Eine Geschichte die das wahre Leben schrieb

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Roberino
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Eine Geschichte die das wahre Leben schrieb

Beitrag von Roberino »

Eine Geschichte die das wahre Leben schrieb.

Im Sommer 2001 habe ich mit meiner Frau (damals im 5 Monat) ein Häuschen gekauft. Mit dabei war ein Stellplatz mit Sondernutzungsrecht nur für mich (Besitzer des Hauses).

Anfang 2002 habe ich dann mit meinem direkten Nachbarn die Parkplätze getauscht. Beide Parkplätze liegen am Hang (bergab) und mein Nachbar wollte ein Betonfertiggarage hinstellen, auf seinem Stellplatz. Ich hatte nix dagegen, denn eine Garage war mir zu eng. Ursprünglich laut Kaufvertrag hatte ich den unteren Parkplatz. Nun habe ich den oberen, der natürlich noch näher zu meinem Haus liegt.

Im Sommer 2003 haben wir uns dann entschieden einen Carport zu bauen. Da wie eben schon erwähnt der Parkplatz am Hang ist und es auch noch recht eng zugeht, haben wir uns für eine Dreibeinige-Stahlausführung entschieden. Holz hätte niemals gehalten! Aus diversen Streitigkeiten, wollten wir den Carport nicht durch den Bauträger bauen lassen.

Ich bin zur damaligen Zeit zu allen Nachbarn und habe um die Unterschrift gebeten, auch zu den anderen Grundstücksbesitzern an denen der Carport anschließt. Bis auf einen Nachbarn hatte ich alle Unterschriften erhalten. Zum damaligen Zeitpunkt waren von 29 Häusern, die zur Gemeinschaft gehören, 15 verkauft. Somit hatte ich 14 Unterschriften.

Ich habe den Bauantrag, den mir der Bauträger erstellt hat, im Bauamt in Fürth abgegeben, ganz nach dem Motto mal sehn was passiert wenn eine Unterschrift fehlt. Das Bauamt hat Rücksprache mit dem Nachbarn der nicht unterschrieben hat, gehalten und kurz darauf mir die Baugenehmigung erteilt.

Somit habe ich dem Schlosser den Auftrag gegeben, den Sondercarport zu bauen.

Just in dem Moment, in dem endlich das große Fundamentloch ausgehoben wurden, kam mein Nachbar und verhängte eine einstweilige Verfügung gegen den Bau. Er hatte ja damals nicht unterschrieben und dem Bau somit nicht zugestimmt. Das war Ende 2003.

Seither lief ein Zivilrechtsstreit nach dem anderen über den Bau des Carports. Mehrer Instanzen, bei der einstweiligen Verfügung angefangen. Der Schlosser wollte nicht solange warten und berechnete mir schon mal die Herstellungskosten des Carports, zu recht, wie ich finde. Denn das Material hat er ja hergestellt. Die Aufbaukosten würden später beim Aufbau folgen.

Nun kam der Schlosser auch auf die findige Idee, da der Carport ja fertig bei ihm auf dem Hof liegt, die Lagerfläche in Rechnung zu stellen. So kommt es, das ich seit langem dort Lagerfläche bezahle.

Leider ist das Urteil gegen mich entschieden worden. Selbst bei 29 Eigentümern müssen alle 29 dem Bau zustimmen. Verweigert nur einer die Unterschrift, ist er auch nicht per Gerichtsbeschluss zur Zustimmung zu zwingen. Der Carport stellt in den Augen des Gesetztes und der Richter eine außergewöhnliche Veränderung meines Stellplatzes dar, obwohl es weiterhin ein Stellplatz bleibt. Selbst die an meinem Stellplatz angrenzende und vor 2 Jahren errichtet Betonfertiggarage, ist kein Grund dafür, das auch ich einen Carport bauen darf. Der Nachbar der mir die Unterschrift verweigert hat, hat aber der Betonfertiggarage zugestimmt. Auch kein Grund das er das nun auch bei mir tun muss.

In all der Zeit stumpft man ab und wir haben das Thema seit langen schon innerlich abgeschlossen. Da es sich um eine Bausache handelt, hat man natürlich auch keinen Rechtsschutz. Wieviele Instanzen man hat, hängt vom Streitwert ab. Wir hatten zwei, weil mein Rechtsanwalt die Bausumme etwas niedriger angesetzt hat. Beide haben gegen mich entschieden.

Niemand mit dem ich mich bisher über das Thema unterhalten habe, begreift die Rechtssprechung. Leider ist jetzt Schicht im Schacht. Rien ne va plus. Nichts geht mehr.

Während der ganzen Prozesse wurde noch einmal eine Unterschriftenliste gefordert. Ich habe 28 von 29 Unterschriften die keinen Einwand gegen den Carport haben. Nur eine eben nicht.

