Seite 3 von 4

Verfasst: 10. Dez 2005, 23:12
von Rafikus
Aus der Anleitung für den Grand Scenic:
Rücksitze 2. Sitzreihe (normaler Mensch sagt dazu 3. Sitzreihe)-
. . .Bis ca 9 Monate (Gewicht unter 13 kg) - Dieser Platz ist nicht für die Montage eines Kindersitzes dieser Altersklasse vorgesehen.
. . .9 Monate bis ca 3 Jahre (Gewicht 9 bis 18 kg) - wie oben
. . .3 bis ca. 12 Jahre (Gewicht 15 bis 36 kg) - Ab einer Körpergröße von 1,5 m bzw. einem Gewicht von 36 kg können Kinder wie Erwachsene direkt mittels Sicherheitsgurt angeschnallt werden,
.... und: Platz beschrändkt auf die Verwendung des spezifischen hochstellbaren RENAULT Sitzkissens. Verwenden Sie nur das Sitzkissen ohne die Rückenlehne.

Momentan sitzt mein kleiner in der 2. Reihe in einem Kindersitz. Ich habe für die nächste Zeit einen Sitz der aus einem Kissen und einer abnehmbaren Rückenlehne besteht, das würde also passen, aber was zum :evil: ist ein "spezifisches hochstellbares Sitzkissen"?

Gruß, Rafikus

Verfasst: 11. Dez 2005, 00:17
von Anfänger
aber was zum Böse ist ein "spezifisches hochstellbares Sitzkissen"?
gemeint ist dabei das Ergos- Unterteil. http://www.renault-aftersales.de/home.p ... uktid=7322
Der Ergos ist besonders sicher durch seine spezielle Gurtführung, die ein Wegrutschen der Sitzerhöhung wie im ADAC-Kindersitztest beschrieben sicher verhindern soll. Dies bedeutet speziell bei den kleinen "Pizzasitzen" in der 3. Reihe beim Grand mit ihrer relativ kurzen Sitzfläche eine deutlich höhere Sicherheit. Ähnliche Gurtführungssysteme gibts aber auch von anderen Herstellern von Sitzkissen.

Aber Du hast recht: Die Übersetzung dieser Passage in der deutschen Betriebsanleitung ist mehr als lausig.
Korrekt müsste es " das Sitzkissen des [Renault-]spezifischen, höhenverstellbaren Sitzes" oder so ähnlich heissen.


Gruß
Anfänger

Verfasst: 11. Dez 2005, 12:08
von Rafikus
Ja ist das nicht prima? Mein Sitz hat auch die Möglichkeit der speziellen Gurtführung, dh. der Gurt hält auch den Sitz, sodass dieser nicht nach vorne rutschen kann.

Der kompette Link funktioniert nicht aber man kann den Sitz auch so gut finden.

Gruß, Rafikus

Re: Kindersitz in der 3. Reihe

Verfasst: 11. Dez 2005, 12:50
von scenicfan
TPoi hat geschrieben:Hallo,

habe in meiner Bedienungsanleitung (Grand Scenic) gelesen. Das in der 3. Reihe keine Kindersitze mit Rückenlehne benutzt werden dürfen, sondern nur Sitzkissen. Das finde ich echt gefährlich. Hatte irgend jemand eine Ahnung, warum das so ist?


ein gewissenhafter vater setzt seine kinder nicht in die knautschzone seines wagens.
das wäre mir zu gefährlich,wenn mir hinten einer reinknallt!

Verfasst: 11. Dez 2005, 13:12
von micha
Rafikus hat geschrieben:Ab einer Körpergröße von 1,5 m bzw. einem Gewicht von 36 kg können Kinder wie Erwachsene direkt mittels Sicherheitsgurt angeschnallt werden...

Nein, das stimmt so nicht... lt. Gesetz gibt es nur 1,5 m Größe oder 12 Jahre alt. Das Gewicht ist hier irrelevant... Also müssen dicke Kinder trotzdem eine Sitzerhöhung verwenden, da sie wohl nicht mehr in den Sitz passen...

Gruß

Michael

Verfasst: 12. Dez 2005, 09:25
von Rafikus
Rafikus hat geschrieben:Aus der Anleitung für den Grand Scenic:
......... . .3 bis ca. 12 Jahre (Gewicht 15 bis 36 kg) -

Das ist also nicht auf meinem Mist gewachsen, sondern aus der Originalen Renault-Anleitung.

