Konfigurator vs. Flyer vs. verbindliche Bestellung

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Roman Prinz
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Konfigurator vs. Flyer vs. verbindliche Bestellung

Beitrag von Roman Prinz »

Hallo zusammen,

uns allen ist es aufgefallen, dass der Konfigurator (auf der deutschen Homepage) nicht aktuell ist. Es ging jetzt speziell in einem anderen Thread um die Ausstattung Exception.

In dem Flyer vom 1. April 2006 ist der Exception1 auf Basis von Authentique + Confort + Luxe Paket angeboten. Bestandteil sind Stoff-Leder-Sitzbezüge + 16" Alufelgen "Luxor".

Beim einigen Händlern wird immer noch der Exception2 bestellt, der ja bekanntlich auf Basis von Dynamique + Luxe Paket + 17" Alufelgen Nervasport (von Januar bis April 2006) angeboten wurde.

Im Konfigurator für den Exception1 werden die 16" Nervastella angeboten, obwohl im Flyer die Alufelgen "Luxor" stehen.

Weiterhin ist z.B. der 1.9dci 130PS FAP in dem Datenblatt "ohne Partikelfilter" angegeben.

Ich habe hier im Forum auch schon gelesen, dass die Stoff-Leder-Sitzbezüge ausverkauft werden sollen.

Werden überhaupt Auftragsbestättigungen an Kunden weitergegeben? Ich habe für meinen nach ca. 2 Wochen eine bekommen, jedoch stand darin nichts mehr als in der verbindlichen Bestellung.

Ich finde es insgesamt sehr verwirrend. Wie geht es euch?

P.S. Zum Thema Exception gibt es noch einen anderen Thread: http://www.scenic-forum.de/forum/viewto ... nfigurator

Munchy

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Beitrag von Anfänger »

Die Angebotsvielfalt von Renault ist allerdings verwirrend und in sich nicht immer konsequent.
Letztendlich spielt das aber keine große Rolle, da all diese Beschreibungen, Angebote, Verkaufsprospekte rechtlich ohnehin völlig unverbindlich sind.

Damit wir alle auch wissen, worüber wir eigentlich sprechen empfehle ich VORAB erst einmal die Lektüre von erläuternden Texten zum Kaufvorgang im Sinne des Bürgerlichen Rechtes in Deutschland.

Wer von der Schulzeit kein Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) oder "Grundlagen Wirtschaft/Recht" mehr griffbereit hat, dem sei an der Stelle (wieder einmal) die Wikipedia empfohlen:
http://de.wikipedia.org/wiki/Kaufvertrag
http://de.wikipedia.org/wiki/Angebot
http://de.wikipedia.org/wiki/Angebot_%2 ... %A4rung%29

Kurz zusammengefasst:
Renault kann anbieten, was Sie wollen, verbindlich wird's erst ab der rechtsverbindlichen Bestellung (manchmal auch als "Kaufvertrag", oder "Kaufantrag" bezeichnet).
Diese stellt den Willen des Käufers (aus seiner Sicht) dar und sollte möglichst genau beschreiben, was Sache ist.
Der Verkäufer kann diesen Willen des Käufers in angemessener Zeit (durchaus auch mit abweichenden Details) bestätigen. Tut er dies nicht, so gilt das Geschäft nach einiger Zeit (typisch ca. 2 Wochen) durch stillschweigende Vertragsannahme als bestätigt. Umgekehrt stimmt der Käufer etwaigen Änderungen auch stillschweigend zu, sofern er diesen Änderungen nicht in angemessener Zeit (wieder ca. 2 Wochen) widerspricht.
Man spricht daher auch von einem "Zug-um-Zug"-Geschäft, wobei immer die jeweils zuletzt NICHT widersprochenen bzw. bestätigten Bedingungen (Produkteigenschaften, etc.) gelten.
Das deutsche bürgerliche Recht erfordert für alle diese Willenserklärungen die Schriftform, sofern mindestens ein Teilnehmer (Käufer oder Verkäufer) nicht Vollkaufmann im Sinne des Handelsrechtes ist.

Also: Normalerweise (sofern nicht schriftlich und rechtzeitig widersprochen wurde) gilt für Eigenschaften des Produktes (wie z.B. Teillederausführung der Sitzpolster) auschließlich das, was in der Auftragsbestätigung steht.
Gibt es keine Auftragsbestätigung oder wird in der Auftragsbestätigung auf bestimmte Details nicht eingegangen, so gilt das, was im Kaufantrag steht [weiterhin].

Das ist die Rechtslage (ohne Gewähr).
Alles andere ist Entgegenkommen des Verkäufers oder von Renault.


Gruß
Anfänger


P.S. So, und jetzt könnt ihr stundenlang über die Prospekte und den Konfigurator diskutieren. Irgendeine rechtliche oder kaufmännische Bedeutung hat beides nicht, solange keine vorsätzliche grobe Irreführung vorliegt. Druckfehler und Schlampereien sind bei Prospekten Alltag; daher gibt es ja die verbindliche Produktbeschreibung im Kaufantrag...

