Kinder im Auto - vorne oder hinten ?
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Kinder im Auto - vorne oder hinten ?
meine 2 Kids (2 + 5 Jahre) sitzen im dem Alter entsprechenden Kindersitz generell hinten. Ich hab jetzt jedoch als Zweitwagen einen etwas tieferen 2-türigen Clio. Wenn mein Älterer (nur um den gehts) ab und zu mit mir mitfährt, dann ist das hinten reinklettern zum anschnallen ja nicht unbedingt toll :nono: .
Was spricht eigentlich dagegen, dass er am Vordersitz sitzt (natürlich samt Kindersitz), der Sitz ganz nach hinten gerückt ? Die Sicherheit müsste ja höher sein, da vorne zusätzlich Seitenairbags sind. Gesetzlich ist das in Österreich auch erlaubt, jedoch die Bedienungsanleitung sagt, Kinder nur hinten.
Wie ist das bei einem 2-Sitzer ?
Bitte keine generellen Aussagen wie "natürlich hinten", sondern mit Begründung.
Gruß
Walter
Was spricht eigentlich dagegen, dass er am Vordersitz sitzt (natürlich samt Kindersitz), der Sitz ganz nach hinten gerückt ? Die Sicherheit müsste ja höher sein, da vorne zusätzlich Seitenairbags sind. Gesetzlich ist das in Österreich auch erlaubt, jedoch die Bedienungsanleitung sagt, Kinder nur hinten.
Wie ist das bei einem 2-Sitzer ?
Bitte keine generellen Aussagen wie "natürlich hinten", sondern mit Begründung.
Gruß
Walter
Zuletzt geändert von Fezzo66 am 15. Nov 2005, 12:26, insgesamt 1-mal geändert.
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Meine Tochter (6) sitzt in unserem kleinen Seicento auch hinten, aber da schnallt sie sich auch selbst an. Von daher erübrigt sich das reinkrabbeln.
Ich denke gerade bei einem Kleinwagen ist die Knautschzone nicht sehr ausgeprägt, daher habe ich selbst ein sichereres Gefühl wenn sie hinten sitzt. Aber bei einem Seitenaufprall ist das natürlich auch wieder irrelevant.
Ob es richtig war, vorne oder hinten zu sitzen, weißt Du erst wenn es geknallt hat.
Gruß
Michael
Ich denke gerade bei einem Kleinwagen ist die Knautschzone nicht sehr ausgeprägt, daher habe ich selbst ein sichereres Gefühl wenn sie hinten sitzt. Aber bei einem Seitenaufprall ist das natürlich auch wieder irrelevant.
Ob es richtig war, vorne oder hinten zu sitzen, weißt Du erst wenn es geknallt hat.
Gruß
Michael
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Schaut mal hier....
http://www.verkehrstechnisches-institut ... r_auto.pdf
Schön ausführlich.
Wenn es der Hersteller verbietet, dann ist es nicht zulässig - normaler Weise nur rückwärts gerichtet verboten.
Wie ist es bei mir :gruebel:
Gruß
Steffen
http://www.verkehrstechnisches-institut ... r_auto.pdf
Schön ausführlich.
Wenn es der Hersteller verbietet, dann ist es nicht zulässig - normaler Weise nur rückwärts gerichtet verboten.
Wie ist es bei mir :gruebel:
Gruß
Steffen
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Es dürfte doch wohl klar sein, dass wir als Eltern alle die Rechtslage kennen und auch wissen oder ahnen, was es sowohl strafrechtlich als auch versicherungstechnisch bedeutet, wenn beim Unfall das Kind vorne saß.
§21 Personenbeförderung
(1a) Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, dürfen in Kraftfahrzeugen auf Sitzen, für die Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind, nur mitgenommen werden, wenn Rückhalteeinrichtungen für Kinder benutzt werden, die amtlich genehmigt und für das Kind geeignet sind. Das gilt nicht in Kraftomnibussen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t. Abweichend von Satz 1 dürfen Kinder auf Rücksitzen ohne Sicherung durch Rückhalteeinrichtungen befördert werden, wenn wegen der Sicherung von anderen Personen für die Befestigung von Rückhalteeinrichtungen für Kinder keine Möglichkeit mehr besteht.
Wenn das Kind entsprechend gesichert ist - gar nichts.
