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Reifengröße Zulassung?

Verfasst: 16. Mai 2018, 19:45
von Sir Lanzelot
HI mal eine Frage zu meiner Reifengröße den ich bin mir nicht mehr so sicher ob die zugelassen sind und wo ich das raus finden kann ob ich mit diesen Schlappen weiter fahren kann.
Beim Tüf mit der Felge die ich habe hat sich keiner beschwert!
Meinen aktuelle Sommerreifen. Goodyear EfficientGrip Performance 225/45 R17 91V

Danke

Re: Reifengröße Zulassung?

Verfasst: 17. Mai 2018, 08:30
von Wu134
Hallo,

prinzipiell ist diese Reifengröße erlaubt. Genaueres steht im Gutachten der Felge, ob diese Reifengröße mit den Felgen auf deinem Modell (1.5 dci) gefahren werden darf. Aber eigentlich achtet derjenige, der dir die Reifen-Felgen-Kombination verkauft hat, auch darauf. Deine Tieferlegung spielt da teilweise auch eine Rolle.

Dann kommt es noch darauf an, ob du eine allgemeine ABE hast, oder ein TÜV-Gutachten, der die die Zulässigkeit bestätigt. Bei letzterem bist du sicher, da du ja beim TÜV vorstellig gewesen bist. Bei der ABE musst du selbst schauen, ob du alle Vorgaben einhältst.

PS: Das Autec-Gutachten kann man online nicht einsehen, sonst hätte ich dir gleich mehr schreiben können.

Gruß Klaus

Re: Reifengröße Zulassung?

Verfasst: 17. Mai 2018, 12:08
von nentwig
Hallo,

bei meinem ist als Lastenindex die 96 eingetragen, du schreibst von 91.
Hat sich da im Laufe der Phasen etwas verändert?
Glaube ich nicht....

Re: Reifengröße Zulassung?

Verfasst: 17. Mai 2018, 13:24
von Kunz
Ich glaube auch, dass der Lastenindex über 91 liegen muss, bei Sommerreifen habe ich die 95 (auch S3 1.5 dCi).

Re: Reifengröße Zulassung?

Verfasst: 18. Mai 2018, 12:36
von nentwig
wie sieht´s denn rechtlich aus wenn der Lastenindex der aufgezogenen Reifen zu klein ist?

Re: Reifengröße Zulassung?

Verfasst: 19. Mai 2018, 00:10
von udogigahertz
nentwig hat geschrieben: 18. Mai 2018, 12:36 wie sieht´s denn rechtlich aus wenn der Lastenindex der aufgezogenen Reifen zu klein ist?
Dann erlischt die Betriebserlaubnis.

Der Hersteller hat ja nicht aus Jux und Dollerei für seine Fahrzeuge bestimmte Reifengrößen bzw. Rad-Reifenkombinationen freigegeben, wozu auch unter anderem der Lastindex, also die Tragfähigkeit des Reifens zählt, das hat schon seinen Grund.

Verwendet man jetzt Reifen mit einem zu niedrigen Tragfähigkeitsindex, KÖNNTEN diese Reifen bei bestimmten Situationen (vollständige, vielleicht sogar Überschreitung des zulässigen Gesamtgewichts, Höchsttempo, große Hitze, rasante Fahrmanöver, vielleicht Ausweichen vor einem plötzlich auftauchenden Hindernis usw.) einfach "den Löffel abgeben" und platzen, was natürlich sehr ungünstig in dem Moment käme, es wird unweigerlich ein schlimmer Unfall passieren.

Und wenn dann der Gutachter "geplatzter Reifen weil der Tragfähigkeitsindex zu niedrig war und nicht den Herstellervorschriften entsprach" notiert, sieht es sehr schlecht für den Halter/Fahrer aus.


Diese unglückliche Situation gilt es zu vermeiden, also bitte immer schön Reifen verwenden, die mindestens den vom Hersteller empfohlenen Tragfähigkeitsindex entsprechen, ein höherer Index als empfohlen ist nicht schlimm, das geht.


Und immer nur die vom Hersteller freigegebenen Rad/Reifenkombinationen verwenden.

Wer unbedingt andere, meist größere, breitere Räder/Reifen verwenden möchte, sollte sich an den TÜV wenden, die können auch andere Größen nach kostenpflichtiger Prüfung freigeben und in die Papiere eintragen, meist solche Größen, für die der Radhersteller eine ABE für diesen Fahrzeugtyp oder ein TÜV-Gutachten hat anfertigen lassen, die Eintragung sollte dann in der Regel kein Problem darstellen. Aber auch dabei muss man sich immer an den Tragfähigkeitsindex halten.


Grüße
Udo

Re: Reifengröße Zulassung?

Verfasst: 19. Mai 2018, 10:23
von nentwig
@Udo,
danke für die ausführliche Erklärung :)

Re: Reifengröße Zulassung?

Verfasst: 10. Nov 2019, 08:28
von motte
Hier mal ein kleiner Beweis, das der 205/55 R16 91T nach Eintragung in den Kfz Schein möglich ist.

ext/dmzx/imageupload/files/3e80a1169619 ... 0dee45.jpg

Freigabe vom Reifenhersteller und Felgenhersteller muss mitgebracht werden.

Re: Reifengröße Zulassung?

Verfasst: 11. Nov 2019, 06:16
von Fischbrötchen
udogigahertz hat geschrieben: 19. Mai 2018, 00:10


Der Hersteller hat ja nicht aus Jux und Dollerei für seine Fahrzeuge bestimmte Reifengrößen . . . wozu auch unter anderem der Lastindex, also die Tragfähigkeit des Reifens zählt, das hat schon seinen Grund.

Verwendet man jetzt Reifen mit einem zu niedrigen Tragfähigkeitsindex, KÖNNTEN diese Reifen bei bestimmten Situationen
Interessanter weiße steht in den Papieren ein anderer Lastenindex, als der den Renault auf den mit ausgeliferten reifen hat, dieser ist gleich zwei nummern tiefer.
 

Re: Reifengröße Zulassung?

Verfasst: 11. Nov 2019, 18:21
von motte
Jup... Ich hab damals keine Winterreifen in der Renault angegebene Größe bekommen können, Michelin hat aber als Umrüstung den Reifen mit der 55 Flanke und dem niedrigeren Lastindex angegeben.

Also damit dann zum TÜV, und der guckte in die Unlerlagen, rechnete dann die Lasten gegen und sagte, passt.

Mit dem 91T hast du eine Achslast von 1300kg bei einer Einzelbelastbarkeit vom 650kg.

Wenn ich das noch korrekt in Erinnerung habe.

Auch musste ich meinen Tacho nicht anpassen lassen.