Modellpflege 2006 gesetzl. vorgeschrieben?
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Modellpflege 2006 gesetzl. vorgeschrieben?
Nach der neuen ECE-Regelung R- 48 (Ergänzung 07) müssen ab spätestens August 2006 an Modellen mit neuer Typgenehmigung (also Neuentwicklungen) "…Leuchten und Scheinwerfer so eingebaut sein, dass die Lichtquelle anhand der Beschreibung in der Bedienungsanleitung mit Bordwerkzeug ausgetauscht werden kann."
Bin gespannt wie renault das bei ihren jetzigen modellen lösen will.
Link zum ADAC
Edit: Link etwas angepasst. Roman Prinz
Bin gespannt wie renault das bei ihren jetzigen modellen lösen will.
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Man müsste diese ECE-Regelung R- 48 (Ergänzung 07) mal insgesamt lesen. Denn ich denke wohl kaum, das man geeignetes Boardwerkzeug mitführen muss um am Xenon Licht herum zu fummeln. Da herrscht ja Hochspannung vom Feinsten!
Ich kann mir vorstellen, das es in der Regelung auch Ausnahmen geben wird.
Ciao
Rob
Ich kann mir vorstellen, das es in der Regelung auch Ausnahmen geben wird.
Ciao
Rob
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Ich kann mir vorstellen, das es in der Regelung auch Ausnahmen geben wird.
Wetten , dass der Text zu den Ausnahmen mindestens dreimal so lang wird wie die Vorlage selbst?
Schließlich sind wir in Deutschland! :evil: :evil: :evil:
Gruß
Anfänger
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...ausgenommen Arbeiten an Gasentladungstechnik....Es sei denn der Ausführende hat einen Meisterbrief in Elektrotechnik, der nicht älter ist als 10 Jahre oder es liegt eine ausdrückliche schriftliche Bestätigung vor, dass der Ausführende kundig ist in der Reparatur von Gasentladungstechnik (z.B. KfZ-Mechaniker)....
so in etwa??? :D :D :D
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