P.P.S. ...FAST "uns" allen... ich kenne beide Prospekte (neudeutsch "Flyer" ) nicht und habe daher auch keine Ahnung, was drinnen steht
Zuletzt geändert von Anfänger am 28. Mai 2006, 13:08, insgesamt 2-mal geändert.

ThomasD
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Beitrag von ThomasD »

Scénic Avantage 2 1.9 dCi FAP 130PS -- 28.05.2006

MOTOR
Hubraum (cm³) 1870
Maximale Leistung in kW (PS) 88 (120)
Drehzahl bei maximaler Leistung (U/min) 4000
Maximales Drehmoment in Nm / m.kg 300
Drehzahl bei maximalem Drehmoment (U/min) 2000
Typ Einspritzanlage Directe + Common Rail et Turbo géo var
Kraftstoffart Diesel
Partikelfilter Sans FAP

---
webseitenpflege als semester arbeit von renault werkstudenten?
Zuletzt geändert von ThomasD am 28. Mai 2006, 13:08, insgesamt 1-mal geändert.

OliverR
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Re: Konfigurator vs. Flyer vs. verbindliche Bestellung

Beitrag von OliverR »

Munchy hat geschrieben:In dem Flyer vom 1. April 2006 ist der Exception1 auf Basis von Authentique + Confort + Luxe Paket angeboten. Bestandteil sind Stoff-Leder-Sitzbezüge + 16" Alufelgen "Luxor".

Also ich habe aufgrund des Flyers (1.4.2006) bestellt. Auf der Bestellung steht "Exception 2". 17'' Alus sollten erst nichts kosten, nachdem Renault beim Händler bestätigt hat, dann doch wieder. Wir haben uns dann gütlich geeinigt.

Munchy hat geschrieben:Im Konfigurator für den Exception1 werden die 16" Nervastella angeboten, obwohl im Flyer die Alufelgen "Luxor" stehen.

Jep, das ist in der Tat merkwürdig. Ich weiß noch nicht mal, wie die Luxor aussehen sollen.

Munchy hat geschrieben:Weiterhin ist z.B. der 1.9dci 130PS FAP in dem Datenblatt "ohne Partikelfilter" angegeben.

Wie? In welchem Datenblatt? Ein FAP ohne Partikelfilter? Das wäre ja wie ein Cabrio mit festem Dach :lol: :lol:


Munchy hat geschrieben:Ich habe hier im Forum auch schon gelesen, dass die Stoff-Leder-Sitzbezüge ausverkauft werden sollen.

Das bereitet mir auch Sorge. Ich werde zwar vom Freundlichen beruhigt, dass ich Stoff-Leder bekomme, aber aufgrund des angegebenen DRAP07/STEIN - Bezuges, habe ich da leichte Zweifel.

Munchy hat geschrieben:Werden überhaupt Auftragsbestättigungen an Kunden weitergegeben? Ich habe für meinen nach ca. 2 Wochen eine bekommen, jedoch stand darin nichts mehr als in der verbindlichen Bestellung.

Ich habe keine bekommen. Ich habe das aber eher auf den Umstand geschoben, dass mein Neuer eine Tageszulassung bekommt. Ich kaufe somit ja offiziell einen Gebrauchten.

Munchy hat geschrieben:Ich finde es insgesamt sehr verwirrend. Wie geht es euch?

Genau so! :roll: :roll: :roll: :roll: :roll: :roll:

CU, Oliver

Roman Prinz
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Beitrag von Roman Prinz »

@ Anfänger: Super Leistung bei der Erklärung. Bsit Du Rechtsanwalt? :lol:

Fakt ist: Wenn ich einen Flyer in die Hand bekomme, dann zum Händler gehe und mir das Auto bestelle (angeregt aufgrund des Flyers = angeködert wurde), dann erwarte ich, dass ich das "Bestellte" auch bekomme.
Es gibt eine verbindliche Bestellung und die ist für mich "Ahnungslosen" erstmal bindend. Wenn der Händler mir etwas andrehen will was ich nicht bestellt habe, so muss er beweisen, dass ich das so bestellt habe, oder?
Wenn ich einen Exception (Stoff-Leder) bestelle, aber in der verbindlichen Bestellung nur Exception angegeben wurde, was mache ich wenn ich Stoff bekomme? Was macht man wenn man einen 1.9dci mit 130PS bestellt und der keinen Dieselpartikelfilter hat, nur weil man nicht ausdrücklich FAP geschrieben hat? Irgendwo muss doch etwas bindend sein. Was sagen die Gesetze dazu?

Munchy

cordifan
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Beitrag von cordifan »

Also, ich habe in der schriftlichen Auftragsbestätigung vom 22.05. nun stehen:

Scenic Exeption 1.6 16 V 82 kW MJ2EXL 16 115 E4.

Was sich hinter der Bezeichnung nun verbirgt entzieht sich meiner Kenntnis.
Desweiteren steht dort: Polsterung TICUI1/STEIN.
Laut Internet soll das Stoff/Leder sein. Mir aber hat man gesagt daß der Exeption nur Stoffpolster hat. Ebenso soll es die Privilege Ausstattung sein aber mit Stahlfelgen.

