gregstar hat geschrieben:Ich erfülle alle in Österreich erforderlichen Auflagen! Die Lampen sind Original vom Hersteller eingebaut und sind vom Innenraum aus deaktivierbar. Mehr fordert der Gesetzestext bei uns nicht.
Mhm :gruebel: Ist die ECE Norm nur was für uns hier in D. Ich dachte immer das ist eine europaweit gültige und auch verbindliche Norm.
Oder könnt ihr in A euer eigenes Süppchen kochen?
Bist du dir ganz sicher, das du nur mit dem deaktivieren vom Innenraum alle Auflagen erfüllst?
Denn die ECE Norm verlangt:
Für Leuchten bzw. Tagfahrleuchten gilt hier die ECE-Regelung R48 / R87 in der seit 1995 gültigen Fassung. Sie erlaubt zwei Leuchten an Kraftfahrzeugen und legt unter Punkt 6.19.4 die Anordnung an der Fahrzeugfront fest (in Breite, Höhe, Längsrichtung, geometrischer Sichtbarkeit und Ausrichtung.
Diese Regelung gilt in allen europäischen Ländern, welche die ECE-Regelungen anerkennen. (Tut das Östereich wohl nicht??)
Die ECE-Regelung Nr. 87 schreibt unter anderem vor:
- Stärke zwischen 400 - 800 candela pro Scheinwerfer
Weißes Licht
Automatisches Einschalten mit der Zündung
Es muss möglich sein, die automatische Einschaltung der Tagfahrleuchten ohne den Gebrauch von Werkzeug ein- und auszuschalten
Automatisches Ausschalten, wenn die Scheinwerfer eingeschaltet werden (dies gilt nicht bei Verwendung der Lichthupe)
Und die Leuchten müssen die Bezeichnung bzw. Buchstabenkombination "RL" aufweisen. Nebler haben aber "B" und wären somit eigentlich, laut TÜV Südbayern, nicht zulässig.