Hier nun mein Ergebnis.
Karte rein, keine Kupplung, keine Bremse und dann Knopf drücken.
Radio geht an, Fenster lassen sich öffnen und schliesen, Display geht zwar an aber ohne Tankanzeige. Ist aber wurscht ich fahr eh mit Gas.
Danke für den Tipp.
Allen noch ein schönes Wochenende und viele Grüße aus dem kleinsten Flächenbundesland
the Count
Zündung an ohne Motorstart???
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Schön, du willst einen neuen Beitrag schreiben. Wenn du etwas an deinen Wagen reparieren willst, dann nehme dir doch bitte etwas Zeit und dein Smartphone, dokumentiere die Arbeitsschritte und mache daraus eine kleine DIY-Anleitung in der KnowledgeBase, davon haben wir dann alle was.
Oder erstelle selber ein pdf-Dokument und schicke es mit einer kleine Beschreibung dazu an technik@scenic-forum.de, wir fügen diese dann der KnowledgeBase zu.
Bilder für deine Beiträge, im Forum sowie der KnowledgeBase, kannst du über unseren eigenen Bilderuploaddienst einfügen. Dazu gibt es diese Anleitung im Forum.
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Oh. Man lernt doch täglich dazu :P .martinf hat geschrieben: Hat er, wie fast alle Kompaktwagen seiner Generation. Denn bedarfsgerecht geregeltes Pumpen ist nun mal effizienter als ständiges Pumpen, obgleich mechanisches Pumpen natürlich eigentlich effizienter ist - aber leider so schlecht regelbar. Trotzdem wird man die Hydraulikpunpe der Servolenkung nicht ohne Motorstart zum Laufen bringen (es sei denn, man manipuliert die Elektrik). Wozu sollte das auch gut sein? Wer sein Auto per Hand durch die Gegend schieben will, wird die höheren Lenkkräfte auch noch aufbringen.
Gruß, Martin
Aber eine Servo die bei Zündung an funzt währe auch net so das wahre denn ich glaub die Batterie würde das nich lange mit machen denk ich. Obwohl es beim Abschleppen sicher angenehm währe...
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...die Servo-Unterstützung der Lenkung erfolgt beim S2 elektromechanisch, nicht elektrohydraulisch...
Im Übrigen entspricht Startknopf drücken (ohne Brems- oder Kupplungspedal) der Stufe I bei normalen Zündschlössern, mit Ausnahme einiger Verbraucher und Anzeigen;
Startknopf mit BP/KP Stufe II + Anlassen (alle Antriebe, Brems- und Lenkservo sind bereit...)
bei eingelegtem Gang ist Anlassen nur mit getretenem KP (logo) möglich...
Lt. einem aktuellen OLG- Urteil ist übrigens das Einlegen des 1. oder R-Gangs gerade bei Fahrzeugen mit elektrischer bzw. automatischer Handbremse unverzichtbar, Nichtbefolgen wurde als grobe Fahrlässigkeit bewertet und den Fahrer traf die Alleinschuld sowie Verlust des versicherungsschutzes...
Zum Aufatmen: es war kein Renault...!!!
Im Übrigen entspricht Startknopf drücken (ohne Brems- oder Kupplungspedal) der Stufe I bei normalen Zündschlössern, mit Ausnahme einiger Verbraucher und Anzeigen;
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bei eingelegtem Gang ist Anlassen nur mit getretenem KP (logo) möglich...
Lt. einem aktuellen OLG- Urteil ist übrigens das Einlegen des 1. oder R-Gangs gerade bei Fahrzeugen mit elektrischer bzw. automatischer Handbremse unverzichtbar, Nichtbefolgen wurde als grobe Fahrlässigkeit bewertet und den Fahrer traf die Alleinschuld sowie Verlust des versicherungsschutzes...
Zum Aufatmen: es war kein Renault...!!!
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Die Rechtsprechung unterscheidet sich hier aber nicht von der bislang üblichen. Auch bei Fahrzeugen mit klassischer Handbremsbetätigung ist immer wieder festgestellt worden, dass eine Sicherung allein mit der Handbremse unzureichend ist. Selbst Handbremse in Kombination mit dem falschen Gang (meist versehentlich 3. statt 1.) wird zur Freude der Versicherungen von den Gerichten gemeinhin als unzureichende Sicherung angesehen. Die Gerichte haben sich m.W. bislang nicht dazu hinreißen lassen, die verschiedenen Feststellbremssysteme bzgl. ihrer in Hinblick auf Fahrlässigkeit ja relevanten Zuverlässigkeit vergleichen zu wollen. Das fiele wohl auch schwer, denn dem möglicherwise höheren Risiko einer unbemerkten Fehlfunktion bei automatischen Bremssystemen stünde die im Allgemeinen deutlich stärkere Haltewirkung der automatisierten Systeme gegenüber (rein mechanische Handbremsen müssen in ihrer maximalen Bremswirkung unterhalb der Blockiergrenze bleiben, wohingegen automatisierte Systeme bei Einsatz als Notbremse meist ABS-Regelung oder andere Kraftbegrenzungen aufweisen).pompiers hat geschrieben:Lt. einem aktuellen OLG- Urteil ist übrigens das Einlegen des 1. oder R-Gangs gerade bei Fahrzeugen mit elektrischer bzw. automatischer Handbremse unverzichtbar, Nichtbefolgen wurde als grobe Fahrlässigkeit bewertet und den Fahrer traf die Alleinschuld sowie Verlust des versicherungsschutzes...
Gruß, Martin
P.S. Danke für die Aufklärung bzgl. der verwendeten Servotechnik. Hatte ich falsch in Erinnerung. Richtigerweise hätte es natürlich auch heißen müssen, dass der Sc-II wie praktisch alle neueren Fahrzeuge seiner Klasse eine elektrische (elektromechanische oder alektrohydaulische) Servounterstützung hat.