2. Nebelschlussleuchte

Kabel, Lampen, el. Bauteile, ...
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Schön, du willst einen neuen Beitrag schreiben.  Wenn du etwas an deinen Wagen reparieren willst, dann nehme dir doch bitte etwas Zeit und dein Smartphone, dokumentiere die Arbeitsschritte und mache daraus eine kleine DIY-Anleitung in der KnowledgeBase, davon haben wir dann alle was.

Oder erstelle selber ein pdf-Dokument und schicke es mit einer kleine Beschreibung dazu an technik@scenic-forum.de, wir fügen diese dann der KnowledgeBase zu.

Bilder für deine Beiträge, im Forum sowie der KnowledgeBase, kannst du über unseren eigenen Bilderuploaddienst einfügen. Dazu gibt es diese Anleitung im Forum.

 
Emmentreiber
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Beitrag von Emmentreiber »

Wookie hat geschrieben:
Bloß weil irgendwo etwas nicht steht was ich nicht sofort finde, kann ich doch nicht machen was ich will. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

Grüße
Dirk

Hallo Dirk,
ich werde einen Teufel tun und das Ding selbst anklemmen.
Ich muß es auch nicht angeklemmt haben, mich ärgert es nur, das es verbaut worden ist und nicht funktioniert.
Nach dem Spargedanken hätte man das anders oder zumindest besser reglen können bei Renault.

Das anklemmen überlasse ich meinem Händler, zusammen mit der Beseitigung anderer Mängel meines Neufahrzeugs.
Für mich ist es in erster Linie ein Mangel, da ein verbautes Teil nicht funktioniert und auf das ich Garantie habe.
Wenn mir mein Händler die ganze Sache plausibel erklärt warums nicht angeschlossen ist, ok, dann habe ich es aber zumindest offiziell.
Alles andere worüber wir hier reden sind doch bis jetzt nur Spekulationen, warum und wieso sie nicht angeklemmt ist.


Gruß
Andreas

Wookie
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Beitrag von Wookie »

Hi Andreas!

Dann versuche mal Dein Glück - bin echt gespannt was der Händler sagt.

Sicher hätte Renault die Lampe auch weglassen können. Wahrscheinlich wird die ja aber schon bei Valeo oder dem entspr. Zulieferer eingesetzt, da hier bestimmt nicht nach dem Land geschaut wird in welchem die Leuchte mal in einem Scenic durch die Gegend fährt. :-)

Also hätte Renault Mehrkosten diese wieder für die deutsche Produktion zu entfernen.

Für mich ist es eben keine Spekulation warum sie nicht angeklemmt ist.
Man soll die NS nicht mit den Bremslichtern verwechseln!
Darum wird nur die Linke angeschlossen und diese, weil in D das überholen rechts verboten ist. Also brauch ich bei schlechter Sicht hauptsächlich eine Begrenzungsleuchte für das Fahrzeug auf der linken Seite. Alles ganz logisch, wenn man es so betrachtet.
Oder?

Grüße
Dirk

ScenicTuning
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Beitrag von ScenicTuning »

Da könntest du recht haben Wookie, währe eine sinnvolle erklärung.

Hat man das später erst geändert oder war das schon immer so?
Weil der 323 meines Bruders BJ. 91, hat auch 2 Nebellampen hinten und die sitzen sehr weit aussen.
Und die neuen Auto´s haben ja dann wohl nur noch eine :?:

Emmentreiber
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Beitrag von Emmentreiber »

Wookie hat geschrieben:Hi Andreas!

Dann versuche mal Dein Glück - bin echt gespannt was der Händler sagt.


Grüße
Dirk

Hi Dirk,

der war zumindest bei telefonischer Rückfrage mehr als erstaunt und konnte sich das nicht erklären.
Genausowenig wie die fehlenden Kontakte bei den Bodenfächern, die fehlende Heckfensterbeleuchtung, die schlampige Lackierung an der Fahrertür und den (wenn kalten) rappelnden Auspuff.

Freitag habe ich Termin, dann werden wir weiter sehen.
Ich halte Euch auf dem laufenden....


Gruß
Andreas

Wookie
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Beitrag von Wookie »

Hi ScenicTuning,

ich denke das ist erst seit Mitte der 90er so. Wie bei allem ist man sicher aus Schaden klug geworden. Und sicher gab es genug Fälle, wo der hintermann voll in die Eisen gegangen ist, weil der Vordermann die NS eingeschaltet hat.

Grüße
Dirk

Wookie
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Beitrag von Wookie »

@Andreas!

Na dann mal Toi, Toi, Toi!
Mit den Kontakten der Bodenfächer ist ja eine ander - endlose - Geschicht. Ich tippe mal auf Sparmaßnahmen.

