Auflasten ?

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Goldi_und_Kaja
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Auflasten ?

Beitrag von Goldi_und_Kaja »

Hallo liebe Gemeinde !

Ich habe nun auch einen Scenic I Phase II mit 107 PS und wollte damit eigendlich einen Wohnwagen ziehen.
Zuggewicht bei 12% sind ja 1250kg -> und unser Wohnwagen wiegt leer 1000kg -> geht also -> dachte ich.... :|

und jetzt...lese ich in den Papiere...Maxgewicht des ges. Zuges = 2740kg.
Bei einem Leergewicht von 1400kg inkl. AHK bleiben dann nur noch 1340kg.
wenn ich meine Frau, 2 Kinder und der Hund nun 285 kg. wiegen, bleibt für Gepäck gerade mal 55kg. :( :( :(

Weis jemand, ob das Zuggewicht z.B. bei 8% aufzulasten geht ?
Kann man immer noch 5% überladen ohne bei einer Kontrolle stehen zu bleiben ( 5% von 2740 = 137kg -> wäre schon o.k.) ?

Danke
Goldi

mrtrike
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Beitrag von mrtrike »

Oder du lässt den Wohnwagen ablasten. Dann kann eventuell noch mehr Differenzgewicht rausspringen.

So machen wir das bei den Trikes wenn der Wohnwagen (Qeck-Junior) zu schwer ist.

Inventar raus, ab zum Tüv, wiegen lassen und das neue gewicht kommt dann in die Papiere fertig. :evil:

Leere Kiste = kleines Leergewicht. :twisted: :evil: :twisted: :evil:

Mit freundlichem Triker Gruß

Mr. Trike

Roman Prinz
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Beitrag von Roman Prinz »

Keine gute idee mit dem ablasten des wohnwagens :respekt:
außer man fährt so auch in den urlaub, denn bei einer wiegekontrolle der polizei wiegen die das tatsächliche gewicht des anhängers und räumen da nicht erst die möbel raus.
da auch das gewicht des hängers dann auch nicht stimmt (überladen)zusätzlich zu dem des zugfahrzeuges macht das so um die 100 -300 euro strafe und satt punkte in flenspunkte und stehenlassen der hängers

auflasten des secenics ist leider nicht möglich habe diesbezüglich auch schon mit brühl kontakt gehabt

gruß anders

mrtrike
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Beitrag von mrtrike »

@ oldschwede Auflasten geht schon.
Du muß nur einen finden, der dir das Zugwicht der AHK mit einer Einzelabnahme auflastet.

Glaub mir: Den Mann gibt es, du mußt ihn nur finden und das ist die Schwierigkeit aber nicht Unmöglich.

Siehe die LKW Eingtragung bei PKWs.
Siehe bestimmte Reifen und Felgen Eintragungen bei PKWs.
Siehe bestimmte Eintragungen bei Ami-Cars.
Siehe bestimmte Eintragungen bei Sonder-KFZ.
Siehe bestimmte Eintragungen bei Motorrädern.
Siehe bestimmte Eintragungen bei Trikes.
U.s.w.

Dies sind alles Einzelabnahmen.

Mit freundlichem Triker Gruß

Mr. Trike

Roman Prinz
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auflasten per einzelgutachten

Beitrag von Roman Prinz »

mit einem(mehreren) einzelgutachten und nem total durchgeknalten tüvbeamten geht logo alles

z.b. durchgehende auspufanlagen ohne endtöpfe mit nem v2a rohr im durchmesser von 12cm in einem r5 alpin turbo das teil hat gepfiffen
das heide wackelt

oder einen R4 mit einem eingetragenen r5 alpinturbo motor fahrwerk auch von dem gleichen domstreben und käfig logo die übliche v2a abgasanlage und 170 ps auf der rolle langer 5.ter gang tief überbreit
der allrad aus einem r4 afrika wurde leider nie fertig und zu choppen fehlte der schlosser
alles eingetragen logo mit sportzulassung geile show bei 180 einem 320 benz die lichthupe setzen und ihn bis 220 in angst und schrecken zu
versetzen
klar logo alles eine sache des einzelgutachten
(der durchgeknallte tüvbeamte kam bei einem autounfall ums leben,
starb den sogenannten heldentot)

:nicken: :nicken: :nicken:

Rotbaeckchen
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Maxgewicht des ges. Zuges = 2740kg

Beitrag von Rotbaeckchen »

Hallo Goldi_und_Kaja,
wo in den Papieren steht das Maxgewicht des ges. Zuges = 2740kg ?

Mir ist nur des Zul. Gesamtgewicht bekannt.

Roberino
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Re: Maxgewicht des ges. Zuges = 2740kg

Beitrag von Roberino »

Rotbaeckchen hat geschrieben:Hallo Goldi_und_Kaja,
wo in den Papieren steht das Maxgewicht des ges. Zuges = 2740kg ?

