2. Nebelschlussleuchte

Kabel, Lampen, el. Bauteile, ...
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Schön, du willst einen neuen Beitrag schreiben.  Wenn du etwas an deinen Wagen reparieren willst, dann nehme dir doch bitte etwas Zeit und dein Smartphone, dokumentiere die Arbeitsschritte und mache daraus eine kleine DIY-Anleitung in der KnowledgeBase, davon haben wir dann alle was.

Oder erstelle selber ein pdf-Dokument und schicke es mit einer kleine Beschreibung dazu an technik@scenic-forum.de, wir fügen diese dann der KnowledgeBase zu.

Bilder für deine Beiträge, im Forum sowie der KnowledgeBase, kannst du über unseren eigenen Bilderuploaddienst einfügen. Dazu gibt es diese Anleitung im Forum.

 
meierqx
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Beitrag von meierqx »

MaikvanFeig hat geschrieben: Die eine ist doch hell genug.

Ich krieg jetzt schon immer das P, wenn auf der Autobahn irgendson Volltrottel seine Nebelleuchte vergessen hat oder es leichten Nebel hat.
Bei zwo Strahlern????!!!! Wo soll man denn dann noch erkennen, dass einer bremst? Eine reicht völlig, am besten mit Abschaltautomatik!
Thomas

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Beitrag von Wookie »

Hi,

Eine reicht völlig, am besten mit Abschaltautomatik!

Da kann ich Thomas nur Recht geben!
Ich verstehe nicht, warum es immer noch Hersteller gibt die nichtmal eine Kontrolleuchte für die NS vorsehen. Noch besser ist es, wenn die NS beim Abschalten der Scheinwerfer auch ausgeschaltet wird und dann auch bleibt, bis ich sie explizit wieder einschalte.

Grüße
Dirk

Emmentreiber
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Beitrag von Emmentreiber »

Mal ein ganz anderer Gesichtspunkt......

Behauptet der TÜV nicht immer, was am Auto dran sei, insbesondere Beleuchtung muß auch funzen :gruebel: ?

Dann bin ich mal auf die erste HU gespannt, ich habe nämlich auch zwei NS von denen eine nicht funzt. :nono:

Mein Händler war diesbezüglich auch ein wenig überrascht, macht sich aber schlau :nicken: .

Gruß
Andreas

ScenicTuning
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Beitrag von ScenicTuning »

Ich habe bis jetzt noch kein Wagen gesehen das KEINE Kontrolleuchte für die Nebellampen hat. Der Escort vom Vatter, der Mazda vom Bruder und der Twingo meiner Mutter. Alle haben sie eine Kontrolleuchte und wer ab und an mal auf seine Tachoeinheit schaut, der fällt das helle Licht doch sofort auf. Da kann ich es gar nich verstehen, das jemand sie vergisst auszumachen.

@Emmentreiber... wenn nur eine Lampe vom Werk her geschaltet war, ist das schon korrekt so. Sollte sie irgendwann mal Kaputt gegeangen sein, musst sie wieder i.o. bringen.

Emmentreiber
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Beitrag von Emmentreiber »

ScenicTuning hat geschrieben:
@Emmentreiber... wenn nur eine Lampe vom Werk her geschaltet war, ist das schon korrekt so. Sollte sie irgendwann mal Kaputt gegeangen sein, musst sie wieder i.o. bringen.

Und genau das sehe ich anders.
Wenn 2 Lampen verbaut sind müssen meiner Meinung nach auch beide funktionieren, erst recht, wenn bei beiden Birnen mitverbaut wurden. Das wird der TÜV auch so sehen und nur weil Renault meint, in D sei nur eine Pflicht, kann es doch nicht angehen, das die andere zwar funktionstüchtig vorhanden ist, aber nicht angeklemmt wird. Ersparniss: Ein paar Meter Kabel. Das kann es doch nicht sein, oder?!

Du hast in Deinem Scenic doch auch Nebelscheinwerfer eingebaut......
Vorne sind die in D nicht Pflicht.
Ich würde gerne Dein Gesicht sehen, wenn beide zwar vorhanden wären, aber nicht funzen, oder zumindest eine nicht.

Nach dem Motto:
Sie haben Nebellampen? Schön für Sie. Die sind in D aber keine Pflicht, also bauen wir sie mal ein, sieht ja chic aus, aber anklemmen........nö, das machen wir nicht!

