Wie (in welcher Form) reklamiert man schriftlich?

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Dementi
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Wie (in welcher Form) reklamiert man schriftlich?

Beitrag von Dementi »

Hallo allerseits!

Da ich mittlerweile etwas über 28000km aufm Tacho habe, möchte ich morgen einen Termin für die anstehende Inspektion bei meinem Freundlichen vereinbaren.
Dabei habe ich vor einige Mängel zu reklamieren. Nun, dazu möchte ich auch sagen, dass ich ein recht gutes und lockeres Verhältnis zum Freundlichen habe, welches ich auch so beibehalten möchte... warum ich das jetzt schreibe?
Mängel, die auf meiner Liste sind, sind z.T. geringe und eigentlich sehr unwichtige Kleinigkeiten. Ich bin mir ziemlich sicher, dass wenn ich dies alles mündlich bei der Übergabe zur Inspektion aufzählen würde, wird man auch einpaar Dinge vergessen... (z.B. Zigarettenanzünder im Vario-Modul, Fahrersitz quietscht etwas in der Rückenlehne und noch einpaar weitere Kleinigkeiten...).
Deshalb habe ich mir gedacht, dass ich eine Mängelliste erstelle... damit möchte ich aber den Meister nicht irgendwie automatisch beleidigen oder ihm indirekt unterstellen, dass er es auf mündliche "Bitte" nicht machen würde...
Nun meine Frage: soll ich einen offiziellen Brief erstellen (damit ich mir auch sicher sein kann, dass alle Mängel beseitigt werden) oder einfach eine formlose Liste dem Meister in die Hand drücken?

Also z.B. so:

Sehr geehrter Herr XXXXX,

ich bitte die unten aufgeführten Mängel an meinem Fahrzeug im Rahmen der Garantie bzw. der Gewährleistung zu beseitigen.

- Mangel 1
- Mangel 2
- Mangel 3
usw

Erwartungsvoll und mit freundlichen Grüßen

xxxxxx

oder so:
- Mangel 1
- Mangel 2
- Mangel 3
usw

Ja, ich mache mir wahrscheinlich zu viele Gedanken darüber :)

Hoffe nun auf Eure Anregungen!

Gruß

Bernd
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Beitrag von Bernd »

Wenn du deinen Wagen zur Durchsicht abgibst werden
alle genannten Mängel in die Reparaturliste aufgenommen.
Von dieser erhäst Du eine Kopie.
Wozu dann noch mal schriftlich :?:

Gruß Bernd

Anfänger
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Beitrag von Anfänger »

Wozu nochmals schriftlich?


Einfach um nichts zu vergessen und um das gute Verhältnis zu erhalten.

Wenn Du einen freundlichen Brief (am besten mit Zeugen) abgibst, so ist die Mängelliste vollständig (es kann also nichts vergessen werden) und Du belastest das Verhältnis mit der Werkstatt nicht durch Diskussionen, was jetzt auf den Auftrag muss und was nicht.

Du schilderst nur freundlich, emotionsfrei und sachlich, was Dich stört und der Meister entscheidet, wie er das weiter behandelt. Die wesentlichen Sachen werden auf dem Werksattauftrag stehen, die "Kleinigkeiten" werden meist "auf dem kleinen Dienstweg" oder sofort beseitigt.
Gerade da ist es aber nützlich, wenn sie schon irgendwann mal schriftlich festgehalten wurden.
Das Personal in der Werkstatt kann wechseln, aus einer Kleinigkeit kann etwas "größeres" werden, man kann vielleicht später für Garantie oder Kulanz einen Nachweis brauchen, dass ein "Problem schon innerhalb der ersten 6 Monate/ersten zwei Jahre aufgetaucht ist.
Gutes Beispiel dafür ist das Bremsenquietschen.
Oft ist es von Anfang an da, äußert sich aber nur als "Lappalie".
Was aber, wenn dann nach 30.000 km die Lappalie zum lautstarken Problem wird? Bremsen sind Verschleissteile, da ist es gut wenn man dann nachweisen kann, dass der (jetzt nenne ich es mal so:)"Mangel" von Anfang an da war.

Strenge Rechnung, gute Freundschaft.

Die Werkstatt wird also Deinen Brief entgegennehmen ( wichtig: nicht zurückgeben lassen!), wahrscheinlich nur einen Teil davon auf den Auftrag schreiben und Du hast trotzdem ohne debattieren oder das gute Verhältnis zu gefährden einen vollständigen Nachweis ALLER "Kleinigkeiten", auch wenn Du ihn wahrscheinlich nie wieder brauchen wirst.

Bei uns und in unserem Bekanntenkreis hat das bisher immer sehr gut funktioniert! (Naja, unsere werkstatt und die Meister sind aber auch Spitze!)

Ich hoffe, das hilft Dir weiter

Gruß
Anfänger

P.S. Schreib halt neutral:

...
Die folgenden Punkte an meinem Fahrzeug sind mir aufgefallen:
..
..
..
Bitte prüfen Sie, inwieweit es sich dabei um Mängel handelt und beseitigen Sie diese dann gegebenfalls möglichst umgehend im Rahmen der Garantie.

Freundliche Grüße
...

Da ist dann alles festgehalten und es fühlt sich trotzdem keiner auf den Schlips getreten.

Dementi
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Beitrag von Dementi »

Danke Dir! Werde es genau so machen!

Gruß

MaikvanFeig
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Beitrag von MaikvanFeig »

Das Problem dabei ist und bleibt jedoch, dass er dann wieder nichts in der Hand hat. Später kann die Werkstatt behaupten, diesen Zettel nie gesehen zu haben.

Man muss also darauf achten, dass auf dem Werkstattauftrag zumindest steht: "Gemäß beigefügter und zwischen Herrn X (Kunde) und Herrn Y (Werkstatt) abgesprochener Mängelliste" oder sowas.

Dann kommt er so leicht nicht mehr raus. Wobei: Er kann später behaupten, ein Fehler Z war nicht auf der Liste, die Liste ist jedoch "leider" verschollen.
Wenn man sich 100%ig absichern will, brauchen beide die Liste mit jeweils der Unterschrift drauf vom andern.
Aber da das Verhältnis zu Deinem "Freundlichen" ja gut ist, wäre das mit Kanonen auf Spatzen geschossen (zumindest, solange alles gutgeht).

Gruß
Maik

Dementi
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Beitrag von Dementi »

Glaub mir, so schlecht ist "meine" Werkstatt nicht... die wollten meine Liste kopieren, ich habe nur gemeint, die sollen sie einfach behalten... In 2 Wochen habe ich den Termin für die Inspektion und dann werde ich sowieso den Meister an die Liste nochmals errinnern... falls die Liste nicht mehr aufzufinden wäre, werde ich sie schnell nachreichen :wink:

scenicfan
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Beitrag von scenicfan »

ich habe das reklamieren aufgegeben.
2x an Renault direkt geschrieben,alles ignoriert.
entweder haben die ein schlechtes gewissen,od. einfach von Kundendienst keine Ahnung.

mein nächster renault wird max. ein Authentiq mit minimalausstattung,da kann nichts kaputt gehen od. dergleichen.
die sollen sich ihre teuren gimmicks sonstwohin stecken.

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