Mir ist nur des Zul. Gesamtgewicht bekannt.
Maxgewicht des ges. Zuges = Zul. Gesamtgewicht

Oder etwa nicht :gruebel:

Gruß
Robert

Scenic-Driver
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Re: Maxgewicht des ges. Zuges = 2740kg

Beitrag von Scenic-Driver »

Roberino hat geschrieben: Maxgewicht des ges. Zuges = Zul. Gesamtgewicht

Oder etwa nicht :gruebel:

Gruß
Robert

Meiner Meinung ist das NICHT das zul gesamtgewicht. Sonst würde es ja lauten max. zul. gesamtzuggewicht.

Außerdem dürften wir dann an einen Scenic II nicht einen 1300kg schweren Anhänger hängen.

Aus:
http://www.boote-magazin.de - Technik - Auto & Boot - Artikel: "Hafen-Schlepper":

"Was ist das Gesamtzuggewicht?

Wenn Trailerfahrer sich über Zugautos unterhalten, geht es in der Regel um die Anhängelast mit und ohne Sondergenehmigung. Seit einiger Zeit taucht dabei der Begriff „Zulässiges Gesamtgewicht des Zuges“ auf, mit dem eigentlich keiner so recht etwas anfangen kann. Und das nicht etwa, weil der Begriff unbekannt ist. Den gibt es schon lange im Rahmen der Homologierung von Lkws. Pkws waren davon allerdings nicht betroffen. Da galt bisher: Zulässiges Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges plus maximal zulässige Anhängelast ist automatisch das zulässige Gesamtgewicht des Zuges. Deshalb gibt es auch bis heute im amtlichen Fahrzeugschein keine Spalte für das zulässige Gesamtgewicht des Zuges.
Weil heute immer öfter Fahrzeuge auftauchen, die im Fahrzeugschein unter „Ziffer 33, Bemerkungen“ auch eine Angabe zum „Gesamtgewicht des Zuges“ haben, fragten wir beim Bundesverkehrsministerium nach.
Dort bekamen wir die Information, dass die in verschiedenen Fällen in Deutschland praktizierte Handhabung von der EU-Kommission beanstandet worden ist. Eine Änderung wurde angemahnt. Gesagt, getan. Ab September 2003 wird bei der Homologierung von neuen EG-Typgenehmigungen für Pkws die zulässige Gesamtmasse des Zuges den übrigen Angaben angepasst. Das heißt, bei Fahrzeugen mit EG-Fabrikschild ist die zulässige Gesamtmasse des Zuges in der zweiten Zeile unterhalb der Fahrzeug-Identifizierungsnummer angegeben. Ist das Gesamtgewicht des Zuges niedriger als die Summe aus dem zulässigen Gesamtgewicht des Fahrzeuges und der Anhängelast, steht der Wert unter „Ziffer 33, Bemerkungen“.

Die Folge der neuen Regelung: Trailerfahrer müssen beim Zugfahrzeug nicht nur auf die Anhängelast, sondern auch auf das maximal zulässige Zuggewicht achten. Wird die maximale Anhängelast benötigt und ist das maximal zulässige Zuggewicht niedriger als das zulässige Gesamtgewicht (Zugfahrzeug plus maximal zulässige Anhängelast), muss der Zugwagen weniger beladen werden. Das geht – das haben Tests, die BOOTE in Zusammenarbeit mit einem renommierten Automobilhersteller durchgeführt hat, gezeigt – zulasten der Fahrstabilität des Gespanns. Schon deshalb ist dann vorsichtige Fahrweise angesagt."


Link zum Artikel:
Aus:
http://www.boote-magazin.de/bto/boote_a ... tikel=long Kasten ganz unten.

Ich halte besonders den letzten Teil interessant - mit leerem Fzg (~1,5..1,6t fahren, aber einen Anhänger mit 1,3t... Da ist der Anhänger fast so schwer wie der Zugwagen...)

Im Sommer geht es wieder zum campen mit Scenic und 1,3t Wohnwagen. Da habe ich vor, auf die Waage vor und nach dem Beladen zu fahren - mal sehen was rauskommt.

Gruß
Scenic-Driver

Roberino
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Beitrag von Roberino »

:gruebel:

Ich versteh nur Bahnhof. Kann das einer noch mal erklären?

Mein Scenic wiegt 1450 kg plus Zuladung 450 kg = maximales Gewicht 1900kg.

Anhängen darf ich an der AHK 1300kg. Macht zusammen 3200 kg. Als maximales Gespann darf er aber nur 2900 kg habe, also 300 kg weniger.

Ist somit der eine Wert der mit maximale Zuladung Auto plus maximale Zuladung Hänger? Der andere Wert ist die maximale Gesamtmasse (Auto inkl. Hänger)?

Gruß
Robert

Roman Prinz
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Beitrag von Roman Prinz »

Exakt.

Das Gewicht des Gesamtzuges darf in diesem Fall 2.900 kg nicht überschreiten. ( Zugfahrzeug+ Mitfahrer+Gepäck+ Wohnwagen )

Dies ist unabhängig davon, wie sich die Gewichte verteilen.

Bleibt also, wenn man Familie hat nur ein sehr leichter Wohnwagen
( zwischen 850 und 1000 kg ), sonst funktioniert das nicht. :wall:

Da hat man einen familienfreundlichen Van und darf aber nur einen Mini- Wohnwagen ziehen.

Gruß

Markus

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