Wookie hat geschrieben:
Bloß weil irgendwo etwas nicht steht was ich nicht sofort finde, kann ich doch nicht machen was ich will. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Grüße
Dirk
Hallo Dirk,
ich werde einen Teufel tun und das Ding selbst anklemmen.
Ich muß es auch nicht angeklemmt haben, mich ärgert es nur, das es verbaut worden ist und nicht funktioniert.
Nach dem Spargedanken hätte man das anders oder zumindest besser reglen können bei Renault.
Das anklemmen überlasse ich meinem Händler, zusammen mit der Beseitigung anderer Mängel meines Neufahrzeugs.
Für mich ist es in erster Linie ein Mangel, da ein verbautes Teil nicht funktioniert und auf das ich Garantie habe.
Wenn mir mein Händler die ganze Sache plausibel erklärt warums nicht angeschlossen ist, ok, dann habe ich es aber zumindest offiziell.
Alles andere worüber wir hier reden sind doch bis jetzt nur Spekulationen, warum und wieso sie nicht angeklemmt ist.
Gruß
Andreas