Auftragsbestätigungen für Reparaturen während Garantiezeit??

Alles was sonst nicht in die oberen Kategorien passt ...
Yvonne25
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Beitrag von Yvonne25 »

Scenicstar hat geschrieben:Richtig, is aber glaub ich im "renault.net" und nicht im Dialogys :gruebel: Da kann man auch gleich sehen wieviel Renault bei der Garantiearbeit für dieses teil bei diesem Kunden bezahlt.
Mit hilfe der Fahrgestellnummer dürfte man da auch alle gemeldeten Garantieanträge rausuchen können.

Und wer kann das alles sehen? Nur die WS oder kann ich da als Kunde auch gucken? Mittlerweile wollen uns alle verarschen. Es bringt alles nichts. Die WS schicken einfach keine Bestätigungen und auch von Renault wird uns nicht viel geholfen. Wir sollen jetzt einen Tankgutschein bekommen. Toll, oder? Aber damit lasse ich mich nicht abspeisen. Ich glaub ich spinne, wir waren mit dieser scheiß Karre schon 12 mal in der WS und die wollen das mit einem Tankgutschein gutmachen. Das geht doch nicht, andere können wandeln oder bekommen ne Garantierverlängerung und wir nen Gutschein.

Gruß Yvonne

Scenicstar
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Beitrag von Scenicstar »

Zugriff auf die Daten hat nur der Händler, aber du darfst sicher mit reinkucken wenn der das abfragt an seinem Computer.

Bommel
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Beitrag von Bommel »

Hallo Yvonne25,

wenn man 12 mal in der Werkstatt war sagt das vielleicht nicht viel. Es gibt ja welche die einen immer nur vertrößten und eigentlich gar nix am Auto machen:
Das ist Serienstand,
normaler Verschleiß
unsachgemäße Handhabung
Fehlbedienung....

Also Wandeln kann man nur wenn man die Fehler - Mängel und deren Verlauf detailliert aufführen kann und die Werkstatt (Verkäufer) es vergeblich versucht den speziellen Mangel abzustellen. Der Ansprechpartner für ne Wandlung ist ja der Händler von den man das Fahrzeug kauft. Der muß das Fahrzeug ggf. zurücknehen (heißt ja auch Rückabwicklung Kaufvertrag" Wenn das Fahrzeug in der zwischenzeit bei ner anderen Werkstatt war kann man davon ausgehen das es schwierig wird. Da kann sich der Verkaufshändler auf den anderen rausreden.
Man kann das Fahrzeug nicht an Renault oder einen anderen Händler zurückgeben!!
Das ist ja das Problem bei den Reimport und Grauimportsachen oder Händlern ohne eigene Werkstatt (Vertriebsgesellschaften - nur Vermittler...) Da hat man im Fall der Fälle morts Ärger

Viele Glück

Bommel


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Frederik
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Beitrag von Frederik »

Hallo zusammen,

ich steige zwar ein bisschen spät in die Diskussion ein, aber besser spät als garnicht. :D

Klar gibt es bei jedem Werkstattbesuch eine Duchschrift der in Auftrag gegebenen Arbeiten.

Was mich nur wundert ist, das ich bei Garantiereparaturen, wie den neuen Bremssätteln, die durchgeführten Arbeiten nicht quittieren muss. Dies musste ich bei meinen bisherigen Fabrikaten immer.

Gruss frederik

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