Xenonlicht - ist das welches?

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Schön, du willst einen neuen Beitrag schreiben.  Wenn du etwas an deinen Wagen reparieren willst, dann nehme dir doch bitte etwas Zeit und dein Smartphone, dokumentiere die Arbeitsschritte und mache daraus eine kleine DIY-Anleitung in der KnowledgeBase, davon haben wir dann alle was.

Oder erstelle selber ein pdf-Dokument und schicke es mit einer kleine Beschreibung dazu an technik@scenic-forum.de, wir fügen diese dann der KnowledgeBase zu.

Bilder für deine Beiträge, im Forum sowie der KnowledgeBase, kannst du über unseren eigenen Bilderuploaddienst einfügen. Dazu gibt es diese Anleitung im Forum.

 
Jojo
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Re: Xenonlicht - ist das welches?

Beitrag von Jojo »

Creekhail hat geschrieben:Wenn du auf das Xenon bestehst wirst du vermutlich das ganze Auto tauschen müssen.

Genau. Wenn Fischrötchen es unbedingt haben will, geht es nur so. Ihm kann das egal sein.

Bin mal gespannt wie die Geschichte sich entwickelt. Wird bestimmt spannend................

Megane dCi
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Re: Xenonlicht - ist das welches?

Beitrag von Megane dCi »

Ich würde mal sagen, neu bestellen und den jetzigen gegen eine vernünftige Nutzungspauschale so lange nutzen, bis der Neue da ist. Wichtig ist nicht nur, was du auf der Rechnung hast, sondern was der Händler bei der Bestellung an Renault geschickt hat. Mein Händler hat sich da bei Bestellung gemeinsam mit mir genau versichert, was ich möchte und er angeklickt hat.

Fischbrötchen
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Re: Xenonlicht - ist das welches?

Beitrag von Fischbrötchen »

Habe mal beim Auslieferungslager nachgefragt, wie zu erwarten leider keine Kommentar dazu - schade.

Das mit der Nutzungspauschale ist so eine Strittige Sache, vor allen in Betracht des EU-Rechst, was den deutschen Recht vorgelagert ist.

http://www.infopoint-europa.de/aktuell/beitraege/151-eugh-nutzungsersatz-bei-nacherfuellung-europarechtswidrig hat geschrieben:Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 17.04.2008[1] zum Nutzungsersatz bei Nacherfüllung gemäß § 439 Abs. 4 BGB. Die Richter in Luxemburg entschieden, dass Verkäufer beim Austausch sachmangelbehafteter Produkte im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung keine Entschädigung dafür verlangen dürfen, dass die defekte Ware vorher benutzt worden ist und erklärten somit die Regelung des deutschen § 439 Abs. 4 BGB als mit Art. 3 Abs. 2 bis 4 der Verbrauchsgüterkaufrichtlinie nicht vereinbar

Creekhail
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Re: Xenonlicht - ist das welches?

Beitrag von Creekhail »

Wobei das Ding ja nicht defekt ist - es ist schlicht das Falsche ;-)
Wie ein Vorredner schon geschrieben hat: Wird spannend. Denn eigentlich hättest du den Wagen so nicht übernehmen dürfen. Auch aus Deiner Sicht.
Jetzt ist es ein Gebrauchtfahrzeug und es wird mit Sicherheit darum gestritten werden, wer nun für den Wertverlust aufkommen darf. Immer vorausgesetzt es kommt zum Tausch gegen das eigentlich bestellte Fahrzeug.
Auf jeden Fall muss schleunigst geklärt werden, was weiter passieren soll. Jeder Kilometer den Du jetzt noch fährst wird womöglich für irgendjemand der Beteiligten zum Nachteil.

Jojo
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Re: Xenonlicht - ist das welches?

Beitrag von Jojo »

Wichtig zu klären ist die zeitliche Verzögerung bei der Auslieferung.

Wenn das falsche Lichtsystem der Grund war, stellt sich die Frage: Warum hat der Händler den Wagen trotzdem an den Kunden ausgeliefert? Und aus welchem Grunde hat er dem Käufer diese Tatsache verschwiegen?

Was steht im Kaufvertrag und was auf der Rechnung? Jedesmal "Xenon" als Zusatzausstattung aufgeführt? (bestellt, nicht geliefert aber bezahlen müssen?)

wolli.s
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Re: Xenonlicht - ist das welches?

