Verfasst: 23. Jun 2007, 17:38
Eine kleine Frage und so lange Diskussion. Leute, Leute ...
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Hätte man den Thread nach deiner Antwort beenden sollen?scenicexception hat geschrieben:Eine kleine Frage und so lange Diskussion. Leute, Leute ...
Ausgerechnet Du hälst mir eine Predigt. Ich habe Dich auch sehr lieb.Autopilot hat geschrieben:Hätte man den Thread nach deiner Antwort beenden sollen?scenicexception hat geschrieben:Eine kleine Frage und so lange Diskussion. Leute, Leute ...
Was stört es dich, wenn andere sich unterhalten. Dann doch lieber eine kontroverse Diskussion mit einem Ergebnis (Desarek und ich sind jetzt zumindest fachlich einer Meinung ;) ) als derartige Äußerungen, die nichts, aber auch gar nichts, zum Thema beitragen.
Roberino hat geschrieben:Das Kennzeichen kann beibehalten und übernommen werden, auch wenn sich der Halter des Wagens ändert. Voraussetzung: der Wohnort, bzw. Zulassungsbezirk darf sich nicht ändern.
Das Kennzeichen des abzumeldenden Fahrzeugs wird direkt durch die Außer- betriebsetzung wieder freigegeben und steht nach einer bestimmten Karenzzeit (voraussichtlich 10 Tage) wieder zur Verfügung. Wenn der Halter das Fahrzeug wieder auf seinen Namen zulassen will (z.B. bei Sommerfahrzeugen nach der Winter- pause), kann er das Kennzeichen bereits bei der Außerbetriebsetzung auf seinen Namen zur Wiederzulassung des (selben) Fahrzeugs befristet reservieren lassen. Hierfür fallen Gebühren von 2,60 Euro an.
Das heißt, das jeder Gebrauchtwagen ein neues Kennzeichen bekommt, wodurch das alte nach "voraussichtlich" 10 Tagen wieder frei wird.Bei einer Umschreibung eines stillgelegten Fahrzeuges innerhalb des Stadtgebietes wird künftig ein neues Kennzeichen zugeteilt.
Das brauch's gar nicht. Ich denke wir haben unsere Positionen sachlich geklärt und können auch so wieder ordentlich miteinander umgehen.Desarek hat geschrieben:Sorry noch offiziell an Autopilot