Tod des Bürgen - Leasing in gefahr!?

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Dozenten-Paule
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Tod des Bürgen - Leasing in gefahr!?

Beitrag von Dozenten-Paule »

Hallo alle Miteinander,
Ein frohe "Neues", jedem der es gebrauchen kann.

Nach vierwöchigen Kampf ist meine Frau am 30. 12.2006 verstorben.
Sie war als Bürgin für unseren geleasten Scenic im Vertrag eingetragen. Ich benötige das Auto beruflich, da ich mich als Freibreufler in Gründungsphase befinde. Nun hat meine Frau, als Haushaltsvorstand, das meiste Geld mit nach Hause gebracht und somit die Bürgschaft für mich übernommen.

Die paar Kröten die ich mit meiner Freiberuflichkeit verdiene, könnten dazu führen, das ich das Fzg. nicht länger unterhalten kann, weil so ganz nebenbei die Witwerrente, sowie die halbwaisenrente, nicht gerade üppig ausfallen wird.

Nun zur Frage an die Fachleute:
Wenn der Leasingvertrag durch den Leasinggeber aufgelöst werden sollte, muß ich dann damit rechnen, sämtliche Leasingraten nachzahlen zu müssen?

Und, hat jemand schon Erfahrung damit gemacht, ob ein Leasinggeber sich auf einen Handel einlässt, daß ich ein, in der montatl. Belastung, preiswerteres Fzg. nehme?

Habt Ihr eine Meinung dazu, wie ich mich richtig verhalten soll. Dem LG die Information über das Ableben der Bürgin mitteilen oder abwarten?

Für Tipps und Hinweise zum richtigen Verhaltenscodex wäre ich Euch sehr dankbar.

Meinen Dank schon einmal vorab und
mit den besten Grüßen aus HH
Dozenten-Paule

Thunder
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Beitrag von Thunder »

Erst einmal mein Herzlichstes Beileid.

Ich würde mich an deiner stelle erst einmal an meinen Händler wenden.
Das du die restlichen Leasingraten zahlen mußt wenn die Bank den Vertrag Kündigt halte ich für Unwahrscheinlich. Da würde ich mich aber Juristisch beraten lassen.
Manche Banken machen das, das sie Selbstständige in der Gründerphase Fahrzeuge Leasen lassen, einfach mal nachfragen.

scenicexception
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Beitrag von scenicexception »

Mein herzlichstes Beileid.

Ich hoffe, dass hilft Dir erstmal weiter: http://www.ratgeberrecht.de/sendung/bei ... 21605.html

Am besten ist wirklich die Hilfe eines Anwalts.

Dozenten-Paule
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Beitrag von Dozenten-Paule »

scenicexception hat geschrieben:Mein herzlichstes Beileid.

Ich hoffe, dass hilft Dir erstmal weiter: http://www.ratgeberrecht.de/sendung/bei ... 21605.html

Am besten ist wirklich die Hilfe eines Anwalts.

Besten Dank,
das war sehr aufschlussreich, in Verbindung mit dem, was ich noch so über Internet herausgefunden habe. Somit bedeutet dies, das ich den Wagen irgendwie behalten muß, dabei aber gleichzeitig mein eigener Bürge bin. Denn nach dem Erbschaftsrecht erlischt die Bürgschaft nicht mit dem Tode des Bürgen. Sie geht auf die Erben über und da ich nunmal der Erbe bin (Mein Sohn auch, aber der ist noch nicht geschäftsfähig) Bürge ich mit der Erbschaft für mich selbst. :?:

Gruß
Dozenten - Paule

Frederik
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Beitrag von Frederik »

Erstmal mein herlichtes Beileid.

Normalerweise geht eine Bürgschaft auf die Erben über. In diesem Fall bist Du dies selbst.
Das ist eine seltene Konstellation. Ich würde Dir erst mal zu einem Gespräch mit Deinem Autohaus raten, evtl. auch solche kostenfreie Dienste wie Schuldnerberatung, oder ähnliches.

Fahrzeugtausch sieht wohl eher mau aus. Da müsstest Du ja vorzeitig aus dem Leasingvertrag aussteigen. Aber auch hier ist ein Gespräch mit Deinem Händler sinnvoll. Zumindest erfährst Du dabei die Möglichkeiten, die es gibt.

Wenn Du keinen "guten Händler Deines Vertrauens" hast, kann ich mal bei meinem nachfragen.

Gruss Frederik

franova
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Beitrag von franova »

Ich kann Dir zwar zu deinem Problem recht wenig helfen(außer die hier schon gemachten Aussagen).
Allerdings möchte ich Dir und deiner Familie mein Beileid ausdrücken und hoffen, das es Beruflich klappt

TheGloryV
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Beitrag von TheGloryV »

Mein aufrichtiges Beileid und viel Kraft für diese schwere Zeit.

Vielleicht kannst Du noch eine spezielle Leasing Versicherung abschliessen. Ich habe soeine Versicherung abgeschlossen für etwa 5€ im Monat. Diese übernimmt die Raten bei Krankheit, Arbeitslosigkeit und Tod eines Leasingnehmers. Ich kann dass aber leider nur für Schweiz sagen. Auf jeden Fall würde ich einen Anwalt kontaktieren, der kann Dir sicherlich mehr sagen, wie die rechtliche Situation aussieht.

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