Klaus hat geschrieben:Hallo,
hat jemand beim Kauf des Autos irgendwo gelesen oder vereinbart, daß 2 Nebelschlußleuchten vorhanden sind? Meines Wissens nicht. Von daher kann man auch keinen Mangel wegen der nur einen vorhandenen NSL geltend machen.
Gruß
Klaus
Hallo Klaus,
und das sehe ich wieder genau anders.
Ich hätte kein Problem damit, wenn tatsächlich nur eine NSL vorhanden wäre, aber es sind ja definitiv zwei vorhanden, von denen eine nicht funktioniert. Und ich als dummer Kunde gehe erst einmal davon aus, das diese defekt ist = Mangel.
Genauso würde ich mich auch bei den Nebelscheinwerfern vorne verhalten.
Du nicht :?:
Die mir vorliegenden Info´s (nur eine vorgeschrieben, berufliches Hintergrundwissen, Info´s aus diesem Forum, etc.) muß ich dem Meister ja nicht grade auf die Nase binden.
Vielleicht sehe ich das ganze ja auch ein wenig zu eng da ich mich tagtäglich beruflich mit Ausnahmegenehmigungen nach der StVO und StVZO beschäftigen muß,
aber TÜV und Polizei verlangen nun einmal, insbesondere bei der Beleuchtung, das das, was verbaut und gesetzeskonform ist, auch funktioniert. Und das tut es nicht. Ich kann denen zwar erzählen das man in D nur eine braucht, aber die Diskussion möchte ich vor Ort nicht führen. Ebensowenig die auf einen eventuell vorhandenen Eintrag in der ABE des Fahrzeuges, das nur eine angeschlossen ist.
Gruß
Andreas