Erstzulassung: 10/01, echte 21.000 km (Vorbesitzer ist Jahrgang 1930 ! - der Wagen sieht daher auch aus wie neu...)
79 kW (107 PS), Benzin, Schaltgetriebe, HU/AU - Neu (incl. Zahnriemenwechsel)
Reicht der Blick auf die WAPU oder soll er sich einen Gutachten auf den Zahnriemen geben lassen?
Woran erkennt man dass die WAPU beim Riemenwechsel mit getauscht wurde? :gruebel: