Reifendruckkontrollsystem ab 01.11.2014

Reifen, Felgen, Federung, Aufhängung, ...
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Schön, du willst einen neuen Beitrag schreiben.  Wenn du etwas an deinen Wagen reparieren willst, dann nehme dir doch bitte etwas Zeit und dein Smartphone, dokumentiere die Arbeitsschritte und mache daraus eine kleine DIY-Anleitung in der KnowledgeBase, davon haben wir dann alle was.

Oder erstelle selber ein pdf-Dokument und schicke es mit einer kleine Beschreibung dazu an technik@scenic-forum.de, wir fügen diese dann der KnowledgeBase zu.

Bilder für deine Beiträge, im Forum sowie der KnowledgeBase, kannst du über unseren eigenen Bilderuploaddienst einfügen. Dazu gibt es diese Anleitung im Forum.

 
xmod
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Re: Reifendruckkontrollsystem ab 01.11.2014

Beitrag von xmod »

Sir Lanzelot hat geschrieben:genau,
ich glaube nicht das es jetzt auf einmal Pflicht ist wenn mein kein Sensor im Reifen hat sofort welche nach zu rüsten, das wäre ja totaler Schwachsinn. was dann beim Reifenhändler los wäre.
Natürlich nicht, hat hier auch keiner behauptet. Aber kauf dir heute ein neues Auto, und du hast die Dinger. Ob du willst oder nicht.
Und ob direktes oder indirektes System entscheidest nicht du, sondern der Hersteller des Autos.
Sei froh über dein indirektes System -- falls mal wieder ein Neukauf ausgehen sollte, werde ich auf jeden Fall darauf achten, dass das System indirekt arbeitet.


Und Scenicfan,
Ich habe hier mal einen Auszug aus dem Informationsschreiben des ÖAMTC.
In deiner Quelle fehlen da nämlich ein paar sehr wesentliche Stichworte.
Bei der sog. „§ 57a?Pickerlüberprüfung“ wird ein Nichtfunktionieren des RDKS vorerst  als leichter Mangel ein? gestuft, das heißt: man bekommt auch bei defektem RDKS das „Pickerl“ und darf das Fahrzeug weiterhin ver? wenden.  Voraussichtlich ab 2018 wird das Nichtfunktionieren des RDKS als schwerer Mangel eingestuft.
Also spätestens nach vier Jahren war es das mit dem Tüv, wenn kein System drin sein sollte. Von daher sehr gefährlich, sowas als "Naja, wird halt beanstandet, was solls" abzutun.
Wenn die Karre dann zwangsentstempelt wird, ist nämlich Schluss mit lustig.
Wer will, kann von mir aus die Winterreifen ohne Sensoren kaufen, den ganzen Winter mit gelber Kontrollleuchte herum fahren und nur im Sommer TÜV machen. Aber selbst das nervt schon.

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Re: Reifendruckkontrollsystem ab 01.11.2014

Beitrag von Cyrano83 »

Das Problem ist doch, das wenn keine Sensoren in den Winterreifen eingebaut sein, die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlischt.

Aus dem Grund dürften damals, bei meinem Laguna die Sensoren auch nicht deaktiviert werden.
Dies wäre technisch möglich gewesen.

Außerdem konnte man beim Laguna2 bei nicht funktionierenden Sensoren nichtmal mehr das Navi richtig nutzen, da der halbe Bildschirm durch die Fehlermeldung weg war. Dazu wurde im Tacho auch noch eine große organgene Meldung angezeigt.

Mit freundlichen Grüßen
Cyrano


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scenicfan
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Re: Reifendruckkontrollsystem ab 01.11.2014

Beitrag von scenicfan »

Wie kann die BE erlischen wenn es nur leichter Mangel ist? Wenn ich mit halben Luftdruck fahre erlischt auch die BE?
Man lässt sich hier durch die EU total verdummen, mal abwarten was wirklich ab 2018 passiert. Entweder werden die Sensoren billiger od. man pfeift auf die Vorschrift. Es muss ja nur das System funktionieren, also bei schlechten Luftdruck fehler anzeigen.
Ob sensor od. Luftdruck passt steht ja nirgends.
E-call wird auch floppen. Z.zt. muss man aufpreis zahlen bei div. Herstellern, ab 2017 (?) solls ja pflicht werden. Ob ich jetzt dies manuell deaktiviere, wer solls testen?

Sir Lanzelot
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Re: Reifendruckkontrollsystem ab 01.11.2014

Beitrag von Sir Lanzelot »

xmod hat geschrieben:
Sir Lanzelot hat geschrieben:genau,
ich glaube nicht das es jetzt auf einmal Pflicht ist wenn mein kein Sensor im Reifen hat sofort welche nach zu rüsten, das wäre ja totaler Schwachsinn. was dann beim Reifenhändler los wäre.
Natürlich nicht, hat hier auch keiner behauptet. Aber kauf dir heute ein neues Auto, und du hast die Dinger. Ob du willst oder nicht.
Und ob direktes oder indirektes System entscheidest nicht du, sondern der Hersteller des Autos.
Sei froh über dein indirektes System -- falls mal wieder ein Neukauf ausgehen sollte, werde ich auf jeden Fall darauf achten, dass das System indirekt arbeitet.


