Natürlich nicht, hat hier auch keiner behauptet. Aber kauf dir heute ein neues Auto, und du hast die Dinger. Ob du willst oder nicht.Sir Lanzelot hat geschrieben:genau,
ich glaube nicht das es jetzt auf einmal Pflicht ist wenn mein kein Sensor im Reifen hat sofort welche nach zu rüsten, das wäre ja totaler Schwachsinn. was dann beim Reifenhändler los wäre.
Und ob direktes oder indirektes System entscheidest nicht du, sondern der Hersteller des Autos.
Sei froh über dein indirektes System -- falls mal wieder ein Neukauf ausgehen sollte, werde ich auf jeden Fall darauf achten, dass das System indirekt arbeitet.
Und Scenicfan,
Ich habe hier mal einen Auszug aus dem Informationsschreiben des ÖAMTC.
In deiner Quelle fehlen da nämlich ein paar sehr wesentliche Stichworte.
Also spätestens nach vier Jahren war es das mit dem Tüv, wenn kein System drin sein sollte. Von daher sehr gefährlich, sowas als "Naja, wird halt beanstandet, was solls" abzutun.Bei der sog. „§ 57a?Pickerlüberprüfung“ wird ein Nichtfunktionieren des RDKS vorerst als leichter Mangel ein? gestuft, das heißt: man bekommt auch bei defektem RDKS das „Pickerl“ und darf das Fahrzeug weiterhin ver? wenden. Voraussichtlich ab 2018 wird das Nichtfunktionieren des RDKS als schwerer Mangel eingestuft.
Wenn die Karre dann zwangsentstempelt wird, ist nämlich Schluss mit lustig.
Wer will, kann von mir aus die Winterreifen ohne Sensoren kaufen, den ganzen Winter mit gelber Kontrollleuchte herum fahren und nur im Sommer TÜV machen. Aber selbst das nervt schon.