Gruß
Andreas

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Beitrag von Wookie »

@Andreas,

ich habe im Scenic zwar noch nicht nachgeschaut, aber ist die Lampe (@all - nicht Birne, es gibt kein Glühobst :-) ) wirklich verbaut? Im R19 war das nich so. Im Gegenteil - das Loch im Deckel (eben das Teil was auf dem Lampenträger sitzt und von außen den Blinker/Bremsleuchte darstellt) war garnicht offen. Man hätte das erst reinschneiden müssen, um die Lampe im Lampenträger unterbringen zu können.

Ich denke auch das an den heutigen Autos auf Grund der Globalisierung noch wesentlich mehr Dinge drin sind, die hier oder wo anders nicht funktionieren, weil nicht gefordert oder erlaubt.

Was ist z.B. mit dem Tacho im Scenic 1 z.B. Der zeigte doch 220 km/h an. Kann ich mich jetzt auch bei Renault beschweren weil meine 1.6 16V damals nur 170 km/h gefahren ist. Schließlich steht auf dem Tacho ja 220?

Grüße
Dirk

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Beitrag von Roberino »

Wookie hat geschrieben:ich habe im Scenic zwar noch nicht nachgeschaut, aber ist die Lampe (@all - nicht Birne, es gibt kein Glühobst :-) ) wirklich verbaut?

Ja, was den Scenic II betrifft auf jedenfall. Lampe drin, nur nicht angeschlossen, weil kein Kabel vorhanden.

Gruß
Robert

Emmentreiber
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Beitrag von Emmentreiber »

Wookie hat geschrieben:@Andreas,

ich habe im Scenic zwar noch nicht nachgeschaut, aber ist die Lampe (@all - nicht Birne, es gibt kein Glühobst :-) ) wirklich verbaut?

Ja, ist sie!

Wookie hat geschrieben: Was ist z.B. mit dem Tacho im Scenic 1 z.B. Der zeigte doch 220 km/h an. Kann ich mich jetzt auch bei Renault beschweren weil meine 1.6 16V damals nur 170 km/h gefahren ist. Schließlich steht auf dem Tacho ja 220?

Grüße
Dirk


Die Fahrleistungen sind grob im Prospekt oder Datenblatt umschrieben.
Da stehen bei Deinem 1.6 16V bestimmt keine 220 drin, oder?
Würden sie da stehen könntest Du Dich natürlich zu Recht beschweren.

In meinem Prospekt steht allerdings nichts darüber, das in D nur eine Lampe angeklemmt wird weil mehr nicht Pflicht ist.

Gruß
Andreas

ScenicTuning
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Beitrag von ScenicTuning »

Hallo Andreas, eine Nebelleuchte hinten reicht doch auch aus. :!:
Klar habe ich in meinem Scenic Nebellampen, vorne und hinten jeweils 2 :lol:

Aber wenn hinten nur eine Leuchten würde, währe mir das auch egal. Da würde ich nicht mal auf die Idee kommen die andere noch anzuschliesen.
Denn der Wagen wurde so wie er ist gebaut und vom deutschen TÜV abgenommen. Wenn da nur eine Lampe leuchtet, dann ist das eben so. Da kann man nicht einfach hingehen und noch die 2. dazuklemmen.
Das könnte sogar dazu führen das die ABE erlischt.
Renault hat ganz sicherlich seine gründe warum das so ist.
Da kann man nicht einfach dann hingehen und das ändern wie es einem gefällt. Man muss sich daran halten was der Hersteller vorgibt.
Egal ob der ein Birnchen drin ist oder nicht.
Wenn man es trotzdem ändert, sollte mam wenigstens zum TÜV fahren und fragen ob das so in ordnung ist.
In meinem Prospekt steht allerdings nichts darüber, das in D nur eine Lampe angeklemmt wird weil mehr nicht Pflicht ist.

Ist schon klar, dass sowas nicht im Prospekt steht. Das würde wohl auch kaum jemanden Interessieren.

Wookie
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Beitrag von Wookie »

@Andreas

In meinem Prospekt steht allerdings nichts darüber, das in D nur eine Lampe angeklemmt wird weil mehr nicht Pflicht ist.

Nein - das wird aber sicher in der ABE stehen. Nur bekommst Du die nie zu sehen, weil sie ja für den Prototypen oder dergleichen erlassen wird.
In Deinem KFZ-Brief steht aber die Nummer der ABE und damit bist Du an diese gebunden.

Bloß weil irgendwo etwas nicht steht was ich nicht sofort finde, kann ich doch nicht machen was ich will. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

Grüße
Dirk

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