Ich achte auch darauf, dass die Kids vorne nicht direkt am Airbagausgang sitzen, ich kann vorne besser auf einen straffen Gurt achten, so what?
Thomas
edit: bei den verkehrt-herummen Sitzen sollst du den Airbag abschalten, das geht ja auch aus dem Grund bei den modernen Autos auf der Beifahrerseite per Knopfdruck.
§21 Personenbeförderung
(1a) Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, dürfen in Kraftfahrzeugen auf Sitzen, für die Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind, nur mitgenommen werden, wenn Rückhalteeinrichtungen für Kinder benutzt werden, die amtlich genehmigt und für das Kind geeignet sind. Das gilt nicht in Kraftomnibussen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t. Abweichend von Satz 1 dürfen Kinder auf Rücksitzen ohne Sicherung durch Rückhalteeinrichtungen befördert werden, wenn wegen der Sicherung von anderen Personen für die Befestigung von Rückhalteeinrichtungen für Kinder keine Möglichkeit mehr besteht.
Wenn das Kind entsprechend gesichert ist - gar nichts.
Ich achte auch darauf, dass die Kids vorne nicht direkt am Airbagausgang sitzen, ich kann vorne besser auf einen straffen Gurt achten, so what?
Thomas
edit: bei den verkehrt-herummen Sitzen sollst du den Airbag abschalten, das geht ja auch aus dem Grund bei den modernen Autos auf der Beifahrerseite per Knopfdruck.
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Thomas
edit: bei den verkehrt-herummen Sitzen sollst du den Airbag abschalten, das geht ja auch aus dem Grund bei den modernen Autos auf der Beifahrerseite per Knopfdruck.
Hat jemand Erfahrungen damit, ob es sehr aufwendig ist den Airbag durch ne Werkstatt abschalten zu lassen, denn mein Scenic hat noch keinen Knopp zum Abschalten.
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MOIN!
Das habe ich auch versucht, damals bei meinem Escort. Macht aber keine Werkstatt, da es verboten ist! Das sieht rechtlich so aus, das eine Funktion des Fahrzeges nicht einfach deaktiviert werden darf, da sonst die Betriebserlaubnis erlischt!
Bestes Beispiel: Leuchtweitenregulierung.
Es gibt Tuning-Lampen ohne diese Funktion, die dürfen nur eingbaut werden, wenn Dein Scenic auch ohne Leuchtweitenregulierung ausgeliefert wurde. Wenn Dein Wagen diese hat, dürfen die Lampen nicht eingebaut weren, weil damit eine Funktion des Wagens ausser Kraft gesetzt wurde.
So verhält sich das auch bei den Airbags:
Hast Du keinen ist das OK, aber wenn Du einen hast, muss dieser auch aktiviert sein. Ausser natürlich, wenn der Hersteller die deaktivierung via Schalter oder Schlüssel vorsieht. Sonst: Nicht erlaubt, und wenn eine Werkstatt das macht setzt sie sich im Falle eines Unfalles auch mit in die Nesseln....
MfG
Frank
galaxymaniac hat geschrieben:Hat jemand Erfahrungen damit, ob es sehr aufwendig ist den Airbag durch ne Werkstatt abschalten zu lassen, denn mein Scenic hat noch keinen Knopp zum Abschalten.
Das habe ich auch versucht, damals bei meinem Escort. Macht aber keine Werkstatt, da es verboten ist! Das sieht rechtlich so aus, das eine Funktion des Fahrzeges nicht einfach deaktiviert werden darf, da sonst die Betriebserlaubnis erlischt!
Bestes Beispiel: Leuchtweitenregulierung.
Es gibt Tuning-Lampen ohne diese Funktion, die dürfen nur eingbaut werden, wenn Dein Scenic auch ohne Leuchtweitenregulierung ausgeliefert wurde. Wenn Dein Wagen diese hat, dürfen die Lampen nicht eingebaut weren, weil damit eine Funktion des Wagens ausser Kraft gesetzt wurde.
So verhält sich das auch bei den Airbags:
Hast Du keinen ist das OK, aber wenn Du einen hast, muss dieser auch aktiviert sein. Ausser natürlich, wenn der Hersteller die deaktivierung via Schalter oder Schlüssel vorsieht. Sonst: Nicht erlaubt, und wenn eine Werkstatt das macht setzt sie sich im Falle eines Unfalles auch mit in die Nesseln....
MfG
Frank