2. Nebelschlussleuchte

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Emmentreiber
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Beitrag von Emmentreiber »

Klaus hat geschrieben:Hallo,

hat jemand beim Kauf des Autos irgendwo gelesen oder vereinbart, daß 2 Nebelschlußleuchten vorhanden sind? Meines Wissens nicht. Von daher kann man auch keinen Mangel wegen der nur einen vorhandenen NSL geltend machen.

Gruß

Klaus


Hallo Klaus,
und das sehe ich wieder genau anders.
Ich hätte kein Problem damit, wenn tatsächlich nur eine NSL vorhanden wäre, aber es sind ja definitiv zwei vorhanden, von denen eine nicht funktioniert. Und ich als dummer Kunde gehe erst einmal davon aus, das diese defekt ist = Mangel.
Genauso würde ich mich auch bei den Nebelscheinwerfern vorne verhalten.
Du nicht :?:

Die mir vorliegenden Info´s (nur eine vorgeschrieben, berufliches Hintergrundwissen, Info´s aus diesem Forum, etc.) muß ich dem Meister ja nicht grade auf die Nase binden.

Vielleicht sehe ich das ganze ja auch ein wenig zu eng da ich mich tagtäglich beruflich mit Ausnahmegenehmigungen nach der StVO und StVZO beschäftigen muß,
aber TÜV und Polizei verlangen nun einmal, insbesondere bei der Beleuchtung, das das, was verbaut und gesetzeskonform ist, auch funktioniert. Und das tut es nicht. Ich kann denen zwar erzählen das man in D nur eine braucht, aber die Diskussion möchte ich vor Ort nicht führen. Ebensowenig die auf einen eventuell vorhandenen Eintrag in der ABE des Fahrzeuges, das nur eine angeschlossen ist.

Gruß
Andreas

ScenicTuning
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Beitrag von ScenicTuning »

Hallo, ich habe Morgen sowieso einen Termin bei meiner WS und dann Frage ich einfach mal nach.

Vieleicht weis das dort ja jemand. :gruebel:


aber TÜV und Polizei verlangen nun einmal, insbesondere bei der Beleuchtung, das das, was verbaut und gesetzeskonform ist, auch funktioniert

Aber wenn für hinten nur eine Leuchte vorgesehen ist, sollten das Polizei und TÜV´er eigentlich wissen.
Aber bis jetzt hat bei noch keiner Ploizeikontrolle jemand nach den Nebelleuchten geschaut.
Ich denke auch, wenn man dem TÜV Prüfer das erklärt, dass die eine NSL nur angeschlossen ist wird er das doch versetehen.
Es ist ja nicht deine Schuld.

Aber Morgen wenn ich in der WS war, weis ich bestimmt mehr.

MeganeFreak
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Beitrag von MeganeFreak »

hi hi, also sone diskussion, bzw. feststellung hatte cih hier auch schon mal :D

auch mit unserer werkstatt.
wir hatten vor unseren scenicII einen scenic I ph2 (gecco grün) der hatte 2 nebelschlussleuchten, die ab werk BEIDE funktionierten! wir hatten einen der ersten, als das facelift auf den markt kam.
später war wohl auch nur noch eine in betreib, die werkstatte wunderete sich jedenfalls.
naja und bei scbenicII nu ja k.a. und damit haben wir uns "abgefunden" aber aus sparmaßnahmen und den anderen genannt gründen, mmhh alles sehr merkwürdig.
unser ist bj. 11/03, ist das bei den jetzigen immer noch so? oder sind die rückleuchten verändert?

Roman Prinz
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Beitrag von Roman Prinz »

So, jetzt erzählt mir mal die Gesetzeslage!!!
Wieviel NSL muß jedes Fahrzeug aufweisen und welche muß intakt sein. Das der Staat ein Gesetz erlassen will, wonach nur noch eine NSL verbaut werden darf halte ich für ein Gerücht. Danach währen dann ca 20 millionen Fahrzeuge in deutschland wegen Illegaler 2.ten NSL ohne Versicherungsschutz(Bauartveränderung oder auch Gesetz).
Blödsinn.
Fahrzeuge ab Baujahr Schlagmichtot müssen 1 oder 2 NSL haben. Wenn sie nur eine haben MUß es die Linke sein die geht. Diese muß am Zugfahrzeug erlöschen wenn dort eine AHK verbaut und ein Stecker in die Steckdose gesteckt wird.


Thunder

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