Desarek hat geschrieben:Das Problem ist aber: Wenn die Nutzungsbestimmungen es für Privatpersonen nicht erlauben, warum darf man seine gebrauchten Versionen dann öffentlich an Privatpersonen verkaufen?!
Wenn Renault die CDs mit Erscheinen einer neuen Version oder nach Ablauf des Abos nicht zurückfordert, scheint das Eigentum am Datenträger wohl nicht bei Renault zu liegen. Somit wäre auch der Verkauf legal, auch wenn der Käufer ohne gleichzeitige Überlassung der Lizenz damit nicht viel anfangen darf. Ebenso könnte ich mein Auto an jemanden verkaufen, der keine gültige Fahrerlaubnis besitzt (Ich hoffe, der Vergleich hinkt nicht zu sehr :wink: ).
Die Regelungen beim Verkauf von gebrauchter Software sind aber generell rechtlich nicht zu 100 % geklärt. Microsoft geht z. B. momentan per kostenpflichtiger Abmahnung gegen Personen vor, die die Lizenzaufkleber ohne den dazugehörigen Datenträger verkaufen. Ob das vor Gericht Bestand haben würde, ist unsicher; es traut sich aber auch keiner der Abgemahnten, dagegen vorzugehen.