Auflasten ?

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Roberino
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Beitrag von Roberino »

Ist zwar ein wenig OFF Topic aber trotzdem:

Was ist entscheident für das maximale Zuggewicht?

Denn ein Ford Mondeo mit 2.0 Liter Motor kann 1800kg ziehen.

Gruß
Robert

Roman Prinz
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Beitrag von Roman Prinz »

Das ist einerseits sicherlich Entscheidung des Herstellers.

Andererseits hängt es ab von der Kombination Motor, Getriebe, Bremsen, Kupplung und natürlich dem Leergewicht des Zugfahrzeuges.

Ich denke mal, das die Importeure generell eine etwas höhere Sicherheitsmarge einrechnen, als z.B. deutsche Hersteller.

Gruß

Markus

Scenic-Driver
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Beitrag von Scenic-Driver »

Scenic III. hat geschrieben:Exakt.

Bleibt also, wenn man Familie hat nur ein sehr leichter Wohnwagen
( zwischen 850 und 1000 kg ), sonst funktioniert das nicht. :wall:

Gruß

Markus

Oder: Großer Wohnwagen, aber nicht zu voll laden - ich habe keine Erfahrung, wie schwer ein normal "voll" gepackter Wohnwagen ist, bzw. ein leerer (incl. Waschwasser, Toilette)

Vom Gefühl her geht das beim "normal vollen" Wohnwagen bereits in Richtung "Überladen". Ich versuche zumindest mit einer Personenwaage die 75kg max. (also: ca. 50kg) an der Deichsel einzuhalten und habe auch dafür diverse Nahrungsmittel auch schon mal umgeräumt.

Schwere Dinge (Geschirr, Kochtöpfe, Nahrungsmittel) versuche ich sowieso in der Nähe der Achse zu laden.

Am Schluß bleibt nur eines: KFZ/LKW-Waage!!! Oder Augen zu und durch, was aber teuer werden kann. Polizei hat auch mobile Waagen (ähnl. digitale Personenwaage)

Gruß
Scenic-Driver

Rotbaeckchen
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Ziffer 33 Bemerkung

Beitrag von Rotbaeckchen »

also soll das heißen, bei meinen alten SCENIC steht nichts in der Spalte 33 und ich darf dann zul.Gesamtgewicht plus der max. Anhängerlast fahren ? Es ist schön, wenn mann alte Autos fährt.

Roman Prinz
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nix in 33

Beitrag von Roman Prinz »

das ist ja mal stark steht nix drin
sollte sich mal fast eintragen --austragen lassen :respekt:

ich bin wirklich kein tüvbeamtewr oder sonst noch was
falls das wirklich nirgends wo drin steht auch nicht in der ABE des Fahrzeuges nicht dann ist es so
aber gehe mal lieberdavon aus das es beim erstellen des fahzeugscheins
und everntuell auch des briefes vergessen wurde einzutragen

erkundige dich mal lieber beim Kraftfahrbundesamt wie die ABE des Autos ausieht wegen dieser begrenzung des gesamtgewicht des zuges

den ein überladenes gespann auto+hänger kann gar heftige bu0gelder
und punkte nachsich ziehen
das sind 3 punkte bei einer 20% igen überladung von kfz und oder anhänder die strafe liegt dann bei meiner schätzung bei 18 euro aufwärts

wenn och gefährdung dazukommt wird es heftig
und wenn es scheppert mit personen schaden oder tod
tip bei OBI gibt es seil haken und dübel zum aufhängen :wall:
was das letze angeht zumindest

vorallem bleibt das geschoß nicht kontrolierbar
und es kommt ein ganz dumpfes gefühl auf wenn hinteneinem sich viel gewicht wacklend und reisend versucht sich durch dein heck zubohren

oder es plötzlich hinten so schiebt das man ein bremsweg wie ein jumbo hat
oder man sieht wie sich ein pferdeanhänger so aufschauckelt und sich der ganze zug dann komplet mehrmals überschlägt
die pferde wurden nochan ort und stelle erschoßen
das zugfahrzeug !!!! renault espace JE schütze die inssasen und stiegen
nur mit leichten blesuren aus.

spätesen s dann wird man was hänger angeht sehr vorsichtig


gruß anders

Rotbaeckchen
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Beitrag von Rotbaeckchen »

hallo, wir reden hier von ca. 200 KG über den zulässige Gesamtgewichtes des Zuges bei ca 2.800 KG. Da wird das Gespann noch nicht zu ein Geschoß und außerdem fährt man mit ein Gespann etwas vorrauschauender.
Nachdem im Fahrzeugschein nicht vom zulässigen Gesamtgewicht des Zuges steht, habe ich mal in der Betriebbeschreibung geschaut. Dort ist überingst das Gesamtgewicht des Zuges eingetragen.
Ich habe mal ein Fahrlehrer bezüglich des Gesamtgewichtes des Zuges angesprochen und er meinte dies bezieht sich nur auf LKW's :nono: :nono: .

Roman Prinz
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Beitrag von Roman Prinz »

Dann hat der Fahrlehrer keine Ahnung.

Auch wenn nichts eingetragen ist, schützt das nicht vor Strafe, zumal die Kontrollorgane in Ihren rechnern die zulässigen Gesamtzuggewichte fast aller Modelle haben.

Gruß

Markus

MaikvanFeig
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Beitrag von MaikvanFeig »

Ich hab´ das Thema hier mal überfolgen.
Die einfachste Lösung fehlt meiner Meinung nach.

Man kann ja ganz einfach Auflasten, indem man statt dem Steigungswinkel, der Standard ist, einen niedriegeren wählt (z.B. 12% auf 8%), Dadurch wird ein höheres Zuggewicht zulässig, weiß aber nicht, welches.
Problem: Man darf halt keine Straßen befahren, die eine höhere Steigung aufweisen (Gebirgspass).

Wenn das nicht reicht, geht´s ans eingemachte. Dann müssen bessere Bremsen und Federn ans Auto.

Gruß
Maik

P.S.: Sollte ich übersehen haben, dass das scho gesagt wurde... sorry. Bin in der Arbeit und überfliege nur kurz die Themen.

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