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Verfasst: 19. Jan 2005, 12:01
von Gimbly
Habe gerade mal bei TÜV und DEKRA angerufen und die Auskunft erhalten, dass man die geringere Achslast für die Hinterachse besser eintragen lassen sollte.

Kosten bei der DEKRA: 33,50 EUR.

Der DEKRA-Mann meinte, ein wirkliches Problem gäbe es bei Nichteintragung aber nur dann, wenn im Falle eines Schadens, die erlaubte Radlast der Felgen tatsächlich überschritten war (aber das wäre ja in jedem Fal ein Problem).

Laguna II und Grand Scenic- gleiche Felgen??

Verfasst: 20. Feb 2005, 17:01
von Ohmann
Hallo Fachleute,

kann mir jemand sagen, ob die Original-Alu-Felgen in 16" des Laguna II identisch mit denen des Scenic II sind (heißen dann glaub ich Nervastella)??

Hat mir ein Bekannter angeboten.

Danke fürs Feedback!!

:nicken:

Ohmann

Verfasst: 20. Feb 2005, 18:22
von Scenicstar
Der Laguna hat 5 Loch felgen, der Scenic 4 Loch, passen also nicht. Gibt zwar auch Lockkreisadapter, aber das ist mehr aufwand als die ganze sache oft wert ist.

Verfasst: 20. Feb 2005, 20:29
von Ohmann
Scenicstar hat geschrieben:Der Laguna hat 5 Loch felgen, der Scenic 4 Loch, passen also nicht. Gibt zwar auch Lockkreisadapter, aber das ist mehr aufwand als die ganze sache oft wert ist.


:nicken: Aha, danke für die Info. Wäre ja auch zu schön gewesen.

Muchas Gracias von

Ohmann

Verfasst: 11. Mär 2005, 14:06
von Rostap
Hallo,

nachdem endlich mal wieder Temperaturen über Null Grad herrschen und sogar die Sonne scheint, taucht wieder die Frage nach "zulässigen" Felgen f. Grand Scenic auf.

Ich habe bisher leider nur 2 Felgen gefunden, die ohne Probleme auf den Grand Scenic passen (Serienbereifung 205/60 R16, Abrollumfang 1990mm, HA-Last 1230 kg => zul. Radlast mind. 615kg).

1. Ronal R42 6,5 x 16
2. DOTZ Imola 6,5 x 16

Vielleicht könnte man an dieser Stelle eine Sammlung erstellen, ich fürchte sehr viele werden es sowieso nicht.

Bei der Dekra habe ich bei der Frage nach einer Reduzierung der HA-Last übrigens die Auskunft bekommen, dass eine solche Maßnahme auch wieder mit Auflagen verbunden ist, was im Extremfall bis zur Streichung eines Sitzplatzes führen kann. "Einfach so" einen niedrigeren Wert eintragen wäre nicht möglich.

Gruß
Rolf

Verfasst: 11. Mär 2005, 20:22
von Ohmann
Hallo Jungs,

Die Felge TAHITI von DBV (siehe www.dbv.cc ) hat definitiv ein Gutachten auch für den Grand, jedenfalls in 7,5x16. Hat mein Händler heute im Telefonat mit DBV abgefragt.

Es werden in der Auswahl über "Fahrzeugsuche" insgesamt 4 Felgen dieses Herstellers angezeigt; leider funktioniert gerade bei der TAHITI die Einsicht in das Gutachten aber nicht. Grund hierfür sei eine momentane Überarbeitung des Gutachtens.

Mal noch ein wenig zuwarten, dann sollte das Gutachten eigentlich bald abrufbar sein.

Gruß Ohmann

Verfasst: 11. Mär 2005, 22:12
von Emmentreiber
Guck mal in mein Profil,
die montierten Alu´s in 7 x 16 für die Winterpneus haben eine Freigabe für den Grand und die Serienreifengröße.
Bei Bedarf nähere Info´s....

Gruß
Andreas

Verfasst: 12. Mär 2005, 15:27
von diddi7
Hallo Rostap,

logg Dich doch einmal bei
" Alutec " ein. Dort kommst über Automarke und Modell an den Reifenkonfigurator. Ist ein schönes Spiel. Für die beim Grand Scenic vorgegebene Reifengröße 205/60R 16 findest Du einige Felgen, zu denen Du Dir sogar die zugehörige KBA-Nr. ausdrucken kannst. Je filigraner die Felge, desto höher ist der Pflegeaufwand!! Deshalb habe ich mich für dort für die "Java" entschieden, auf die mir mein Reifenhändler die Sommerreifen aufziehen wird, wenn es soweit ist.

