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Verfasst: 26. Nov 2008, 20:02
von Desarek
Dann würde ich das Fahrzeug kurz abmelden und wieder zulassen.
Keine Strafe und keine Verpflichtung und warscheinlich noch billiger.
Falsch, das Auto muss dann auf eine andere Person angemeldet werden! Es zählt nicht einmal wenn man den Zulassungsbezirk wechselt.

Das mit der Kurzzulassung bezieht sich auf den Beitragssatz den die Versicherung heran zieht zur Berechnung der Monate in denen Du tatsächlich dort warst. Beispiel: Du meldest das Auto am 15.Mai ab und meldest es auf Dich wieder am 10.Juli an. Dann bist Du verpflichtet die alte Versicherung aufleben zu lassen, denn die alte Versicherungsgesellschaft hat einen Anspruch auf Dein Auto bis zum 31.12.. Machst Du das nicht bekommst Du eine Nachberechnung vom 1.1.-15.05. zum Tarif der Kurzzeitzulassung. Kommt Dich dann übrigens teurer als ein komplettes Jahr bei der alten Versicherung. Passiert ist dies einen sehr guten Freund - der hat geflucht... ;-)

Auch den Passus mit März und April hast Du falsch verstanden. Wenn die Versicherung zu diesem Zeitpunkt die Beiträge erhöhen würde (hier gibt es einen Mindestprozentsatz), dann hättest Du auch in diesen Monaten ein Sonderkündigungsrecht und darfst auch dann mit einer Frist von 4 Wochen die Versicherung kündigen.

Jetzt die Unklarheiten beseitigt? Kam auch schon mal bei Wiso im Z*F. ;-)

Verfasst: 27. Nov 2008, 06:25
von Nancy
FränkyG hat geschrieben:Hi Nancy,

ich habe schon mehere Tarife mit meiner Versicherung verglichen und stelle fest, daß die meinige Versicherung trotz Aufschlag immer noch die günstiger ist. (Bei vergleichbaren Leistungen) Also nicht immer "Und zack ist´s billiger" :up:

Das habe ich schon mal getan aber die Versicherung wo mein Mann schon 20 Jahre ist, die mit den 3 Grünen Buchstaben ist noch nie zu topen gewesen.

Und mit meiner Aussage meine ich ja meine Versicherung, ich rufe da an und sie schauen dann wie es aussehen würden wenn man einen Neutarif bekommt und da ist es dann meist billiger.

Die Dame sagte selbst kann ja nicht angehen das Altkunden mehr bezahlen als Neue, aber es würde halt nicht automatisch gehen und man müßte sich melden, will nicht wissen wieviele es nicht tun.

Nancy

Verfasst: 27. Nov 2008, 07:22
von Franksc
Da ich meinen Scenic erst drei Wochen habe, bekam ich ja erst einmal die Police mit dem Beitrag den ich für das gesamte Jahr hätte zahlen müssen und was jetzt aber anteilig von November bis Jahresende fällig ist. Das Angebot für das nächste Jahr kommt dann nach Auskunft der Versicherung in 4-6 Wochen. Und das wird 200!!! € höher sein, bei 35% Haftpflicht und Kasko. Mit der Kündigung warte ich bis das schriftlich da ist. Ein namhafter großer Versicherer hat mir aber schon ein Angebot gemacht, welches fast genau 320€ preiswerter ist als das was ich dann bei der alten Versicherung bezahlen soll. Noch läuft alles bei den Versicherungspartnern eines deutschen Automobilclubs.

Verfasst: 28. Nov 2008, 12:22
von Thunder
Von Desarec:
""Falsch, das Auto muss dann auf eine andere Person angemeldet werden! Es zählt nicht einmal wenn man den Zulassungsbezirk wechselt.

Das mit der Kurzzulassung bezieht sich auf den Beitragssatz den die Versicherung heran zieht zur Berechnung der Monate in denen Du tatsächlich dort warst. Beispiel: Du meldest das Auto am 15.Mai ab und meldest es auf Dich wieder am 10.Juli an. Dann bist Du verpflichtet die alte Versicherung aufleben zu lassen, denn die alte Versicherungsgesellschaft hat einen Anspruch auf Dein Auto bis zum 31.12.. Machst Du das nicht bekommst Du eine Nachberechnung vom 1.1.-15.05. zum Tarif der Kurzzeitzulassung. Kommt Dich dann übrigens teurer als ein komplettes Jahr bei der alten Versicherung. Passiert ist dies einen sehr guten Freund - der hat geflucht... wink
Auch den Passus mit März und April hast Du falsch verstanden. Wenn die Versicherung zu diesem Zeitpunkt die Beiträge erhöhen würde (hier gibt es einen Mindestprozentsatz), dann hättest Du auch in diesen Monaten ein Sonderkündigungsrecht und darfst auch dann mit einer Frist von 4 Wochen die Versicherung kündigen.""