Man weiss wirklich nicht was Sache ist.

cordifan
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Beitrag von cordifan »

Also, ich habe in der schriftlichen Auftragsbestätigung vom 22.05. nun stehen:

Scenic Exeption 1.6 16 V 82 kW MJ2EXL 16 115 E4.

Was sich hinter der Bezeichnung nun verbirgt entzieht sich meiner Kenntnis.
Desweiteren steht dort: Polsterung TICUI1/STEIN.
Laut Internet soll das Stoff/Leder sein. Mir aber hat man gesagt daß der Exeption nur Stoffpolster hat. Ebenso soll es die Privilege Ausstattung sein aber mit Stahlfelgen.

Man weiss wirklich nicht was Sache ist.

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Beitrag von Roman Prinz »

cordifan hat geschrieben:Also, ich habe in der schriftlichen Auftragsbestätigung vom 22.05. nun stehen:

Scenic Exeption 1.6 16 V 82 kW MJ2EXL 16 115 E4.

Was sich hinter der Bezeichnung nun verbirgt entzieht sich meiner Kenntnis.
Desweiteren steht dort: Polsterung TICUI1/STEIN.
Laut Internet soll das Stoff/Leder sein. Mir aber hat man gesagt daß der Exeption nur Stoffpolster hat. Ebenso soll es die Privilege Ausstattung sein aber mit Stahlfelgen.

Man weiss wirklich nicht was Sache ist.

Nie im Leben ist Exception auf Basis von Privilegé und erst garn nicht mit Stahlfelge. :nono: Lass Dich nicht verar.... :nicken:

cordifan
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Beitrag von cordifan »

Also, am 15.d.M. führte ich ein mit meinem Verkäufer ein Vorgespräch bei dem der Exeption auf der Basis des Dynamique aufgebaut sein soll.
Am 18. dann wollte ich den Wagen bestellen. Der Verk. zeigte mir dann ein dickes Buch welches er am gleichen Tag von Renault erhielt.Mit eigenen Augen las ich dann daß die Ausstattung nun auf Privilege-Basis erfolgt. Jedoch höchstwarscheinlich ohne Stoff/Leder und ohne Alufelgen.
Wenn man die Preise miteinander vergleicht ist das alles nachvollziehbar.
Privilege 23 400.-
Exeption 22 600.-

Kann mir auch nicht vorstellen daß mich mein Verk. ver........ Bin schon seit vielen Jahren Kunde in dem Autohaus

OliverR
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Beitrag von OliverR »

Munchy hat geschrieben:Fakt ist: Wenn ich einen Flyer in die Hand bekomme, dann zum Händler gehe und mir das Auto bestelle (angeregt aufgrund des Flyers = angeködert wurde), dann erwarte ich, dass ich das "Bestellte" auch bekomme.

Volle Zustimmung (Neudeutsch: FULL ACK!)

@Anfänger: Auch zu deinem Betrag, was die theoretische Ausführung betrifft: Volle Zustimmung. Es zählt das, was in der Bestellung/Auftragsbestätigung steht.
Aber die Welt besteht nicht nur aus Theorie.

Mit ging es so, das ich beim Händler saß und die Bestellung mit ihm machte.
Händler: also, mit Teil-Leder-Ausstattung.
Ich: Ja, klar!
Händler: Sie haben recht, die 17'' Alus gibt es ohne Aufpreis. Nehmen wir die?
Ich: Ja klar!
Händler händigt mir die schriftliche, verbindliche Bestellung aus. Alus 0 EUR, Bezüge: DRAP07/STEIN
Ich: Und das bedeutet Teil-Leder?
Händler: Ja
Ich: Wirklich?
Händler: Wirklich!
Ich: Ich verlasse mich auf Sie!
Händler (die Augen nach oben verzieh): Ja, wirklich!

Naja, ich habe dann unterschrieben. Zu Hause habe ich noch in den Prospekten gesucht, ob ich eine Liste mit den Abkürzungen der Bezüge finde. Negativ. Homepage von Renno auch nicht. Anruf nach zwei Wochen vom Freundlichen: die Alus kosten doch 400 EUR. Naja, zähneknirschend Kompromiss geschlossen. Und nun lese ich hier im Forum, dass TICUI1/STEIN für Teilleder steht.

Daher gebe ich Munchy recht: ich muss mich doch auf Prospekte und dergleichen verlassen können! Was dann intern für Kürzel verwendet werden, ist Sache des Herstellers und es kann vom Kunden nicht erwartet werden, erst noch nach Sinn zu recherchieren.

Auf der anderen Seite gebe ich Anfänger recht: Derjenige wird den Kürzeren ziehen, der nichts schriftlich Vereinbartes vorweisen kann.

Fazit: bekomme ich Teil-Leder (ich gebe die Hoffnung noch nicht auf), habe ich mich mal wieder umsonst aufgeregt. Bekomme ich es nicht, habe ich die A****karte gezogen. D'accord, selber schuld. Aber irgendwie unfair.

CU, Oliver

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