....hallo liebe scenic gemeinde-habe mir den dicken im februar 2009 gekauft-fährt sich super und bin eigentlich glücklich damit, doch nach kurzer zeit taten sich diverse mängel auf-defekte Domlager, defektes nockenwellenrad, defekter fensterheber hinten links-also die typischen macken dieses typs.
Habe den wagen bei einem autorisiertem opel-händler erworben inkl. gebrauchtwagengarantie.
Naachdem mir nun alle diese mängel bekannt und bewusst wurden, bin ich nat. an den händler herangetreten um diese im sinne der gebrauchtwagengarantie zu beheben. Nunja ich finds den hammer-angeblich sind domlager + nockenwellenrad nicht geputt-an dem fensterheber soll ich mich zu 50% beteiligen. Der spinnt wohl-die teile sind definitiv kaputt-lohnt sich der rechtliche weg?
Grand Scenic II 1,6 16V-gebraucht gekauft-Fragen zu Reklamat
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Hallo,
ich denke der Weg lohnt, wenn es reguläre Gebrauchtwagengarantie ist. Nach einem halben Jahr ist das so ne Sache, dann musst Du beweisen, dass diese Dinge nach Erwerb defekt waren. Denn dann hast Du in aller Regel nur noch eine Gewährleistung, mit Beweisumkehr. eswegen: B e e i l e Dich, sonst hast Du kaum noch eine Chance. Er will Dich hinhalten, abspeisen und das halbe Jahr Garantie weg haben. Zuerst würde ich es aber dem Händler schon noch mal verklickern, dass da anwaltlich etwas auf ihn zukommt. Vielleicht knickt er noch ein. Du scheinst eines der Modelle zu haben, die zw. 2003 und 2005 gebaut wurden. Danach war das alles eigentlich kein Thema mehr. Vielleicht gibt ihm (dem Händler) Renault noch ein paar Cent Kulanz dazu. Die defekten Dinge sind bei Renault hinlänglich bekannt und nicht selten während der ersten Bauphase aufgetreten.
ich denke der Weg lohnt, wenn es reguläre Gebrauchtwagengarantie ist. Nach einem halben Jahr ist das so ne Sache, dann musst Du beweisen, dass diese Dinge nach Erwerb defekt waren. Denn dann hast Du in aller Regel nur noch eine Gewährleistung, mit Beweisumkehr. eswegen: B e e i l e Dich, sonst hast Du kaum noch eine Chance. Er will Dich hinhalten, abspeisen und das halbe Jahr Garantie weg haben. Zuerst würde ich es aber dem Händler schon noch mal verklickern, dass da anwaltlich etwas auf ihn zukommt. Vielleicht knickt er noch ein. Du scheinst eines der Modelle zu haben, die zw. 2003 und 2005 gebaut wurden. Danach war das alles eigentlich kein Thema mehr. Vielleicht gibt ihm (dem Händler) Renault noch ein paar Cent Kulanz dazu. Die defekten Dinge sind bei Renault hinlänglich bekannt und nicht selten während der ersten Bauphase aufgetreten.
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Das mit dem halben Jahr ist zwar nicht Gebrauchtwagengarantie, sondern Händler-Gewährleistung aber ansonsten hat Frederick natürlich voll und ganz recht.
Lass Dir unbedingt vor Ende des halben Jahres die Mängel schriftlich vom Verkäufer bestätigen. Wenn er zickt, drohe mit einem unabhängigen Gutachter.
Den muss der dann noch zusätzlich zahlen, aber ich denke nicht, dass es soweit kommen wird. Der spielt nur auf Zeit, um über das halbe Jahr zu kommen.
Wie der Händler das dann regelt (selbst oder über Gebrauchtwagengarantie ist nicht Deine Sache, sondern die des Händlers.
Zu der Thematik gibt's hier im Forum schon einige Beiträge. Wirf doch mal die Suchfunktion mit Garantie, Gebrauchtwagengarantie, oder Gewährleistung an.
Alles Gute und viel Erfolg!
Anfänger
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Den muss der dann noch zusätzlich zahlen, aber ich denke nicht, dass es soweit kommen wird. Der spielt nur auf Zeit, um über das halbe Jahr zu kommen.
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Naja geht doch-die Domlager wurden plötzlich doch als defekt erkannt und werden für mich kostenlos repariert auch das elende Startgeräusch wurde plötzlich erkannt und man brachte es auch in Zusammenhang mit dem zu schwachen Öldruck beim starten. Wenn die erst mal mitkriegen das es das Nockenwellenrad ist,wirds bestimmt noch lustig,denn das dürfte ja richtig teuer für die werden (zahnriemen muss ja wohl auch raus?)