Das steht aber anders im Versicherungsvertragsgesetz.
Etwaigen Rabatt den die Versicherung dir gegeben hat kann sie nachfordern. Bei Beitragserhöhungen(ohne Leistungserhöhungen) im laufendem Jahr(ohne Schäden gemeldet zu haben) kannst du mit der Gesetzlichen frist von 4 Wochen kündigen.
Verkaufst du dein Fahrzeug und kaufst dir ein neues endet der Vertrag.
Legst du dein Fahrzeug vorrübergehend still, endet der Vertrag.
Nach zu lesen:

http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl107s2631.pdf

Hier mal ein Auszug aus Wikipedia (nicht rechtskräftig, nur Informativ):

Vertragsbeendigung

Kfz-Haftpflichtversicherungsverträge sind üblicherweise Jahresverträge und verlängern sich, sofern keiner der Vertragsparteien kündigt, stillschweigend von Jahr zu Jahr.

Gründe zur Vertragsbeendigung:

* Ordentliche Kündigung (durch Versicherer / Versicherungsnehmer zum Ablauf)
* Wegfall des versicherten Risikos (Kfz wird verkauft, Totalschaden)
* Stilllegung des Fahrzeuges (zuerst Ruheversicherung / nach 18 Monaten Beendigung)
* außerordentliche Kündigung durch den Versicherer, beispielsweise infolge Nichtzahlung der Prämie oder bei arglistiger Täuschung seitens des Versicherungsnehmers
* außerordentliche Kündigung durch den Versicherungsnehmer bei Beitragserhöhungen (durch den Versicherer oder durch Erhöhungen aufgrund Änderungen der Typ- und/oder Regionalklassen). Auch aufgrund eines Schadens hat der VN ein Kündigungsrecht.
* will der Versicherer seine Versicherungsbedingungen zum Nachteil der VN verändern, muss der Versicherer eine sogenannte Änderungskündigung aussprechen.

Kein Kündigungsrecht besteht, wenn der Versicherer aufgrund einer Änderung der gesetzlichen Bestimmungen den Beitrag erhöht (z. B. Erhöhung der Versicherungssteuer).

Verfasst: 29. Nov 2008, 12:09
von Desarek
Verkaufst du dein Fahrzeug und kaufst dir ein neues endet der Vertrag.
Richtig, hab ich auch nicht anders geschrieben.
Legst du dein Fahrzeug vorrübergehend still, endet der Vertrag.
Okay, dann wurde das wohl mal geändert. Mein Bekannter hatte jedenfalls das Problem. Außerdem wurde mit mir das auch so Anfang des Jahres im Kundenbüro meiner Versicherung kommuniziert. Da ich ein anderes Fahrzeug noch finanziert hatte und es aber auf jemand anderen versichert werden sollte. Da wurde sogar die Rechtsabteil befragt!

Kein Kündigungsrecht besteht, wenn der Versicherer aufgrund einer Änderung der gesetzlichen Bestimmungen den Beitrag erhöht (z. B. Erhöhung der Versicherungssteuer)
Da zählt aber nicht die Typklasse dazu. Die wird durch den Versicherungsgesellschaften festgelegt und nicht vom Staat.

Verfasst: 15. Dez 2008, 20:22
von Thunder
Versicherung gewechselt, Jährlich in der Haftpflicht 110,24 Euro auf SF 15 =40%

Verfasst: 18. Dez 2008, 19:50
von Westcoast
Servus

Mein Beitrag ist günstiger geworden:
1) Vom HH sind wir ins Umland gezogen und
2) nur noch 40 statt 45%.

Also schon mal zwei Kriterien, macht ca. 40 Euro weniger.

Ich frage jedes Jahr Mitte November nach, wenn die Tarife neu gewürfelt worden sind ;-)

Bye

Tex

Verfasst: 3. Feb 2009, 13:45
von Muffy
Hallo,

Ich habe meiner Versicherung ein Angebot einer anderen Gesellschaft vorgelegt. Daraufhin habe ich es zu den gleichen Konditionen bekommen. Statt 417 Euro jetzt 267 Euro im halben Jahr.
Macht eine Ersparnis von rund 300 Euro im Jahr.

Also: Nachfragen lohnt sich

Viele Grüße
Muffy

Verfasst: 3. Feb 2009, 14:45
von Lothar244
So is es leider immer. Fragt man nicht nach und bezahlt immer brav weiter ist die Versicherung zufrieden und sieht auch keinen Handlungsbedarf.
Aber wehe man kündigt, dann werden sie aktiv, fragen nach warum, schicken nen Vertreter vorbei, der mit Tränen in den Augen vor der Tür steht und meint an hätte sich doch eher melden sollen, er hätte doch schon so lange ein viel günstigeres Angebot in seiner Tasche...

Verfasst: 3. Feb 2009, 22:42
von pompiers
...bei mir ebenso: jedes Jahr das gleiche Theater, dass man erst auf Nachfrage "plötzlich" keine Preiserhöhung, sondern ein günstigeres Angebot vom Versicherer bekam.
Nach "Vorwarnung" im letzten Jahr habe ich dieses Jahr nun erstmals eine Versicherung online abgeschlossen und war überrascht, wie schnell und problemlos der Wechsel ging.
Die Versicherung ist rund um die Uhr erreichbar und soweit ich von Bekannten weiss, schnell und kundenfreundlich bei der Abwicklung.

Bezahle jetzt für den Scenic 215,00 Euro (Haftpflicht + Vollkasko + Schutzbrief)...