So, mir ist jetzt ein Brief ins Haus geflattert, mit dem ich schon fast nicht mehr gerechnet hatte.
Am 14.12.07 war ich mit einem Firmenwagen auf der A2 unterwegs. Anfang Februar kam in der Firma dann ein Schreiben von Kreis Recklinghausen an mit dem Vorfurf des zu geringen Abstandes. Gemessen wurden 32,0m bei einer Geschwindigkeit von 150km/h, das sind weiniger als 5/10.
Die Firma musste natürlich den Fahrer angeben, und jetzt ist der Brief auch bei mir eingetrudelt....
Nun zu den Problemen, ich hoffe hier weiss jemand mehr:
- 1. Das Ding ist im Dezember gewesen, was gibt es da für Fristen die seitens der Bußgeldstelle eingehalten werden müssen?
2. Im Internet habe ich gelesen von 60,-Eur und 2 Punkte. Im Bescheid stehen auch 2 Punkte, aber die Buße beträgt 98,50Eur. (75,-Eur Bußgeld, 20,-Eur Verwaltungsgebühren, 3,50 Eur Auslagen). WARUM?!?
3. Es ist kein Bild o.ä. mit dabei, muss das nicht?
Davon mal abgesehen:
Freitag Mittag, 12.00Uhr, A2 kurz vor dem Kreuz A31: Wie zur Hölle soll ich da den Abstand von 75,00m einhalten? Das wäre die grösste, rollende Parklücke Deutschlands! Ich könnte mir genauso gut gleich eine 6qm grosse Platte vors Auto nageln, mehr sehe ich eh nicht mehr wenn sich die ganzen LKW´s vor mich werfen...
Ausserdem: Mein Tacho hat einen Durchmesser von 10cm, halber Tacho = 5cm, 5cm<32m. Daraus folgt: Abstand eingehalten :wink:
Naja,
Frank