Unfallauto?

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Schön, du willst einen neuen Beitrag schreiben.  Wenn du etwas an deinen Wagen reparieren willst, dann nehme dir doch bitte etwas Zeit und dein Smartphone, dokumentiere die Arbeitsschritte und mache daraus eine kleine DIY-Anleitung in der KnowledgeBase, davon haben wir dann alle was.

Oder erstelle selber ein pdf-Dokument und schicke es mit einer kleine Beschreibung dazu an technik@scenic-forum.de, wir fügen diese dann der KnowledgeBase zu.

Bilder für deine Beiträge, im Forum sowie der KnowledgeBase, kannst du über unseren eigenen Bilderuploaddienst einfügen. Dazu gibt es diese Anleitung im Forum.

 
m2privat
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Unfallauto?

Beitrag von m2privat »

hallo,

ich brauche wieder einmal eure hilfe. ich hoffe, dass ich hier im richtigen forum bin. im dezember 2007 haben wir uns einen gebrauchten renault scenic von einem opel händler gekauft. soweit sind wir mit dem auto eigentlich zufrieden. aber irgendwie werd ich das gefühl nicht los, dass das auto einen schaden hatte und dieser uns verschwiegen wurde. gestern ist mir aufgefallen, dass die vorderen reifen beide nach 5000km bereits innen ziemlich abgefahren sind. und die reifen sind neu!! beim fahren zieht er weder nach links noch nach rechts, sondern hält die spur. doch das lenkrad ist um ca. 20° verdreht wenn ich gerade aus fahre.

ausserdem ist der spaltabstand vom kotflügel zur tür ziemlich klein....

ich kenne mich leider mit solchen dingen nicht aus. was würdet ihr mir raten zu tun? beim TÜV habe ich bereits angerufen, die meinten, ich solle einen neutralen gutachter damit beauftragen.

mir geht es vielmehr darum, ob einer sagen kann, ob es ein unfallauto ist oder nicht. ein geschultes auge wird das sicherlich sofort erkennen können und wenn das so ist, muss ich sowieso ein gutachter beauftragen.

ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen.

bernard1972
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Beitrag von bernard1972 »

Hallo!
Ich an deiner Stelle würde mir eine unabhängige Meinung einholen, das Auto also beim TÜV oder auch in einer Spenglerei kurz ansehen lassen. Du hast recht, ein geschultes Auge sollte eine verpfuschte Unfallreparatur relativ leicht erkennen können. Auch eine Renault-WS sollte dir diesbezüglich helfen können, zumal man eventuellen Spachtel auch mit dem Magneten erkennen kann (Achtung, zumindest der Scénic 1 hat Kunststoffkotflügel vorne!).
Gestatte mir aber eine Frage: ein um 20° verdrehtes Lenkrad hat dir weder beim Kauf noch bis jetzt zu denken gegeben, oder wurde es vom Verkäufer irgendwie "begründet"?

Gruß,
Bert

Patlabor
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Beitrag von Patlabor »

MOIN!
Wenn Du Dir so unsicher bist, dann kannst Du auch in jeder TÜV-Station gegen eine Gebühr von ca. 50,-EUR den Wagen checken lassen, die können Dir dann mehr sagen - auch zum restlichen Zustand des Fahrzeuges.
Aber die Lenkung würde ich (auch wegen der Schiefstellung des Lenkrades) mal checken lassen, einfach mal in eine Werkstatt und nachsehen lassen...
MfG
Frank

pompiers
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Beitrag von pompiers »

Schiefstehendes Lenkrad bedeutet auf jeden Fall eine unsachgemäße bzw. schlampige Reparatur nach Bordsteinkontakt oder Unfall...

Ebenfalls spricht der ungewöhnliche Reifenverschleiß für eine fehlerhafte Fahrwerkseinstellung.