Gute Fahrt

Dieter S. - der immer nur für € 30,-- tankt

Verfasst: 12. Mär 2005, 21:52
von Gimbly
Man darf auf dem Grand Scenic alle Felgen montieren, die eine ABE dafür haben.

Wenn in der ABE eine niedrigere Achslast angegeben ist, heißt das nur, dass diese tatsächlich nicht überschritten werden darf.

An der Hinterachse dürfte das aber nur der Fall sein, wenn man die Karre randvoll läd und noch einen Anhänger dran hängt.

Wenn man das nicht tut bzw. gar keine Anhängerkupplung hat, gibt es überhaupt keine Probleme.

TÜV und DEKRA geben leider oft etwas missverständliche Auskünfte.

Verfasst: 13. Mär 2005, 00:04
von Rostap
Hallo,

stimmt natürlich, dass man alle Felgen mit ABE f. den Grand Scenic auch montieren darf. Nur haben die meisten keine ABE. Ich möchte jetzt keine Diskussion über Sinn und Unsinn der Zulässigkeit vom Zaun brechen, aber in den Gutachten der Räder wird auf die zulässige und nicht auf die tatsächliche HA-Last Bezug genommen. Hinsichtlich der Auskünfte bei TÜV und Dekra gebe ich dir allerdings Recht. Am Freitag bin ich mit 3 verschiedenen Gutachten bei der Dekra vorbei gefahren und wollte wissen, welche Felge ich nun fahren "darf". Zuerst waren es alle, nach einigen Hinweisen und Fragen meinerseits blieb dann keine mehr übrig und der Dekra-Mann war der Meinung, die Gutachten seien mangelhaft erstellt :gruebel: und ich solle doch beim Gutachtenersteller nachfragen.

Daraufhin habe ich dann bei Autec angerufen und mit einem sehr freundlichen Herrn aus der Technikabteilung gesprochen. Auf der Autec Homepage findet man übrigens zu jedem Rad die ABE, das Gutachten zur ABE und das Teilegutachten. Das Problem ist nur, dass bei einigen Felgen die Inhalte dieser drei Dokumente nicht vollständig zusammenpassen bzw. mögliche Einschränkungen nur in einem Papier aufgeführt sind. Am Ende kam auch dieser sehr hilfsbereite Mensch zu dem Ergebnis, dass er mir keine Felge nennen kann, die für den Grand freigegeben ist.

@Emmentreiber
Die Felge sieht aus wie die Artec MX? Habe mir das Gutachten mal angesehen, da ist die zul. Radlast mit 600kg und der größte Abrollumfang mit 1950mm angegeben. Zusätzlich müßte diese bei der Reifengröße 205/60 R16 eingetragen werden (auflage G76 und A01).

@Diddi7
Hab mich mal bei Alutec umgesehen. Allerdings habe ich auch dort keine passende Felge gefunden. Bei der Java beziehen sich die 615kg auf einen Abrollumfang von 1935mm (205/55 R16). Bei den von uns benötigten 1990mm geht die Radlast runter, deshalb steht in dem Gutachten zur Java dann bei 205/60 R16 auf die Auflage 120 (max. zul. Achslast 1200kg).

Inzwischen bin ich ggü. den Aussagen der Händler leider ziemlich mißtrauisch geworden und glaube nur noch was ich sehe bzw. selber nachvollziehen kann. Ich glaube kaum, dass irgendein Händler euch schriftlich geben würde, dass man eine bestimmtes Rad (bis auf wenige Ausnahmen) ohne zulassungsrelevante Bedenken fahren darf. Verkaufen würden sie einem aber fast jedes Rad. Viele Händler übersehen einfach den Abrollumfang, der ist aber oft entscheidend.

Im Zweifelsfalle hilft manchmal ein Anruf beim Felgenhersteller. Der Hinweis auf HA-Last und Abrollumfang sollte dann in den meisten Fällen für Klarheit sorgen, wenn auch nicht immer die gewünschte Antwort kommt.

Ich bin im Normalfall übrigens nicht so ein pedantischer Paragraphenreiter, mich stört nur die häufig vorhandene Unkenntnis bzw. das mangelnde Interesse vieler Händler an einer wirklich qualifizierten Beratung.

Gruß und einen schönen Sonntag
Rolf