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Verfasst: 8. Jun 2004, 23:05
von Renault-Scenic-Fan
Hallo SV-Elchi,

SV-Elchi hat geschrieben:Was mir noch aufgefallen ist, nach 2. Wechsel des Blinkerhebels.
Das ganze ist anscheinend auch noch temperaturabhängig.
Bei kaltem Wetter wie letzte Woche keine Probleme beim Blinken. Wenn es wie heute richtig warm im Auto ist, fängt der Hebel wieder an zu spinnen. :wall:

Bin ich da der Einzige?

Elchi

Dies habe ich auch so bei meinem zweiten Schalter ca. ein viertel Jahr lang beobachtet.

Seit zwei Wochen habe ich den dritten Blinkerhebel mit neuer Konsole drin, dieser funktioniert jezt einwandfrei auch bei hoher Temperatur.

Nerviger Blinkerhebel

Verfasst: 9. Jun 2004, 19:51
von H. Roschu
Hallo zusammen und einen Sommerlichen Gruß vom linken Niederrhein! :)

Hab seit ca. 2 Wochen den 3. Blinkerhebel und eine neue "Platte".
Jetzt rastet der Schalter spürbar ein und arbeitet so, wie man es von einem "Blinkerschalter" von einem "normalen" Wagen erwartet! :lol:
Gruß Heinrich 8)

nervöser Blinker

Verfasst: 20. Jun 2004, 17:37
von Marcus
Hallo,

ich kenne das Problem. Manchmal kann man bis zu 20-mal den Hebel in die gewünschte Richtung drücken und er kommt direkt zurück. Wenn man dann die Räder geraudeaus stellt, blinkt der Blinker endlich für längere Zeit, hört aber auf wenn man in die angezeigte Richtung losfährt.

Schlimmer ist noch, daß man während des Blinkens zum Beispiel nicht die Lichthupe betätigen kann, z. B. um jemandem die Vorfahrt anzuzeigen.

Mit meiner Werkstatt habe ich jedoch noch keinen Kontakt aufgenommen.

Gruß

Marcus

Verfasst: 21. Jun 2004, 07:49
von markus
@marcus:

also man kann trotz eingeschaltenen blinker (wenn man dies mal geschafft hat :wink: ) sehr wohl die lichthupe betätigen. es bedarf lediglich einer minimalen kraftanwendung....

aber mittlerweile mach ich es bereits so, daß ich den blinker wieder "löse" und die lichthupe gebe, danach wieder aktiviere. ist nicht so anstrengend und ich hab dann nicht die angst, daß ich das ding abreiße.... :lol:

Verfasst: 21. Jun 2004, 13:39
von SV-Elchi
Bin zu Faul zu suchen...

... falls das Thema schon Mal angesprochen wurde. Löschen!

Zu und jetzt das Thema:

Meine Frau hat mich da gestern was gefragt, und ich wusste keine Antwort. (Das ist für einen Ehemann immer schlecht) :nono:
Wie sieht es denn aus, wenn ich abbiege, Blinker springt zu früh raus, es gibt einen Unfall. Wer hat Schuld? Kann man da dann was an Renault abwälzen? Die haben ja schliesslich den Mängel schon mehrfach versucht nachzubessern. Oder bin ich als Kunde einer unfähigen Firma dann auch noch für den Schaden haftbar? Weiss das jemand?

Grüsse
Elchi

Verfasst: 21. Jun 2004, 14:09
von markus
@elchi:

nun, ich würde mal folgendes tippen:

wenn du zeugen hast daß geblinkt worden ist (am besten in diesem fall unbeteiligte augenzeugen), aber dieser wieder abgeschalten wurde und du in weiterer folge nachweisen kannst, daß es ein problem des herstellers ist, dann würde ich meinen, daß du -je nach situation- eine teilschuld bzw. generell freigesprochen wirst.
nachdem das problem schon oft genug beim händler angesprochen worden ist und renault es nicht schafft, dieses sicherheitsfeature richtig einzusetzen, sieht es in diesem fall nach einer groben fahrlässigkeit seitens renault aus.

allerdings ist des dann auch wieder ein streitpunkt, welcher sich auch wieder über monaten hinziehen kann.

es soll kein freibrief sein, ohne blinker herumzufahren und alles an renault abzuwälzen, aber in diesem speziellen fall wäre renault mitschuldig.

es sei denn, die verkehrsrichter sehen es dann wieder so: du weißt, daß das ding nicht funkt, ergo dürftest du am straßenverkehr nicht teilnehmen bis alles wieder der stvo entspricht.

somit => es könnte funken oder aber auch nicht.... :wall:

Verfasst: 21. Jun 2004, 17:35
von Klaus
Hallo,

sollte es wegen dem Blinker zum Unfall kommen, ist der Fahrer (Haftpflichtversicherung) schadensersatzpflichtig. Er kann dann nur versuchen, seinerseits seinen Schaden von Renault im Zuge der Produkthaftung ersetzt zu bekommen. Dies wird sich aber in der Praxis als schwierig erweisen. Zum einen müsste bewiesen werden, dass genau in diesem unfallverursachenden Moment der Blinker aufgrund eines Herstellungs- oder Konstuktionsfehlers versagt hat. Wenn der Fahrer weiss (wie es bei uns im Forum der Fall ist), dass der Blinker Macken hat, handelt er zumindest fahrlässig, wenn es durch diesen Umstand zum Unfall kommt. Er trägt für das Funktionieren des Fahrzeugs die Verantwortung und nicht Renault.

Ciao

Klaus

Verfasst: 22. Jun 2004, 09:06
von markus
@klaus: so in etwa auch meine wortmeldung.... :!:

Verfasst: 22. Jun 2004, 11:15
von Bernd
@ Klaus

Wenn der Fahrer weiss (wie es bei uns im Forum der Fall ist), dass der Blinker Macken hat, handelt er zumindest fahrlässig, wenn es durch diesen Umstand zum Unfall kommt. Er trägt für das Funktionieren des Fahrzeugs die Verantwortung und nicht Renault.

Du hast völlig recht mit dieser Aussage.
Hatt dann aber zur Folge das der Fahrzeugführer sein Auto nicht bewegen
darf, wenn die Verkehrssicherheit betroffen ist.
Und Renault darf kein Fahrzeug aus der Werkstatt entlassen was nicht
verkehrssicher ist.

Gruß Bernd

Verfasst: 22. Jun 2004, 11:23
von markus
@bernd:

so gesehen stimmt dies auch wieder.

ergo => die werkstatt dürfte dich nicht fahren lassen und du darfst das fahrzeug nicht in betrieb nehmen. somit beißt die katz wieder mal in den schwaf.... :wall: