amerikanisch.
Tatsächlich redet die Abgabenordnung vom Einspruch.
Im allgemeinen Verwaltungsrecht heißt es Widerspruch. Es ist aber egal wie die Bürgerin oder der Bürger die Sache bezeichnet, so lange sich aus dem Inhalt ergibt, was sie oder er will.
1979TS
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Beitrag von 1979TS »

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Zuletzt geändert von 1979TS am 10. Nov 2015, 12:29, insgesamt 2-mal geändert.
urbanist
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Beitrag von urbanist »

Hallo,

erst einmal vielen Dank für die Antworten!
Inzwischen habe ich ein paar neue Infos.

Was wolltest Du dort telefonisch erreichen? Wenn Du mit dem Steuerbescheid nicht zufrieden bist, musst Du Einspruch einlegen. Das geht nur schriftlich oder mündlich an Amtsstelle. Telefonisch geht gar nichts.

Da habe ich durchaus andere Erfahrungen wenn:
a. ein Irrtum vorliegt, dann wird der Bescheid ohne Einspruch geändert (habe ich bei der Einkommensteuer schon gehabt)
b. man vom Finanzamt die Information bekommt, dass das FA gar nicht zuständig ist, es also nix bringt irgendwelche Unterlagen mit dem Einspruch dorthin zu schicken
c. man die Info bekommt an wen bei der Zulassungsstelle man sich wenden kann
d. man die Info bekommt, dass ein Widerspruch nur nötig ist, wenn man die Änderung der Daten bei der Zulassungsstelle nicht innerhalb der 4 Wochenfrist hinbekommt.

Die Zulassungsstelle benötigt im übrigen eine Bescheinigung des Herstellers, wenn das Wort Partikel- oder Rußfilter nicht in der EG Übereinstimmungsbescheinigung auftaucht! Der Eintrag in die Fahrzeugpapiere kostet natürlich dann auch noch Gebühren. Toll!

Also nachher doch mal zum Freundlichen...

Grüße
Matthias
urbanist
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Beitrag von urbanist »

Hallo,

für alle die es noch interessiert, hier mal ein Update.

Renault hat dem Kraftfahrtbundesamt einen Nachweis über den Partikelfilter erbracht. Daraufhin hat das KBA den Fahrzeugdatensatz für alle Scenic II mit dem Herstellercode ABZ000087 unter Punkt 22 wie folgt ergänzt:
'Stufe PM 5 ab Tag der Erstzul.'

Über diesen Datensatz sollen in den nächsten Wochen laut Auskunft des KBA alle Zulassungstellen verfügen und damit die Fahrzeugpapiere entsprechend ändern (kostenpflichtig!). Dies wird dann den zuständigen Finanzämtern gemeldet.

Das KBA gibt den Datensatz auf Anfrage auch an die Halter der Fahrzeuge heraus, falls die Zulassungsstelle noch nicht über die Daten verfügt.

P.S. Von Renault gibt es ein allgemein gehaltenes Schreiben hierzu, welches die Vorgehensweise beschreibt. Habe ich heute von meinem freundlichen erhalten, nachdem ich o.g. bereits selbst rausgekriegt hatte....

P.P.S. Morgen ein Test bei der Berliner Zulassungsstelle. Bin gespannt!

P.S. die 3.: Berliner Zulassungsstelle braucht den Auszug des KBA. Hat angeblich bei Bestandsfahrzeugen keine Möglichkeit, die Daten erneut beim KBA abzufragen. Hatte ja zum Glück den Auszug, also 11,70 Euronen und 1 h Wartezeit, neuer Steuerbescheid ist inzwischen auch da.

Grüße Matthias
Zuletzt geändert von urbanist am 23. Mai 2007, 20:32, insgesamt 2-mal geändert.
SteffenBerlin
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Beitrag von SteffenBerlin »

... musst Du wirklich Deiner Papiere ändern lassen?
Reicht es nicht aus, wenn Du das Finanzamt an das KBA verweist. Für Behörden ist die Anfrage dort kostenlos.

MfG Steffen
tomruevel
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Beitrag von tomruevel »

Hallo zusammen,

ein anders Fahrzeug, aber ähnliche Verfahrensweise.
Unser Clio B 1,2, Bj. 99, war als D3 eingestuft und besteuert worden.
Definitiv ist es aber ein Fahrzeug was D4 erfüllt.
Das konnte nur bei der Erteilung der Betriebserlaubnis noch nicht eigegebene werden.
Dadurch wurde das Fahrzeug zu hoch besteuert und eine Steuerfreibetrag nicht gewährt.
Das Finanzamt richtet sich nach den Angaben der Strassenverkehrsbehörde.

Widerspruch
Bescheinigung von Renault besorgt.
Zum Strassenverkehrsamt, gegen Gebühr die Fahrzeugpapiere ändern lassen.
Neuen Steuerbescheid abgewartet.

Grüsse
tomruevel
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