Neuer Scenic?

Alles was sonst nicht in die oberen Kategorien passt ...
scenicfan
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Beitrag von scenicfan »

Kangoofahrer hat geschrieben:erstmal Glückwunsch!

Schade das du kein Xenon genommen hast, denn den Mehrpreis bekommst du beim Verkauf ja garantiert wieder zurück!

?

Extras werden beim verkauf gar nicht angerechnet,leider.
max. bei privatverkauf.
extras sind nur abzocke der autohersteller.

Bommel
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Beitrag von Bommel »

Hallo Anfänger,

Danke für die Erinnerung, das Notrad ist nun auch dabei.

Ich habe in den 90 000 km der letzten 3 JAhren 2x einen Platten gehabt. Geht zwar mit dem Notkit ohne Probleme (Besser als der Ruf) aber man darf nicht vergessen das man da nur noch begrenzt fahren soll , max einige 100km und das ganz vorsichtig. Ist ja im Standardeinsatz kein Problem aber:
Wenn das z.B. in Griechenland passiert; Auf dem weiten Land. Fähre ist gebucht.... Es ist Sonntag, alles ist zu, weit und breit keine Garage zu finden...

Irgendwie läuft das zwar dann auch, kostet aber echt Nerven.
Notrad ist zwar auch nicht so toll wie ein Orginalreifen, man kommt aber zumindest leicher heim und das ist das Ausschlaggebende:

Es beruhigt einen immens.

(besonders wenn man so wie wir mal weiter weg ist)

@scenicfan,

ja du hast recht.
Die Extras wie auch bei meinem Panoramadach werden nicht so hoch angerechnet. Zwar gibts ein paar Euro aber ich glaube der Abschlag ist höher wie bei der Grundausstattungvariante.

Ich sehe das sogar so das man beim Händler im Ankauf ggf. mehr kriegt. Der geht nach DAT + Zusatzaustattung.
(Zumindest habe ich bei meinen "Schrott" Fahrzeug das so gekriegt)

Auf jeden Fall war der Abschlag mit meinen Extras trotzdem enorm.

Trotzdem haben wir wieder ein paar "Kleinigkeiten" drin.

auch beim Privatverkauf hört man dann immer:
Ach das brauch ich ja nicht, zahl ich also nicht....

Also meine Erfahrung ist (im jetzigen Fall bestätigt) das die Extras eher noch mehr Wertverlust aufweisen (der eh schon hoch ist) als die Grundvariante.

viele Grüße

Bommel

Bernd
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Beitrag von Bernd »

Hallo Bommel
Du hast dich zwar für eine andere Farbe entschieden.
Damit du wenigstens siehst was die entgengen ist
hab ich jetzt meinen "Eisbergblauen" im Profil.

Gruß Bernd

Bommel
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Beitrag von Bommel »

Heul Heul Heul...

mfG

Bommel

samblum
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Beitrag von samblum »

Bommel hat geschrieben:Hat jemand schon einmal die neue Farbe Ice blau gesehen?
Glacier blue gibts nicht mehr und Silbern ist zu langweilig.


Hallo Bommel,

wie Glacier Blau gibt's nicht mehr??? Habe Ende Juli meinen GS Exeption in Glacier Blau bestellt und warte leider immer noch drauf. Liefertermin wurde von Anfang Okt. jetzt auf Ende Okt. verschoben. Ob's an der Farbe liegt? Ist auch der 1.9 dCi. Ich habe aus ähnlichen Gründen wie Du auch auf Xenon verzichtet und für die Kinder lieber das Panoramadach genommen. Dazu Einparkhilfen, Bluetooth, getönte Scheiben, Sitzheizung, Trennnetz, Tempomat, MP3-Radio und sieben Sitze. Nach den Berichten hier, wird die Ungeduld nur noch größer. Können es nicht mehr abwarten. Hoffe, Renault gibt mal ein bisschen Gas....

