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Verfasst: 23. Jun 2007, 17:38
von scenicexception
Eine kleine Frage und so lange Diskussion. Leute, Leute ...

Verfasst: 23. Jun 2007, 17:49
von Roberino
Das Kennzeichen kann beibehalten und übernommen werden, auch wenn sich der Halter des Wagens ändert. Voraussetzung: der Wohnort, bzw. Zulassungsbezirk darf sich nicht ändern.

Rob

Verfasst: 23. Jun 2007, 18:33
von Autopilot
scenicexception hat geschrieben:Eine kleine Frage und so lange Diskussion. Leute, Leute ...
Hätte man den Thread nach deiner Antwort beenden sollen?

Was stört es dich, wenn andere sich unterhalten. Dann doch lieber eine kontroverse Diskussion mit einem Ergebnis (Desarek und ich sind jetzt zumindest fachlich einer Meinung ;) ) als derartige Äußerungen, die nichts, aber auch gar nichts, zum Thema beitragen.

Verfasst: 23. Jun 2007, 18:38
von scenicexception
Autopilot hat geschrieben:
scenicexception hat geschrieben:Eine kleine Frage und so lange Diskussion. Leute, Leute ...
Hätte man den Thread nach deiner Antwort beenden sollen?

Was stört es dich, wenn andere sich unterhalten. Dann doch lieber eine kontroverse Diskussion mit einem Ergebnis (Desarek und ich sind jetzt zumindest fachlich einer Meinung ;) ) als derartige Äußerungen, die nichts, aber auch gar nichts, zum Thema beitragen.
Ausgerechnet Du hälst mir eine Predigt. Ich habe Dich auch sehr lieb.

Verfasst: 24. Jun 2007, 10:24
von Desarek
Roberino hat geschrieben:Das Kennzeichen kann beibehalten und übernommen werden, auch wenn sich der Halter des Wagens ändert. Voraussetzung: der Wohnort, bzw. Zulassungsbezirk darf sich nicht ändern.

Na da spricht endlich einer, ders gerade hintersich hat. Danke.


Ich widerrufe meine Aussagen oben, und stelle hiermit klar:

Habe trotz Allem nochmal gegoogled. Da gibt was ganz interessantes, und zwar hier. Davon zitiere ich mal den entsprechenden Absatz:
Das Kennzeichen des abzumeldenden Fahrzeugs wird direkt durch die Außer- betriebsetzung wieder freigegeben und steht nach einer bestimmten Karenzzeit (voraussichtlich 10 Tage) wieder zur Verfügung. Wenn der Halter das Fahrzeug wieder auf seinen Namen zulassen will (z.B. bei Sommerfahrzeugen nach der Winter- pause), kann er das Kennzeichen bereits bei der Außerbetriebsetzung auf seinen Namen zur Wiederzulassung des (selben) Fahrzeugs befristet reservieren lassen. Hierfür fallen Gebühren von 2,60 Euro an.

folgender Absatz, zeigt die Änderung zur bisherigen Regelung im Bezug auf die Bindung des Kennzeichen:
Bei einer Umschreibung eines stillgelegten Fahrzeuges innerhalb des Stadtgebietes wird künftig ein neues Kennzeichen zugeteilt.
Das heißt, das jeder Gebrauchtwagen ein neues Kennzeichen bekommt, wodurch das alte nach "voraussichtlich" 10 Tagen wieder frei wird.


Jetzt sollte Klarheit bestehen. Regelung trat zum 01.03.2007 in Kraft und zwar Deutschlandweit. Gibt noch mehr was interessant ist, nachzulesen in meinem gesetzten Link.


Damit dürfte jetzt alles klar sein, und wir sind alle glücklich.


Sorry noch offiziell an Autopilot

Verfasst: 24. Jun 2007, 10:35
von Autopilot
Ahhh :idea:

Das ist dann wohl die vollständige Meldung, aus der das Hamburger Abendblatt da sehr knapp zitiert hat. Schön dass du da fündig geworden bist.

(Und hier wird dann auch klar, dass die Sache mit dem Hauptwohnsitz tatsächlich nichts mit der Kennzeichenübernahme zu tun hatte - reche Spalte, dritter Absatz)

2,60 Euro sind ja auch (ungewohnterweise) recht human und mit etwas Geschick kann man ja vielleicht auch die 10 Tage etwas verkürzen.

Desarek hat geschrieben:Sorry noch offiziell an Autopilot
Das brauch's gar nicht. Ich denke wir haben unsere Positionen sachlich geklärt und können auch so wieder ordentlich miteinander umgehen.