Hallo zusammen,
ich bin recht sauer! Habe mir einen Scenic 1 Phase 2 1.9 dci mit Getriebeproblem andrehen lassen.
Leider kann ich dem Verkäufer (privat) nicht nachweisen, dass der Fehler vorher schon da war. Demzufolge werden rechtliche Schritte wohl problematisch. (oder?)
Nachdem ich mich im Forum ein wenig umgesehen habe, ist das Problem ja allseits bekannt und es muss wohl in absehbarer Zeit repariert werden.
Womit sollte man denn anfangen?
Und vor allem wo würde ich es denn im Raum Stuttgart am günstigsten gemacht bekommen?
Vielen Dank für Eure Tipps
Automatik instandsetzen
Hinweis
Schön, du willst einen neuen Beitrag schreiben. Wenn du etwas an deinen Wagen reparieren willst, dann nehme dir doch bitte etwas Zeit und dein Smartphone, dokumentiere die Arbeitsschritte und mache daraus eine kleine DIY-Anleitung in der KnowledgeBase, davon haben wir dann alle was.
Oder erstelle selber ein pdf-Dokument und schicke es mit einer kleine Beschreibung dazu an technik@scenic-forum.de, wir fügen diese dann der KnowledgeBase zu.
Bilder für deine Beiträge, im Forum sowie der KnowledgeBase, kannst du über unseren eigenen Bilderuploaddienst einfügen. Dazu gibt es diese Anleitung im Forum.
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Re: Automatik instandsetzen
Hallo!
Kauf von privat ist nicht automatisch schlecht ... was steht denn im Kaufvertrag (Stichwort Gewährleistungsausschluss)?
Wenn er es ausgeschlossen hat, dann siehts schon bitter aus.
Vielleicht über Sachverständigen/Gutachten? Kostet aber auch alles Geld ...
Kauf von privat ist nicht automatisch schlecht ... was steht denn im Kaufvertrag (Stichwort Gewährleistungsausschluss)?
Wenn er es ausgeschlossen hat, dann siehts schon bitter aus.
Vielleicht über Sachverständigen/Gutachten? Kostet aber auch alles Geld ...
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Re: Automatik instandsetzen
Leider in der Anmerkung: 'gekauft wie gesehn'
Hat der Verkäufer aber in den Abschnitt geschrieben den man abschneidet...man könnte es also abschneiden..wär aber ähnlich illegal wie das was er gemacht hat...
Hat der Verkäufer aber in den Abschnitt geschrieben den man abschneidet...man könnte es also abschneiden..wär aber ähnlich illegal wie das was er gemacht hat...
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Re: Automatik instandsetzen
könnte den ein sachverständiger das feststellen? Bei Renault ist denen die Idee nicht gekommen..
Gruss, Alex
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Re: Automatik instandsetzen
Ob das reicht, um die Gewährleistung auszuschließen? Weiß ich nicht. :?
Zur Not halt mal zum Anwalt und es da prüfen lassen, sollte nicht die Welt kosten.
Vielleicht lässt sich der Kaufvertrag noch anfechten? Müsste man auch mit dem Anwalt klären.
Ob da ein Sachverständiger helfen kann, weiß ich auch nicht. War halt nur erstmal ein spontaner Einfall.
Besser das mit der Gewährleistung klären, wäre meiner Meinung nach erfolgversprechender.
Der Werkstatt wird das egal sein, wer deren Rechnung bezahlt - zu viel brauchst du von denen nicht erwarten.
Aber bevor hier solche Geschütze aufgefahren werden: Wurde mal mit dem Verkäufer darüber gesprochen?
Zur Not halt mal zum Anwalt und es da prüfen lassen, sollte nicht die Welt kosten.
Vielleicht lässt sich der Kaufvertrag noch anfechten? Müsste man auch mit dem Anwalt klären.
Ob da ein Sachverständiger helfen kann, weiß ich auch nicht. War halt nur erstmal ein spontaner Einfall.
Besser das mit der Gewährleistung klären, wäre meiner Meinung nach erfolgversprechender.
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Aber bevor hier solche Geschütze aufgefahren werden: Wurde mal mit dem Verkäufer darüber gesprochen?
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Re: Automatik instandsetzen
ja, Verkäufer bechwört, dass das Problem vorher nicht da war. Und meint, ich habe schlechte Karten falls ich es zur Anzeige bringe. Hat er ja wahrscheinlich auch recht...
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Re: Automatik instandsetzen
Naja, beweise mal das Gegenteil ... bei der Probefahrt (Gab es eine?) war dann sicher nix zu merken.alexisan hat geschrieben:ja, Verkäufer bechwört, dass das Problem vorher nicht da war.
Ist ja möglich, dass er Recht hat ... aber so gleich nach dem Kauf muss doch schon ein ziemlicher Zufall sein, dass es genau dann kaputt geht.
Das hätte ich (als Verkäufer) auch erzählt. Wer lässt sich schon gern ans Bein pinkeln? :roll:alexisan hat geschrieben:Und meint, ich habe schlechte Karten falls ich es zur Anzeige bringe.
Hast du ihm damit gedroht? Oder kam er von sich aus mit der Aussage? Könnte man ja auch werten ... :|
Gebrauchte Sachen gehen nun mal schneller kaputt als neue, darum ist es ja auch so wichtig, dass man möglicht noch Garantie bzw. Gewährleistung hat. Bei Privatverkäufern gibts das aber (in der Regel) nicht. Deshalb lieber zum Händler gehen und notfalls ein paar Euro mehr ausgeben. :wink:
Musst du selber entscheiden, ob du die Sache weiter verfolgen willst (zum Anwalt gehen und dich da beraten lassen) oder ob du es unter "Lehrgeld" verbuchen willst.
Ärgerlich ist es allemale ... :?