Speedlock möglich? (autom. Verriegeln ab einer best. Geschw)

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Schön, du willst einen neuen Beitrag schreiben.  Wenn du etwas an deinen Wagen reparieren willst, dann nehme dir doch bitte etwas Zeit und dein Smartphone, dokumentiere die Arbeitsschritte und mache daraus eine kleine DIY-Anleitung in der KnowledgeBase, davon haben wir dann alle was.

Oder erstelle selber ein pdf-Dokument und schicke es mit einer kleine Beschreibung dazu an technik@scenic-forum.de, wir fügen diese dann der KnowledgeBase zu.

Bilder für deine Beiträge, im Forum sowie der KnowledgeBase, kannst du über unseren eigenen Bilderuploaddienst einfügen. Dazu gibt es diese Anleitung im Forum.
markus
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Beitrag von markus »

Nersgatt hat geschrieben: StVO § 7 Beleuchtung
(3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlußleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.

Für Deutschland hast Du Recht, aber Markus ist Ösi. Dort ist es eben erlaubt. :?: :gruebel:

Gruß,
Jens

korrekt :nicken: => in Ö gibts die lichtpflicht am tag, und (warum auch immer :gruebel: ) hat es sich bei der nächtlichen beleuchtung auch geändert:

zitat von öamtc:
Die folgenden Lichtquellen sind bei Tag und guter Sicht im Ortsgebiet und im Freiland verboten:
Unbeleuchtet fahren (war bisher für mehrspurige Kfz erlaubt).
Nur das Begrenzungslicht (war bisher erlaubt).
Nebelscheinwerfer alleine (Nebelscheinwerfer mit Abblendlicht zwar erlaubt, aber nicht zu empfehlen :!: :!: )
Fernlicht, wenn jemand geblendet werden kann (wie bisher verboten).
Abblendlicht, das zu stark gedimmt wurde (weil die vorgeschriebenen Mindestwerte für die Leuchtstärke nicht erreicht werden).

quelle: http://www.oeamtc.at/index.php?type=art ... ctive=0194

deshalb auch gleich die warnung an euch wenn ihr durch ö durchfahrt oder nach ö auf urlaub fahrt: lichtpflicht am tag!!

Nersgatt
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Beitrag von Nersgatt »

markus hat geschrieben:deshalb auch gleich die warnung an euch wenn ihr durch ö durchfahrt oder nach ö auf urlaub fahrt: lichtpflicht am tag!!

Wie hart sind denn da die Behörden? Wie hoch sind die Strafen?

Gruß,
Jens

mrtrike
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Beitrag von mrtrike »

Meines wissens, kannst du bei den Stafen in AT Blind werden.

Mit freundlichem Triker Gruß

Mr. Trike

scenicfan
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Beitrag von scenicfan »

Nersgatt hat geschrieben:
markus hat geschrieben:deshalb auch gleich die warnung an euch wenn ihr durch ö durchfahrt oder nach ö auf urlaub fahrt: lichtpflicht am tag!!

Wie hart sind denn da die Behörden? Wie hoch sind die Strafen?

Gruß,
Jens

gestraft wird ab 15. April,jetzt nur ermahnt.
danach 25.-

Nersgatt
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Beitrag von Nersgatt »

mrtrike hat geschrieben:Meines wissens, kannst du bei den Stafen in AT Blind werden.

Schade, dass das in Deutschland nicht auch so ist. Meiner Meinung nach sind die Strafen und Bussgelder für Verstöße im Straßenverkehr viel zu gering. Die bezahlt man und vergisst die Strafe nach 2 Stunden wieder. :nono:

Gruß,
Jens

markus
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Beitrag von markus »

Nersgatt hat geschrieben: Wie hart sind denn da die Behörden? Wie hoch sind die Strafen?

wieder ein zitat ÖAMTC:

Wer bei Tag und guter Sicht ohne oder mit vorschriftswidriger Beleuchtung angehalten wird, muss ab 15. April 2006 mit einem Organmandat in Höhe von € 15,-- rechnen. Bis zu diesem Termin ist die Polizei angewiesen, mit Abmahnungen vorzugehen. Für falsche Beleuchtung bei Dunkelheit oder Sichtbehinderung reicht der Strafrahmen bis zu € 5,000,--.

Roberino
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Beitrag von Roberino »

Jungs, bitte zurück zum Topic "Speedlock mgl."

Merci 8)

Ciao
Rob

Roberino
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Beitrag von Roberino »

viel-fahr-uli hat geschrieben:Wenn der Aufprallsensor zuschläg und den Sprithahn sperrt, ist mir wohler wenn die Türverriegelung aufgehoben wird. Muß mal meinen "freundlichen" fragen, ob das über OBD einstellbar, oder doch so eingerichtet ist. Vielleich kann auch Renault Brühl, oder unsere Forumsgurus (Thunder, Robertino & Co) dazu etwas sagen. Werde mal "googeln".

Grüßle

Uli
Noch einmal.

Das sog. Speedlock wird aktiviert, indem man beim II'er den Knopf der Türverriegelung an der Mittelkonsole bis zum ertönes des Quittungstones drückt.

Auch in dem Prospekt steht drinnen, das im Falle eines Unfalles die Türen automatisch wieder entriegeln.

Sämtliche BMW's die ich gefahren bin und alle Mercedes die ich im Freundes-/Bekanntenkreis kenne, verriegeln kurz nach dem anfahren.

Ich möchte fast behaupten, wenn das System bei einem Unfall die Türen nicht wieder entriegelt, hätte dieses System in Good-old-Germany keine Zulassung bekommen. Dann könnte man die Türen nicht mit dem Speedlock automatisch absperren lassen.

Ciao
Rob

Autopilot
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Beitrag von Autopilot »

Da hatte doch gestern noch wer was nettes zu geschrieben: hier war's

KayFr72
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Beitrag von KayFr72 »

Ob die Verrieglung auf geht oder nicht ist egal. Wenn der Retter merkt das er deine Tür nicht aufgeht, muß er davon ausgehen das deine Tür verklemmt ist oder der Rahmen verzogen ist. Außerdem gehe ich davon aus, daß wenn der Airbag aufgeht, die Entrieglung auch ein Signal bekommt. Wie auch die Kraftstoffpumpe und die andere Elektronik.

Es ist aber ein sicheres Gefühl das man wenn man in der Stadt an der Ampel steht oder vielleicht Nacht an einer gottverlassen Stelle steht und dir keiner die Türen aufreißen kann. (Für Frauen bevorzugt).

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