Scenic kaltverformt

Alles was sonst nicht in die oberen Kategorien passt ...
Scenic-Driver
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Beitrag von Scenic-Driver »

SV-Elchi hat geschrieben:
Weiteres wird der Gutachter heute mir sagen.
Das einzig blöde ist, das der Unfallgegner was von einer Teilschuld geschwafelt hat. Also werde ich heute auch noch einen Rechtsanwalt hinzuziehen.

Grüsse
Elchi

So ein Schmarrn!

Sobald ein Fzg steht geht die Schuld auf "Null" zurück. Vielleicht nicht gerade auf einer Autobahn, aber im Sraßenverkehr anhalten schon. Auch im ruhenden Verkehr gilt immer noch, meiner Meinung nach: Wer drauf fährt hat Schuld.

Gruß
Scenic-Driver

PS: Beim RA nicht gleich den Unfallwert nennen, das kostet Geld.

markus
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Beitrag von markus »

@sv-elchi:

wegen der teilschuld: ich kenne die parkmöglichkeiten nicht, aber wenn quasi in "zweiter spur" gehalten wurde, also nicht auf einem gekennzeichneten parkplatz, ist dies mit der teilschuld mehr oder minder leider wahr. das problem hatte ein nachbar bei uns auch...blieb vor dem haustor stehen, um seine gattin (hatte ne op hinter sich) aussteigen zu lassen, als aus dem schrägparkplatz einer zurückgeschoben hat und ihm seitlich in die tür gedonnert ist => teilschuld, weil halten in zweiter spur und außerhalb eines gekennzeichneten parkplatzes.

so war es damals (vor 10 jahren).

so viel nur zur vorwarnung......aber wenn man einen trifftigen grund geben kann, warum hier gehalten wurde, dann ist es möglich, eine teilschuld abzuweisen. :!: aber wie gesagt...es kommt immer auf die umstände drauf an!

SV-Elchi
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Beitrag von SV-Elchi »

Also das ganze ist auf einem Privatgrundstück passiert, meine Frau stand vor unserer Garage.

Was mir viel mehr Sorgen macht, was wäre passiert, wenn ich da in dem Moment mit dem Motorrad gestanden hätte. Oder wenn Kinder gespielt hätten.

Grüsse
Elchi

markus
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Beitrag von markus »

also wenn es auf dem privatgrundstück ist, dann ist ne teilschuld ausgeschlossen. somit könntest sogar ne besitzstörungsklage einbringen, da sie illegalerweise dein grundstück "befahren" hat.... :wink:

SV-Elchi
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Beitrag von SV-Elchi »

Illegal befahren ist nicht. Ist leider nicht nur mein Privatgrundstück.

markus
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Beitrag von markus »

damit ist die sachlage wieder ein bissl verändert.
wenn du nen rechtschutz hast, dann würde ich den sofort mal infomieren. gegebenfalls beim adac nachfragen lassen.

das sind wieder solche unfälle, wo der hergang zwar klar ist, aber die schuldfrage nicht so einfach zu klären ist.

es ist zwar eine schuld der lenkerin (nachbarin), da sie mit dem auto zurückgesetzt hat. handelt es sich vielleicht gar um eine wohnstraße? ist trotz anhalten des fahrzeuges ein vorbeifahren anderer fahrzeuge möglich? war es von seiten der nachbarin ersichtlich, daß ein fahrzeug hinter ihr steht bzw. dass sich vielleicht spielende kinder dort aufhalten könnten? somit wäre die effektive schuldzuteilung einfacher (vielleicht ein foto der umgebung).

ich bin zwar kein anwalt, aber hab mich immer wieder aus reinem privat"vergnügen" mit sowas beschäftigt. kenne einige unfallberichte, die sich recht lange hingezogen haben und im endeffekt die gegenerische versicherung freiwillig bezahlt hat (außergerichtlicher vergleich).

ich möchte dir nun nicht gleich wieder den ganzen tag vermiesen, aber:

- stelle dich auf eine längere bearbeitung ein
- aktiviere nen rechtschutz (adac, anwalt)
- gibt es zeugen vielleicht auch dafür

:!: allgemeiner tipp => wenn die verschuldensfrage nicht so klar ist, möglichst fotos der umgebung mit den beschädigten fahrzeugen machen (zwar zu spät, aber als genereller tipp!). :!:

wenn kein fotoapparat zur hand ist, dann gegebenfalls das handy aktivieren!

Bernd
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Beitrag von Bernd »

Ich denke auch Teilschuld is nicht, weil,
vor seiner Garage stehen zum ein-und aussteigen oder um das
Tor zu öffnen ist was völlig normales und erst Recht kein
Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung.

markus
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Beitrag von markus »

@bernd:

naja, das ist wieder so eine sache.

bei uns in der gemeinde zum beispiel muß das befahren des grundstücks möglich sein. wennst ne garage hast, dann ist die voraussetzung, daß du einen automatischen garagenöffner hast, damit du fließenden verkehr nicht behinderst. na supi, in einer wohnstraße! :wall:

somit ist -wenn ein carport geplant ist- eine entsprechende einfriedung zu machen. du mußt auf dein grundstück kommen, ohne das auto zu verlassen. ist aber leider so in der gemeindeverordnung und bauvorschrift drinnen.
wenn ich nun draußen anhalte um ein garagentor zu öffnen und es fährt mir jemand rein, dann bleibe ich - mit einer hohen teilschuld- über.es kommt immer drauf an...

aber um die sinnhaftigheit dieser verordnung zu diskutieren überschreitet wohl die resourcen des forums.... :wink:

SV-Elchi
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Beitrag von SV-Elchi »

So, es gibt Neuigkeiten:

Der Scenic geht am Montag in die Werkstatt. Der Schaden wird von der gegnerischen Versicherung übernommen. Somit kein Problem für mich.

Während des Aufenthalts bekomme ich auch noch den Bremsen-Leisemacher-Kit eingebaut. Und wenn es so weitergeht wohl auch noch einen neuen Blinkerhebel. (das 3. Mal).

Also schauen wir Mal

Grüsse
Elchi

markus
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Beitrag von markus »

@elchi:

na dann is eh wieder mehr oder weniger alles gut ausgegangen. :wink:

wenn die gegnerische versicherung zahlt, dann heißt das so viel wie: "es wird vermutet, daß unser kunde die alleinige schuld trägt."

tipp: in weiterer folge steht doch auch das recht auf wertminderung aufgrund des schadens zu, da dieses fahrzeug ja nun als "unfallwagen" gilt. denn auch ein nachlackieren kann man später nachweisen, auch wenn optisch alles ok ist es keine ansichten eines verzogenen chassis gibt.

würde mich vielleich diesbezüglich auch mal schlau machen (adac bzw. werkstatt/versicherung).

Antworten

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