Grüße
Dirk

Emmentreiber
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Beitrag von Emmentreiber »

Hi,

anbei eine kleine Argumentationshilfe (für den Besuch in der Werkstatt) für Euch.
Der Werkstattmeister könnte ja behaupten der Gesetzgeber sieht nur eine Nebelschlußleuchte vor und deshalb sei die zweite abgeklemmt! (weiter unten)

"Personenkraftwagen
Als Standard gilt für PKW
nach vorne je zwei:
• Fernlichter zum Ausleuchten der Fahrbahn, wenn kein Gegenverkehr geblendet wird.
• Abblendlichter, um eine Blendung des Gegenverkehrs und anderer Verkehrsteilnehmer zu vermeiden.
• Standlichter, (auch Begrenzungslicht genannt), das gemeinsam mit Abblendlicht oder Fernlicht leuchten muss, so dass auch bei Ausfall eines der anderen Lichter zumindest die Umrisse des eigenen Fahrzeuges zu erkennen sind.
• Blinker oder richtig Fahrtrichtungsanzeiger in Orange.
• optional Nebelscheinwerfer, die eine speziell ausgebildete Streuscheibe haben, um bei Sichtbehinderung durch Nebel, Schneefall oder Regen keine Selbstblendung herbeizuführen.
• optional Weitstrahler, welches ein zusätzliches Fernlicht darstellen.
• optional Tagfahrleuchten, die beim Einschalten der Zündung automatisch eingeschaltet, beim Einschalten der Hauptbeleuchtung abgeschaltet werden. Sie haben eine vergleichbar geringe Lichtleistung und Leistungsaufnahme, dadurch steigt der Verbrauch nur geringfügig an. Die Abweichung von der sonstigen Regel, dass Frontbeleuchtung nur zusammen mit den Rückleuchten aktiviert werden darf, führte Anfangs - aufgrund des geringen Bekanntheitsgrades - zu Irritationen bei Verkehrskontrollen.
nach hinten je zwei:
• Schlusslichter in roter Farbe
• drei Bremslichter in roter Farbe, die wesentlich stärker leuchten als das Schlusslicht
• Blinker wie vorne
• zwei rote Rückstrahler Reflektoren
• Kfz-Kennzeichen, die in weißer Farbe die Kennzeichentafel beleuchtet.
• Eine oder zwei Nebelschlussleuchten in roter Farbe.
• Einen oder zwei Rückfahrscheinwerfer in weißer Farbe, das aber nur bei eingelegtem Rückwärtsgang leuchten darf.


Oder ist bei Euch ein Rückfahrscheinwerfer auch deaktiviert? :roll:

Gruß
Andreas

Wookie
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Beitrag von Wookie »

Hi,

• Eine oder zwei Nebelschlussleuchten in roter Farbe.

Das ist die allgemeine Aussage des Gesetzgebers.
Dazu gibt's dann für jeden Hersteller / Fahrzeugtyp eine Konkretisierung.
Und die heißt ABE und steht über der allg. Gesetzgebung.
Denke ich zumindest.
Und solange keiner genau sagen kann was in der ABE steht wäre ich vorsichtig mit Änderungen an Teilen, die zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen können.

Grüße
Dirk

Emmentreiber
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Beitrag von Emmentreiber »

Wookie hat geschrieben: Und die heißt ABE und steht über der allg. Gesetzgebung.
Denke ich zumindest.

Grüße
Dirk


Hi Dirk,
die Aussage ist so nicht richtig.

"Technik für Verkehrssicherheit - Allgemeine Betriebserlaubnisse (ABE) und Bauartgenehmigungen (ABG)

Diese Genehmigungen haben nationale Geltung. Sie richten sich nach den Vorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) und Fahrzeugteileverordnung (FTV). "


Aber genug der Spekulationen.....ich werde nichts ändern und überlasse die Entscheidung ob und was geändet werden muß meiner WS.

Mehr dazu in den nächsten Tagen.

Gruß
Andreas

Klaus
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Beitrag von Klaus »

Hallo,

Für mich ist es in erster Linie ein Mangel, da ein verbautes Teil nicht funktioniert und auf das ich Garantie habe.
Wenn mir mein Händler die ganze Sache plausibel erklärt warums nicht angeschlossen ist,

hat jemand beim Kauf des Autos irgendwo gelesen oder vereinbart, daß 2 Nebelschlußleuchten vorhanden sind? Meines Wissens nicht. Von daher kann man auch keinen Mangel wegen der nur einen vorhandenen NSL geltend machen.

Gruß

Klaus

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