Und Scenicfan,
Ich habe hier mal einen Auszug aus dem Informationsschreiben des ÖAMTC.
In deiner Quelle fehlen da nämlich ein paar sehr wesentliche Stichworte.
Bei der sog. „§ 57a?Pickerlüberprüfung“ wird ein Nichtfunktionieren des RDKS vorerst  als leichter Mangel ein? gestuft, das heißt: man bekommt auch bei defektem RDKS das „Pickerl“ und darf das Fahrzeug weiterhin ver? wenden.  Voraussichtlich ab 2018 wird das Nichtfunktionieren des RDKS als schwerer Mangel eingestuft.
Also spätestens nach vier Jahren war es das mit dem Tüv, wenn kein System drin sein sollte. Von daher sehr gefährlich, sowas als "Naja, wird halt beanstandet, was solls" abzutun.
Wenn die Karre dann zwangsentstempelt wird, ist nämlich Schluss mit lustig.
Wer will, kann von mir aus die Winterreifen ohne Sensoren kaufen, den ganzen Winter mit gelber Kontrollleuchte herum fahren und nur im Sommer TÜV machen. Aber selbst das nervt schon.

Ich habe gegen solche Systeme keine einwende, es gibt aber manchmal Systeme die totaler Schwachsinn und überhaupt unnötig sind.
Deswegen bin ich froh die Dinger allein nur wegen dem Preis nicht in meinen Reifen zu besitzen und irgend wann ist dieses System auch so ausgereift, dass es wieder nicht mehr so teuer wird sie aus zu tauschen.

DrJones
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Re: Reifendruckkontrollsystem ab 01.11.2014

Beitrag von DrJones »

Laut ÖAMTC müssen Fahrzeuge was freiwillig oder ab Werk ein Reifendruckkontrollsystem eingebaut haben auch funktionieren, wer Sensoren hat braucht diese dann, um ab 2018 Pickerl oder Tüv zu bekommen. Fahrzeuge die vorher 11.2014 angemeldet wurden wo dieses System noch nicht Pflicht war, brauchen nicht nachzurüsten und bekommen weiter Pickerl oder Tüv.

Reifendruckkontrollsystem

Cyrano83
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Re: Reifendruckkontrollsystem ab 01.11.2014

Beitrag von Cyrano83 »

Ich hab keine Ahnung wie das bei euch in Österreich ist.
In De erlischt sie. Das ist das selbe, als wenn dein Airbag nicht geht.
Das ist nun mal ne Sicherheitsausstattung, die wenn sie vorhanden ist funktionieren muss.

Mit freundlichen Grüßen
Cyrano


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DrJones
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Re: Reifendruckkontrollsystem ab 01.11.2014

Beitrag von DrJones »

Denk nicht das viel Unterschied zwischen De und A ist, außerdem soll sowieso alles einheitlich werden. Ich wollt nur sagen das die was kein Reifendruckkontrollsystem haben, also keinen M1, nicht nachrüsten müssen. Mir kommt vor das einige glauben das sie nachrüsten müssen.

xmod
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Re: Reifendruckkontrollsystem ab 01.11.2014

Beitrag von xmod »

Cyrano83 hat geschrieben:Ich hab keine Ahnung wie das bei euch in Österreich ist.
In De erlischt sie. Das ist das selbe, als wenn dein Airbag nicht geht.
Das ist nun mal ne Sicherheitsausstattung, die wenn sie vorhanden ist funktionieren muss.

19 (2) StVZO
"Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die

1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird."

Wie du hier eindeutig nachlesen kannst, erlischt die BE weder bei nicht vorhandenem RDKS noch bei einem defekten Airbag.

Recht gebe ich dir aber insofern, als vorhandene Technik am Auto funktionieren muss. Deswegen ja auch ein erheblicher Mängel bei der HU (zumindest in Zukunft), wenn defekt oder entgegen gesetzlicher Bestimmungen nicht vorhanden.

ren_sen
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Re: Reifendruckkontrollsystem ab 01.11.2014

Beitrag von ren_sen »

Für meine Winterreifen brauchte ich auch die zus. Sensoren, im Renault-Werkstatt wurde mir der Stück für EUR 48 angeboten, habe dann im Ebay die gleichen für EUR 30 gefunden:

http://www.ebay.de/itm/171737830968

(Reifendrucksensor Lufdrucksensor Renault SCENIC III MEGANE 3 LAGUNA 3 RDKS)

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Re: Reifendruckkontrollsystem ab 01.11.2014

Beitrag von gismo-austria »

Ich habe eine Frage die etwas mit diesem Thema zu tun hat.
Ich habe schon länger vor diese Reifendrucksensoren bei meinem Scenic 2 PH 2 bei den Reifen einzubauen.
Nun meine Frage: welche Sensoren brauche ich da und wie geht das dann mit der Anzeige im Tacho.
Werden diese dann automatisch erkannt oder muss man da in eine Werkstatt fahren?
Muss ich dann auch bei den Winterreifen diese RDS einbauen?
Hätte diese hier gefunden.
http://www.ebay.at/itm/291224915941?ssP ... 1423.l2649

http://www.ebay.at/itm/171718609620?ssP ... 1423.l2649

D A N K E
Chris

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