Die Franzosen nehmen es aber vielleicht nicht so ganz genau mit den deutschen Gegebenheiten, oder der deutschen Sprache - hat jemand von Euch sich schon mal die Hinweise auf der Batterie-Abdeckung durchgelesen? Scheinbar ist es selbst in so einem Konzern nicht so einach eine fehlerfreie Übersetzung hinzukriegen.

Gruß, Rafikus

Verfasst: 14. Dez 2005, 14:01
von Gimbly
Entscheidend ist, ob der Gurt richtig sitzt.

In der 3. Reihe passt der Gurt meistens auch unter 1,50m Körpergröße (läuft nicht am Hals entlang), weshalb sich ein Kindersitz erübrigt.

Verfasst: 15. Dez 2005, 11:21
von Muffy
Gimbly hat geschrieben:Entscheidend ist, ob der Gurt richtig sitzt.

In der 3. Reihe passt der Gurt meistens auch unter 1,50m Körpergröße (läuft nicht am Hals entlang), weshalb sich ein Kindersitz erübrigt.


Das ist FALSCH!

Entscheidend ist, was der Gesetzgeber sagt, und da steht eindeutig im Paragraph, der auch oben zu lesen ist:

Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, dürfen in Kraftfahrzeugen auf Sitzen, für die Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind, nur mitgenommen werden, wenn Rückhalteeinrichtungen für Kinder benutzt werden, die amtlich genehmigt und für das Kind geeignet sind.

Also ist vom Gesetz her eigentlich alles gesagt. Ein geeigneter Kindersitz/Sitzerhöhung ist Pflicht.
Wenn allerdings der Fahrzeug-Hersteller die Nutzung der 3. Sitzreihe mit Kindersitz verbietet, wird er schon seine Gründe haben.

Zum Thema Kinder unter 12 vorne sitzen, gibt es seit der Einführung von Kindersitzen kein gesetzliches Verbot mehr. Es ist also erlaubt, allerdings ist es Fakt, daß kleine Kinder auf dem Rücksitz sicherer geschützt sind.

Gruß Muffy

Verfasst: 15. Dez 2005, 12:12
von Steffen
Genau so ist es richtig...:!:

Die Frage war aber eigentlich, warum Renno es verbietet Kinder im Kindersitz mit Rückenlehne in der 3. Reihe zu transportieren :?:

Wenn ich mal zusammenfassen darf, dann dürfen kleine Kinder nicht hinten sitzen, da der große Kindersitz mit Lehne von Renno verboten ist (und es auch nicht genügend Platz dann für die Füße gibt).

Erwachse haben (zumindest bei ellem, was länger als absolute Kurzstrecke ist) hinten keinen Platz.:nono:

Ergo, die 3. Reihe ist für Kinder mit Sitzkissen bis zum Alter von vielleicht 14 Jahren (ohne Sitzkissen) geeignet.:nicken:

Für alles andere sind die Sitze in der 3. Reihe (leider) nicht verwendbar.:nono:
Ein 7-Sitzer ist der Grand in meinen Augen nicht.

Gruß
Steffen

Verfasst: 15. Dez 2005, 13:21
von Gimbly
Muffy hat geschrieben:
Gimbly hat geschrieben:Entscheidend ist, ob der Gurt richtig sitzt.

In der 3. Reihe passt der Gurt meistens auch unter 1,50m Körpergröße (läuft nicht am Hals entlang), weshalb sich ein Kindersitz erübrigt.


Das ist FALSCH!

Entscheidend ist, was der Gesetzgeber sagt, und da steht eindeutig im Paragraph, der auch oben zu lesen ist:

Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, dürfen in Kraftfahrzeugen auf Sitzen, für die Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind, nur mitgenommen werden, wenn Rückhalteeinrichtungen für Kinder benutzt werden, die amtlich genehmigt und für das Kind geeignet sind.

Lieber Muffy,

du hast recht damit, dass entscheidend ist, was der Gesetzgeber sagt.

Und der sagt, das Rückhaltesysteme benutzt werden müssen, die amtlich genehmigt und für das Kind geeignet sind.

Der Sicherheitsgurt in der 3. Reihe ist amtlich genehmigt und wenn er vorschriftsmäßig verläuft, ist er auch für das Kind geeignet.