Einbau von Tagfahrlicht-Modul
Forumsregeln
Schön, du willst einen neuen Beitrag schreiben. Wenn du etwas an deinen Wagen reparieren willst, dann nehme dir doch bitte etwas Zeit und dein Smartphone, dokumentiere die Arbeitsschritte und mache daraus eine kleine DIY-Anleitung in der KnowledgeBase, davon haben wir dann alle was.
Oder erstelle selber ein pdf-Dokument und schicke es mit einer kleine Beschreibung dazu an technik@scenic-forum.de, wir fügen diese dann der KnowledgeBase zu.
Bilder für deine Beiträge, im Forum sowie der KnowledgeBase, kannst du über unseren eigenen Bilderuploaddienst einfügen. Dazu gibt es diese Anleitung im Forum.
Schön, du willst einen neuen Beitrag schreiben. Wenn du etwas an deinen Wagen reparieren willst, dann nehme dir doch bitte etwas Zeit und dein Smartphone, dokumentiere die Arbeitsschritte und mache daraus eine kleine DIY-Anleitung in der KnowledgeBase, davon haben wir dann alle was.
Oder erstelle selber ein pdf-Dokument und schicke es mit einer kleine Beschreibung dazu an technik@scenic-forum.de, wir fügen diese dann der KnowledgeBase zu.
Bilder für deine Beiträge, im Forum sowie der KnowledgeBase, kannst du über unseren eigenen Bilderuploaddienst einfügen. Dazu gibt es diese Anleitung im Forum.
@ vtrig & scenicfan
Ich persönliche fahre IMMER mit vollem Licht und kann mein Radio/Nav bei Bedarf (habe ich nicht) von positiver auf negative Anzeige umstellen.
Es wird über-kurz-oder-lang ohnehin ein europaweites Dauerlichtgebot geben, da ist die automatische Deaktivierung des Lichts beim Aussteigen des Scenics eine absolut ideale Alternative, zumal sie NICHTS kostet.
Also: Tut uns allen einen Gefallen, geht ran und macht das Licht an
:lol:
Gruß,
der erleuchtete Nik
Ich persönliche fahre IMMER mit vollem Licht und kann mein Radio/Nav bei Bedarf (habe ich nicht) von positiver auf negative Anzeige umstellen.
Es wird über-kurz-oder-lang ohnehin ein europaweites Dauerlichtgebot geben, da ist die automatische Deaktivierung des Lichts beim Aussteigen des Scenics eine absolut ideale Alternative, zumal sie NICHTS kostet.
Also: Tut uns allen einen Gefallen, geht ran und macht das Licht an
:lol:
Gruß,
der erleuchtete Nik
-
- Forums-Dauerfahrer
- Beiträge: 3320
- Registriert: 15. Okt 2003, 01:35
- Scenicmodell: Nissan 100NX
- Ausstattung: Targa Coupe
- Hat sich bedankt: 0
- Danksagung erhalten: 0
rein Rechtlich würde ich das Kästchen nicht ausprobieren und schon gar nicht nur mit Nebelscheinwerfern. In Deutschland ist es Verboten mit Nebelscheinwerfern zu Fahren, wenn es die Sichtverhältnisse nicht erfordern.scenicfan hat geschrieben:vtrig hat geschrieben:
Welche Vorteile hat also so ein Käschtele?
Gruß
vtrig
viele!
dein Rdio/Navi wird nicht finster geschaltet,du hast keine rücklichter/begrenzungslichter,weiters fährst du nicht mit voller lichtstärke.
alles sachen die man bei diesem gesetz einfach nicht berücksichtigt.
Und nur mit dem vorderen Abblendlicht ohne das Rücklicht auch.
Warum um himmels willen lasst ihr eure Scenic II nicht mit Tagfahrlicht umkonfigurieren statt Punkte und Führerschein zu riskieren???????????????
Es sollte gehen.
-
- Forums-Dauerfahrer
- Beiträge: 3320
- Registriert: 15. Okt 2003, 01:35
- Scenicmodell: Nissan 100NX
- Ausstattung: Targa Coupe
- Hat sich bedankt: 0
- Danksagung erhalten: 0
Nebenbei:
Osram bietet jetzt auch eine Nachrüstmöglichkeit für Tagfahrlicht an, nennen die dann "Light@Day".
:arrow: http://wunschauto24.com/news/news.php?a ... ewsid=8033
Osram bietet jetzt auch eine Nachrüstmöglichkeit für Tagfahrlicht an, nennen die dann "Light@Day".