Wenn der Händler Unfallfreiheit zugesichert hat, hast du gute Karten auf Rückabwicklung und Übernahme der Gutachterkosten.
Bei für den "Laien" nicht ohne weiteres erkennbaren Mängeln muß ein gewerblicher Autoverkäufer von sich aus und unaufgefordert darauf hinweisen (aktuelle Urteile zum Käuferschutz).

Gutachter siehe auch Gelbe Seiten...

Puppe
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Beitrag von Puppe »

Guten Morgen,
ein schiefstehendes Lenkrad muss nicht auf einen Unfallschaden zurückzuführen sein. Es reicht ein Autausch z.B. der Spurstangengelenke(Verschleiß) und schlechte Spureinstellung danach.Rede erst mal mit dem Händler,zeige ihm die neuen Reifen bzw. den Verschleiß nach 5000 Km und bitte ihn um Abhilfe. Die Spaltmaße bei Renault sind bekanntermaßen
großzügig ausgelegt- also nicht unbeingt ein Zeichen für Unfall wenn sie ungleichmäßig sind.

Gruss aus Berlin
Puppe

Goldstück
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Beitrag von Goldstück »

um sicher zugehen sonst mal die adresse vom vorbesitzer in erfahrung bringen und mal nachfragen.

m2privat
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Beitrag von m2privat »

hallo an alle.

erst einmal vielen dank für die schnelle antworten.

die schiefstellung hat mir am anfang schon zu denken gegeben, aber nachdem ich hier im forum gelesen habe, dass das manchmal vorkommen kann, wenn man die spur einstellt, habe ich mir keine weiteren gedanken gemacht. zumal das auto beim loslassen des lenkrades die spur hält.

der verkäufer hat mir das auto als unfallfrei versichert. im kaufvertrag ist dieses aber nicht aufgeführt. bei dem gebrauchtwagencheck-formular war nichts eingetragen bei unfallschäden.

das dumme ist nur, dass der händler fast 80km von mir entfernt wohnt. heute mittag habe ich einen termin bei renault bekommen, die schauen sich das auto mal oberflächlich an und können dann sagen, ob es ein unfall hatte oder nicht.

beim tüv habe ich bereits angerufen, die haben sofort gesagt, ich solle einen gutachter miteinbeziehen. doch wenn das auto nun keinen unfall hatte, bleibe ich auf den kosten sitzen. und die sind ja nicht gerade billig.

mal angenommen, das auto hat nun einen schaden gehabt, was sollte ich euerer meinung nach als nächstes tun? zuerst einen gutachter beauftragen oder mit dem händler sprechen? was kann ich denn alles geltend machen?

bernard1972
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Beitrag von bernard1972 »

Warte erst mal die Meinung der Renault-WS ab und konfrontiere danach den Verkäufer. Wenn der nichts davon wissen will, bleibt dir ohnehin nur der Gutachter übrig und - falls möglich - die Anfrage beim Vorbesitzer, der dann den Unfallschaden bestätigen könnte (ob er dazu bereit ist, ist halt eine andere Frage) und dich damit entlasten könnte. Irgendwie solltest du ja "nachweisen" können, daß die Pfusch-Reparatur nicht bei dir passiert ist!

Alles Gute!

Bert

PS: welches Modell hast du denn? Wenn du Zeit hast, trag es am besten in dein Profil ein, somit ist bei allen Anfragen die Sache klar ;-)

m2privat
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Beitrag von m2privat »

so in etwa habe ich es mir gedacht. vielen dank für deine hilfe.

aber mal angenommen, es ist doch kein unfallauto, habe ich trotzdem anspruch auf reparatur der spureinstellung? wie gesagt, die reifen sind neu gewesen und waren nicht gerade billig.

Puppe
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Beitrag von Puppe »

Eindeuting N E I N

Wenn Du neue Reifen aufziehen läßt und dann einen Nagel einfährst hast Du auch keinen Anspruch auf neue Reifen. Genau hier. Du kannst nicht nachweisen,daß Du nicht gegen einen Bügersteig o.ä. gefahren bist. Nebenbei: Auch bei einem Neufahrzeug wäre das kei Garantiefall.
Gruß Puppe

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