Beitrag von wolli.s »

Bei meiner Kollegin ist etwas ähnliches passiert. Allerdings bei der Marke mit der Pflaume im Logo.
Sie sollte eigentlich einen Fiesta mit Start-Stop bekommen und was sie bekommen hat war ein Fiesta ohne Start-Stop.
Das fiel ihr allerdings erst nach 2 - 3 Tagen auf. Ab zum Händler, da bekam sie mit, dass das eigentlich schon der zweite Wagen war, der geliefert wurde. Der erste hatte die falsche Innenausstattung und wurde still und leise vom Händler zurückgegeben und wohl leider falsch neu bestellt. (Ist das evtl. bei Dir auch so gewesen???)
Der dritte Wagen, den sie bekommen sollte, der auf die Schnelle bei einem anderen Händler aufzutreiben war, hatte dann wieder die falsche Innenausstattung und bis dann die Nummer 4 kam, durfte sie auf Kosten des Autohauses mit einem B-Max (hässlich-braun) herumfahren. Das ganze dauerte von Ende November bis jetzt vor zwei Wochen.

Fischbrötchen
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Re: Xenonlicht - ist das welches?

Beitrag von Fischbrötchen »

Hi,

ein Mangel ist nicht immer ein Defekt, es langt da schon eine Abweichung in der üblichen Beschaffenheit.

Nunja morgen werden wir erstmal zum Händler gehen und den Mangel anzeigen. Ärgerlich ist es, dass das Xenonlich ja ein kaufkriterium war und deshalb der C4 (geviel mir von Plazt besser) ausgeschieden ist, da dieser bei Xenon noch ne dritte Sitzreihe dazu benötigt. Das war Für Citroen das auschlußkriterium.

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Re: Xenonlicht - ist das welches?

Beitrag von scenicfan »

wagen zurückgeben u. auf neuen warten. Ist den Händler sein problem.

Fischbrötchen
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Als wir beim händler waren

Beitrag von Fischbrötchen »

Morgen,

waren gestern mit dem Auto beim Händerl und teilten diesen mit, dass das Auto kein Xenon Licht hätte.

Darauf setzte er sich hin tieppelte etwas auf den PC und rief ne nummer an.
Dabei war die sprach von ob noch da und Reaktivieren - vermuten es ging da um unser altes Auto. :?

Auf nachfrage ob er sich das Auto nicht anschauen wollte meinte er Verkäufer, dass er uns auch so glaube.

Der Verkäufer machte darauf hin einen Nachrüstauftrag fertig (nachrüsten sollte angeblich Problemlos gehen) und versprach sich zu melden wenn er mehr wüsste.

Etwa 20 min Später auf der heimfahrt klingelte das Telefon (Warum die Freisprecheinrichtung nicht ging keine Ahnung) nachrüsten sei zu aufwendig, er böte uns 1.000 €.

Darauf erwiderten wir, dass wir das Licht gerne hätten und das es ein KO. kriterium sei.

Händler gut dann bestellen wir neu und Pro KM 30 €ct Nutzungsentschädigung - um 150 € wolle man sich ja nicht streiten.

Naja bis zur Neulieferung haben wir aber dann schon gut zwischen 2 - 3 tkm auf die Uhr und das Würde ohne die Kosten der Ummeldung 600 € ausmachen die wir dann zahlen müssten um ein Auto zu erhalten wie wir es Bestellt und bezahlt haben. Das mussten wir also logischer weiße ablehnen mit den Verweiß auf das Urteil von EugH.

Daraufhin sagte der Händler er müsse nochmals Rücksprache halten.


Gestern mal länger wach geblieben um das Licht nochmals Objektiv zu testen, schließlich wollen wir den :D nicht über gebühr belasten. Das Halogenlicht mag zwar nicht unbedingt schlecht sein, aber auf den guten kleinen Landstraßen ohne Leitpfosten ist das doch etwas zu wenig. die Lichtautomatik war nicht immer meiner Meinung, aber abgeblendet an Ortschaften hat sie zuverlässig.

onlinetest
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Re: Xenonlicht - ist das welches?

Beitrag von onlinetest »

Hallo Fischbrötchen,
ist ja ein merkwürdiger Händler...

Das Xenonlicht möchte ich persönlich auf keinen Fall mehr missen. Das hatte ich schon beim 2er Scenic und jetzt beim 3er ist es mit dem integrieten Kurvenlich einfach spitze!
Ich drücke Dir die Damen für ein schnelles und gutes Ende Deines Problems bei hoffentlich geringen Zusatzkosten.

PS Für einen Renaultmarkenhändler hat der sich nicht gerade mit Ruhm beckleckert!

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