:arrow: http://wunschauto24.com/news/news.php?a ... ewsid=8033
-
- Regelmässiger Fahrer im Forum
- Beiträge: 98
- Registriert: 29. Apr 2004, 14:39
- Hat sich bedankt: 0
- Danksagung erhalten: 0
An Scenicfan:
Welches Modul hast Du für Deinen Scenic gekauft?
An alle Anderen:
Day &Light von OSRAM ist nur ein toller Begriff für spezielle Glühbirnen von OSRAM mit verlängerter Haltbarkeitsdauer.
Hier ist es einfach besser, sich mal die Infos von HELLA durchzulesen:
Tagfahrlicht nur mit Frontscheinwerfer und alles andere aus: Joo, das geht!
Es gibt einfach nur einige Scheriffs die die Gesetzesänderung noch nicht mitbekommen haben!
Insofern müsste die Lösung von www.daylightrunninglights.com auch bei uns in D funktionieren.
Frage für mich ist nun nur (s.o.) welches Modul muss ich denn nehmen?
übrigens gibt es da wohl kleine verbale Scharmützel zwischen
www.daylightrunninglights.com
und
www.xlight.at
Nachzulesen auf letzterer Webseite...
Welches Modul hast Du für Deinen Scenic gekauft?
An alle Anderen:
Day &Light von OSRAM ist nur ein toller Begriff für spezielle Glühbirnen von OSRAM mit verlängerter Haltbarkeitsdauer.
Hier ist es einfach besser, sich mal die Infos von HELLA durchzulesen:
Tagfahrlicht nur mit Frontscheinwerfer und alles andere aus: Joo, das geht!
Es gibt einfach nur einige Scheriffs die die Gesetzesänderung noch nicht mitbekommen haben!
Insofern müsste die Lösung von www.daylightrunninglights.com auch bei uns in D funktionieren.
Frage für mich ist nun nur (s.o.) welches Modul muss ich denn nehmen?
übrigens gibt es da wohl kleine verbale Scharmützel zwischen
www.daylightrunninglights.com
und
www.xlight.at
Nachzulesen auf letzterer Webseite...
-
- Forums-Vielfahrer
- Beiträge: 370
- Registriert: 11. Sep 2005, 21:26
- Scenicmodell: Scenic III
- Ausstattung: Bose
- Hat sich bedankt: 0
- Danksagung erhalten: 0
Thunder hat geschrieben: Warum um himmels willen lasst ihr eure Scenic II nicht mit Tagfahrlicht umkonfigurieren statt Punkte und Führerschein zu riskieren???????????????
Es sollte gehen.
Weil lt. Auskunft meiner Werkstatt dann immer alle Lampen an sind...
Hat schon jemand das einprogrammieren lassen und kann berichten?
Gruß
Steffen
-
- Forums-Fernstreckenfahrer
- Beiträge: 765
- Registriert: 20. Apr 2005, 08:58
- Scenicmodell: Scenic 1 Ph 2
- Kurzbeschreibung: 1,6 16V, Bj 2000, Autogas
- Hat sich bedankt: 0
- Danksagung erhalten: 0
alsterdampfer hat geschrieben:Hier ist es einfach besser, sich mal die Infos von HELLA durchzulesen:
Tagfahrlicht nur mit Frontscheinwerfer und alles andere aus: Joo, das geht!
Es gibt einfach nur einige Scheriffs die die Gesetzesänderung noch nicht mitbekommen haben!
Dann sollte man warscheinlich am besten immer die StVZo mitführen. Im Bedarfsfall kann man dann dem Sheriff den §49a Absatz 5 Punkt 5 unter die Nase halten.
(5) Alle nach vorn wirkenden lichttechnischen Einrichtungen dürfen nur zusammen mit den Schlussleuchten und der Kennzeichenbeleuchtung einschaltbar sein. Dies gilt nicht für
[...]
5. Tagfahrleuchten, die den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.
Gruß,
Jens
-
- Forums-Dauerfahrer
- Beiträge: 3320
- Registriert: 15. Okt 2003, 01:35
- Scenicmodell: Nissan 100NX
- Ausstattung: Targa Coupe
- Hat sich bedankt: 0
- Danksagung erhalten: 0
-
- Forums-Vielfahrer
- Beiträge: 370
- Registriert: 11. Sep 2005, 21:26
- Scenicmodell: Scenic III
- Ausstattung: Bose
- Hat sich bedankt: 0
- Danksagung erhalten: 0
Hallo Thunder,
das automatische Tagfahrlicht kann man bei der Konfiguration der ZE einstellen.
Da ich letzte Woche wg. Freischaltung Tempomat in der WS war, hat der Mechaniker bei der Suche nach dem entsprechenden Menüpunkt auch die ZE neu konfiguriert (war eigentlich nicht nötig, aber das ist hier nicht das Thema).