Grüße aus Köln,
Sam

Vygi
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Beitrag von Vygi »

Wegen dem Panoramadach würde ich fast auf den ganzen Rest von Scénic verzichten ;) -- nie wieder "oben mit" [Blech] !!

Bommel
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Beitrag von Bommel »

Hilfe! Update:

Jetzt hab ich satten Ärger mit der gegnerischen Versicherung:

Die haben mir eine Adresse geschickt unter der ich mich in Verbindung setzten soll.

Die Zahlen für meinen Schrottscenic das Doppelte!

Ich soll den entweder für den Preis verkaufen oder den Differnzbetrag selber zahlen?

Problem:
Ich hab die Kiste für den Restwert laut Gutachten an den Händler verkauft.
Muste ja einen Neuen bestellen und somit den Alten loswerden.
Hab ja keine Zeit da tagelang rumzudiskutieren

Was soll das?

Ich verstehe nur Bahnhof.
Ist es wirklich so das man einen Rechtsanwalt braucht.

Hiiiiiiilfeeeeeeeee!!!

Euer sehr verärgerter Bommel

Desarek
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Beitrag von Desarek »

Das ist das Problem bei Versicherungsschäden. Aber schieb keine Panik ;-), das bringt nämlich nichts als Geschwüre.

Lösung: Leider nur per Rechtsanwalt, denn wenn Du dort selbst anrufst erreichst Du leider gar nichts. Auch wenn Dir andere was anderes einreden wollen, hier geht es um Dein Geld! (Sch...s auf die Aussagen "dadurch gehen unsere Prämien hoch...")

Grundsatz ist, meines Wissens, das der Betrag des Gutachters gezahlt werden muss. Allerdings, hättest Du auch die andere Versicherung erst einmal zum Zuge kommen lassen müssen. Also kann es Dir passieren das der Kaufvertrag mit dem AH rückgängig gemacht werden muss! Und genau an der Stelle wärst Du schlecht beraten wenn Du es auf eigene Faust probierst.

Puppe
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Beitrag von Puppe »

Hallo Bommel,
Kopf hoch.Ich empfehle Dir, Dich zunächst mal mit Deinem Sachverstädigen und Deinem Händler zu unterhalten. Der SV hat ja den Restwert nicht ausgewürfelt. Er hat mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit Dein Unfallfahrzeug in eine nicht der Öffentlichkeit zugänglichen Börse eingestellt und Gebote eingeholt. Du kannst dann der Versicherung gegenüber nachweisen,Deine Sorgfalt-/Schadenminderungspflicht erfüllt zu haben. Wenn alles nicht hilft, schalte einen Anwalt ein.

Trotzdem ein schönes Wochenende
Puppe

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Beitrag von Anfänger »

Das Urteil eines vereidigten Sachverständigen ist sehr schwer anzufechten.
Natürlich findet sich immer jemand, der mehr zahlt.
ABER- in welchem Zeitraum?
Normalerweise ist das Thema vom Tisch, wenn die gegnerische Versicherung für den gesamten Suchzeitraum die Nutzungsausfalls- oder gar Leihwagenkosten übernehmen soll.

Die probieren's halt.

Ich würde denen eine Frist setzen und danach das ganze an einen Anwalt geben. Dann müssen die den auch noch zahlen. Und bei Gericht zählt nur das Urteil des vereidigten Sachverständigen.
Netter Versuch, aber (leider) zu spät. Du brauchst ja einen fahrbaren Untersatz und dazu muss das alte Auto erst mal weg. Und genau dafür gibt es besagte Sachverständige.
Die gegnerische Versicherung muss dem Sachverständigen nachweisen, dass sein Gutachten NICHT korrekt ist. Und wenn dem so wäre, dann haftet eben der.

Alles nicht Dein Problem. das sollte alles mit der schriftlichen Fristsetzung unter Androhung von Verzugszinsen und Anwaltseinsatz schnell vom Tisch sein.

Gruß
Anfänger

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