Nochmal Kombiinstrument

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bienemaja1901
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Nochmal Kombiinstrument

Beitrag von bienemaja1901 »

hallo,
ich weiss, das thema des totalausalls wurde schon mehrmals diskutiert....nun will ich aber mal wissen, wenn ich das teil ausbaue und einschicke, kann ich dann noch fahren, da ja die weggfahrsperre auch über das kombiinstrument läuft???

Desarek
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Re: Nochmal Kombiinstrument

Beitrag von Desarek »

Versuch macht klug. Probier den Wagen zu starten und zu fahren. Wenn es geht, dann mach es (ich weiß das leider nicht). Das Kombiinstrument ist keine Pflicht. Alles was Du brauchst ist ein Tacho!

HorstLuehrsen
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Re: Nochmal Kombiinstrument

Beitrag von HorstLuehrsen »

Desarek hat geschrieben:Alles was Du brauchst ist ein Tacho!
Das Tacho ist ja im "Kombiinstrument" (gemeint ist wohl die Instrumententafel des Scenic 2) drin ... manche Navigationsgeräte haben ja eine Tacho-Funktion ... aber ob das erlaubt ist? Ich würde es jedenfalls nicht machen!

Gruß, Horst

Desarek
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Re: Nochmal Kombiinstrument

Beitrag von Desarek »

Ach herje, dann hab ich jetzt an das Multifunktionsdisplay gedacht! Tut mir aber leid. Nee, ohne Tacho auf gar keinen Fall. Der ist innerhalb der StVZO Pflicht!

bienemaja1901
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Re: Nochmal Kombiinstrument

Beitrag von bienemaja1901 »

Desarek hat geschrieben:Versuch macht klug. Probier den Wagen zu starten und zu fahren. Wenn es geht, dann mach es (ich weiß das leider nicht). Das Kombiinstrument ist keine Pflicht. Alles was Du brauchst ist ein Tacho!



ja klasse...is vllt keine pflicht, aber der tacho is doch da drin

Desarek
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Re: Nochmal Kombiinstrument

Beitrag von Desarek »

Dann lies bitte mal den 2. Beitrag. Ich habe die Instrumente verwechselt!!! Ich bitte um Entschuldigung das das mir auf Grund des Fehlens eines S2 in meiner Garage passiert ist.

volker1234567890
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Re: Nochmal Kombiinstrument

Beitrag von volker1234567890 »

Wenn Du ein mobiles Navi hast, dann zeigt das auch die Geschwindigkeit (sogar viel genauer). Dann geht es auch ein mal paar Tage ohne Kombiinstrument.

Desarek
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Re: Nochmal Kombiinstrument

Beitrag von Desarek »

Bitte bitte animiert doch die Leute nicht zu irgendwelchen Blödsinn!
Straßenverkehrszulassungsordnung §57 hat geschrieben:
§ 57 Geschwindigkeitsmeßgerät und Wegstreckenzähler
(1) Kraftfahrzeuge müssen mit einem im unmittelbaren Sichtfeld des Fahrzeugführers liegenden Geschwindigkeitsmeßgerät ausgerüstet sein. Dies gilt nicht für
  1. mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 30 km/h sowie
  2. mit Fahrtschreiber oder Kontrollgerät (§ 57a) ausgerüstete Kraftfahrzeuge, wenn die Geschwindigkeitsanzeige im unmittelbaren Sichtfeld des Fahrzeugführers liegt.
(2) Bei Geschwindigkeitsmeßgeräten muß die Geschwindigkeit in Kilometer je Stunde angezeigt werden. Das Geschwindigkeitsmeßgerät muß den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.
(3) Das Geschwindigkeitsmeßgerät darf mit einem Wegstreckenzähler verbunden sein, der die zurückgelegte Strecke in Kilometern anzeigt. Die vom Wegstreckenzähler angezeigte Wegstrecke darf von der tatsächlich zurückgelegten Wegstrecke +- 4 vom Hundert abweichen.
Wichtig ist das markierte im Satz (2). Das Navi fällt hier nicht darunter!

hansnorbert
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Re: Nochmal Kombiinstrument

Beitrag von hansnorbert »

es geht ohne probleme. Das mit dem Navi ist empfehlenswert, hatte mich mit der geschwindigkeit verschätzt und bin bei einem bekannten Blitzer geblitzt worden....

Ich habe keine Ahnung ob erlaubt oder nicht, ich sage nur es geht :-)

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