Es besteht weder eine Beeinträchtigung beim Fahren, rangieren oder bei der Zufahrt zu dessen Garage. Nichst dergleichen. Eben weil wir auch eine Sonderlösung mit nur drei Beinen realisiert hatten. Die lichte Durchfahrtshöhe ist größer als die einer Garage und ein Laster kommt die Steigung gar nicht hoch, da der Weg zu schmal ist.

Tja, da soll einer Justizia verstehen. Blind! Sehr blind, in meinen Augen. Das Vertrauen in die Rechtssprechung ist sehr dünn geworden, ja, vielleicht habe ich sie auch verloren.

Nun macht mir der Schlosser ein wenig stress, die Teile sollen weg. Deshalb hole ich die in Eigenregie ab und bringe sie an eine andere Stelle wo ich mir dann in Ruhe überlegen kann, wohin mit dem "Schrott". Ein Verkauf der kompletten Teile entfällt, da der Käufer über die gleichen Gegebenheit verfügen muss, also, richtiges Gefälle, etc.

Die Wellbelchplatten fürs Carport Dach sind 6m lang und 1m breit, aber nicht allzu schwer. Deshalb brauch ich nen Hänger mit mindestens 5m Ladelänge, damit noch ein Meter herausstehen kann.

Rob

PS: Im Anhang zwei Bilder meines Stellplatzes. Im Vordergrund (Bergab) ist die Betonfertiggarage (der Grund für den Kauf des Scenics!!) zu sehen. Ich parke immer bergab und genau rechts vom Parkplatz befindet sich mein Häuschen.
Am Wochenende habe ich die Armiereisen wieder aus dem Loch gehoben und eine Baufirma zu befüllen des Loches beauftragt.
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Beitrag von Nersgatt »

Tja, manchmal hat man kein Glück und manchmal kommt auch noch Pech dazu :wall:

Aber ganz ehrlich gesagt, kann ich Deinen Schlosser verstehen. Er hat mit Deinen Streitigkeiten nichts zu tun, und Lagerplatz kann u.U. auch wertvoll sein. Ob nun 70EUR/Monat gerechtfertigt sind, sei mal dahingestellt.

Gruß,
Jens
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Beitrag von MaikvanFeig »

Recht ist manchmal sehr ungerecht.
Mache gerade eine Weiterbildung, in der auch Immobilienrecht doziert wird. Da kann man manchmal nur mit dem Kopf schütteln.

Aber ist ist die Rechtslage offensichtlich eindeutig. Eine Unterschrift fehlt, punkt. Wegen diesem Deppen ist alles weitere umsonst. Ich kenne ja Euer persönliches Verhältnis nicht, aber wahrscheinlich wäre es billiger gewesen, sich seine Unterschrift zu erkaufen...

Gruß
Maik
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Beitrag von Thomas80 »

JaJa die liebe Nachbarschaft :twisted: Ins Gesicht Schei*freundlich und hinten rum verprügelns einen mit nem Knüppel :wall:
Bernd
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Beitrag von Bernd »

Hallo Rob

Hab auch schon genug Nachbarschaftsärger hinter mir.
Kann dich voll verstehen.
Kannst aber nichts ändern.

Gruß Bernd
Frederik
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Beitrag von Frederik »

Und was ist mit der erteilten Baugenehmigung???
Ist das völlig egal, was die Behörde erlaubt hat?

Ich verfolge gerade einen ähnlichen Fall bei meinem Optiker.
Der hat ein Haus geplant, das laut Bebauungsplan so nicht gebaut werden dürfte, aber die Baugenehmigung dazu hat er nach Prüfung durch die Gemeinde erhalten.
Der Nachbar hat natürlich sofort Einspruch eingelegt, weil seine Balkongeranien jetzt zu wenig Licht bekommen, oder weiß der Teufel, was für Gründe der an den Haaren herbeigezogen hat.
Letztendlich mußte sich die Gemeinde mit dem Nachbar einigen, weil die Baugenehmigung erteilt war und sie bei Rücknahme der Baugenehmigung haftbar wären. Was die dem versprochen haben, weiß ich leider nicht.

Gruss Frederik
paule99
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Re: Eine Geschichte die das wahre Leben schrieb

Beitrag von paule99 »

Roberino hat geschrieben:Das Bauamt hat Rücksprache mit dem Nachbarn der nicht unterschrieben hat, gehalten und kurz darauf mir die Baugenehmigung erteilt.

Das ist auch für mich der interessante Teil der Geschichte:

Wenn das Bauamt Rücksprache gehalten hat und dann die Baugenehmigung erteilt hat, dann können doch nur 2 Fälle denkbar sein:

1) Die Rücksprache hat ergeben, dass der Nachbar doch zustimmt (ggf. Beleg oder Zeugenaussage im Bauamt verfügbar) oder

2) Die Behörde trotz gegenteiliger Rücksprache eine Baugenehmigung erteilt hat und damit Amtsverschulden vorliegt, die Behörde mithin zumindest für die Folgekosten aufzukommen hat


Oder??????????????????
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