Dort gibt es den entsprechenden Menüpunkt "Tagfahrlicht".
Nach Aussage des Mechanikers gehen dann automatisch alle Lampen an (Scheinwerfer, Rückleuchten,....).
Da ich das nicht will, habe ich es gelassen - da kann ich das Licht auch von Hand einschalten!
Stimmt die Aussage des Mechanikers?
Gruß
Steffen
das automatische Tagfahrlicht kann man bei der Konfiguration der ZE einstellen.
Da ich letzte Woche wg. Freischaltung Tempomat in der WS war, hat der Mechaniker bei der Suche nach dem entsprechenden Menüpunkt auch die ZE neu konfiguriert (war eigentlich nicht nötig, aber das ist hier nicht das Thema).
Dort gibt es den entsprechenden Menüpunkt "Tagfahrlicht".
Nach Aussage des Mechanikers gehen dann automatisch alle Lampen an (Scheinwerfer, Rückleuchten,....).
Da ich das nicht will, habe ich es gelassen - da kann ich das Licht auch von Hand einschalten!
Stimmt die Aussage des Mechanikers?
Gruß
Steffen
-
- Forums-Dauerfahrer
- Beiträge: 2103
- Registriert: 3. Feb 2004, 12:53
- Scenicmodell: VW Touran
- Hat sich bedankt: 0
- Danksagung erhalten: 0
Stimmt :nicken: , denn das habe ich mir auch schon aktivieren wollen. Unter Tagfahrlicht verstehe ich eben nur die Ansteuerung der Hauptscheinwerfer und sonst nix. Aber fehlanzeige!Steffen hat geschrieben:...Dort gibt es den entsprechenden Menüpunkt "Tagfahrlicht".
Nach Aussage des Mechanikers gehen dann automatisch alle Lampen an (Scheinwerfer, Rückleuchten,....).
Da ich das nicht will, habe ich es gelassen - da kann ich das Licht auch von Hand einschalten!
Stimmt die Aussage des Mechanikers?
Gruß
Steffen
Ich lasse nun den Lichtschalter immer auf An (Abblendlicht). Funzt auch :nicken:
Ciao
Rob
-
- Regelmässiger Fahrer im Forum
- Beiträge: 98
- Registriert: 29. Apr 2004, 14:39
- Hat sich bedankt: 0
- Danksagung erhalten: 0
Nochmal eine Frage an die Juristen unter Euch:
Wenn man sich den entsprechenden Anhang des §49 STVZO zu Gemüte führt, landet man bei ECE-Regelung Nr. 87.
Und bei der Anwendung dieser Regelung zusammen mit der STVZO scheitere ich kläglich, denn:
Heisst das nun, ich darf nur mit einem RL-Zeichen versehene Tagfahrleuchten verwenden?
Wenn dem so ist, bedeutet dies das Aus für die Nutzung meiner Hauptscheinwerfer oder Nebellampen als Tagfahrleuchte, da sie dieses Prüfzeichen nicht aufweisen.
-- Und dann könnte mir der Sheriff mein Auto doch wieder stillegen--
Leider ist es bei uns nämlich nicht so wie in A wo ein entsprechender Passus in die Zulassaungsordung eingefügt wurde, um die Nutzung des HS oder NS als Tagfahrleuchte zuzulassen.
Langer Rede kurzer Sinn: Wer TFL ohne Nutzung der Schlussleuchten haben möchte, muss die TFL Lämpis von Hella oder IN.PRO nachrüsten.
Ich lasse mich jedoch gerne eines besseren belehren!!!
Wenn man sich den entsprechenden Anhang des §49 STVZO zu Gemüte führt, landet man bei ECE-Regelung Nr. 87.
Und bei der Anwendung dieser Regelung zusammen mit der STVZO scheitere ich kläglich, denn:
Heisst das nun, ich darf nur mit einem RL-Zeichen versehene Tagfahrleuchten verwenden?
Wenn dem so ist, bedeutet dies das Aus für die Nutzung meiner Hauptscheinwerfer oder Nebellampen als Tagfahrleuchte, da sie dieses Prüfzeichen nicht aufweisen.
-- Und dann könnte mir der Sheriff mein Auto doch wieder stillegen--
Leider ist es bei uns nämlich nicht so wie in A wo ein entsprechender Passus in die Zulassaungsordung eingefügt wurde, um die Nutzung des HS oder NS als Tagfahrleuchte zuzulassen.
Langer Rede kurzer Sinn: Wer TFL ohne Nutzung der Schlussleuchten haben möchte, muss die TFL Lämpis von Hella oder IN.PRO nachrüsten.
Ich lasse mich jedoch gerne eines besseren belehren!!!