Winterrädergrößen?

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Schön, du willst einen neuen Beitrag schreiben.  Wenn du etwas an deinen Wagen reparieren willst, dann nehme dir doch bitte etwas Zeit und dein Smartphone, dokumentiere die Arbeitsschritte und mache daraus eine kleine DIY-Anleitung in der KnowledgeBase, davon haben wir dann alle was.

Oder erstelle selber ein pdf-Dokument und schicke es mit einer kleine Beschreibung dazu an technik@scenic-forum.de, wir fügen diese dann der KnowledgeBase zu.

Bilder für deine Beiträge, im Forum sowie der KnowledgeBase, kannst du über unseren eigenen Bilderuploaddienst einfügen. Dazu gibt es diese Anleitung im Forum.

 
salzer
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Winterrädergrößen?

Beitrag von salzer »

Hallo
Kann mir bitte jemand sagen welche Reifengrößen für Scenic 2 1 EZ 7/2006 1,9dci 110PS FAP auser 205/60/16 noch erlaubt sind.
Vielen Dank im vorraus
Salzer

scenicfan
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Re: Winterrädergrößen?

Beitrag von scenicfan »

salzer hat geschrieben:Hallo
Kann mir bitte jemand sagen welche Reifengrößen für Scenic 2 1 EZ 7/2006 1,9dci 110PS FAP auser 205/60/16 noch erlaubt sind.
Vielen Dank im vorraus
Salzer

205/55/17

Desarek
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Beitrag von Desarek »

Bitte beachten: erlaubt sind grundsätzlich nur die die vom Hersteller freigegeben sind. Also Räder die Serienbereifung entsprechen. Da Du die nicht in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) eingetragen hast, ist es sinnvoll ein Schreib vom TÜV (Renault gibt so etwas leider meist nicht) mitzuführen. Dies ist für eventuelle Kontrollen vom Vorteil.

Also lass es Dir (vm TÜV) bestätigen (ist eine kostenlose Serviceleistung), bevor Du Räder in anderen Größen montierst! Alternativ kannst Du natürlich Deinen Händler darauf ansprechen, dass dieser Dir eine Konformitätsbescheinigung ausstellt.

Und bevor Du nach einer kleineren Größe fragst: die Größe in der Zulassungsbesycheinigung Teil 1 eingetragene ist die kleinste zugelassene! Das heißt breiter und größer geht, kleiner und schmaler nicht.

scenicexception
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Beitrag von scenicexception »

In der EG-KOnformitätserklärung (muss jeder mitführen) stehen die abweichenden Rädergrößen.

Rafikus
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Beitrag von Rafikus »

Wie bitte?
Ich muss die EG-Konformitätserklärung mitführen?
Welche ist das denn nun?

Gruß,

scenicexception
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Beitrag von scenicexception »

Diese hat man bei der Fahrzeugübergabe bekommen. Es ist ein beiges DINA4 Blatt und als DINA5 Doppelseite gefaltet. Es steht auf der Vorderseite EG-KOnformitätserklärung. Das Mitführen ist Pflicht!

Desarek
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Beitrag von Desarek »

Das Mitführen ist Pflicht!
Ich enttäusche Dich nur ungern, allerdings gibt es einen Gesetzestext in dem folgendes steht:
Das EG-Recht schreibt nicht vor, dass die Übereinstimmungsbescheinigung beim
Fahrzeug verbleiben muss, nachdem es zugelassen ist. In den meisten
Mitgliedstaaten wird die Übereinstimmungsbescheinigung von der
Zulassungsbehörde einbehalten.

Die Übereinstimmungsbescheinigung ist die Konformitätsbescheinigung. Zu finden ist das ganze hier in dieser pdf : europa.eu. Benötigt werden diese Papiere ja zum Ummelden in ein anderes Land der EU.

Allerdings ist es ratsam, mehr auch nicht.

Rafikus
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Beitrag von Rafikus »

Wie kommt man dazu hier in aller Öffentlichkeit zu scheiben, daß das Mitführen Plicht ist?

Also bleibt es dabei, daß nur das Mitführen der Zulassungsbescheinigung Teil I Pflicht ist oder?
Und bitte nur eindeutige und fundierte Antworten schreiben, kein "vielleicht", "ich meine" etc.

Übrigens habe ich zu meinem Grand noch den alten Brief (nun ungültig, aber immerhin) und da sind noch einige Reifengrößen angegeben :D


Gruß,

scenicexception
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Beitrag von scenicexception »

Macht doch was ihr wollt! Mann, mann wie seid ihr drauf?

Zitat:
"Lassen Sie sich nach Umschreibung auf die neuen Zulassungsbescheinigungen den alten, ungültig gemachten Fahrzeugbrief aushändigen und führen Sie diesen in Kopie mit. Analog dazu führen Sie bitte eine Kopie der EU-Übereinstimmungserklärung (CoC) mit, wenn Sie ein neues Fahrzeug haben, das nach dem 1. Oktober 2005 zugelassen wurde.

Der Grund ist, dass in der “Zulassungsbescheinigung Teil I" nur noch eine Reifengröße eingetragen ist. Es muss noch nicht einmal die Reifengröße sein, die bei Auslieferung am Fahrzeug montiert ist. In der “Zulassungsbescheinigung Teil II" ist gar keine Reifengröße mehr eingetragen. So können Sie bei einer Polizeikontrolle oder bei der Hauptuntersuchung andere vom Fahrzeughersteller zuge-lassene Reifengrößen nachweisen.

Anhängekupplungen werden weder in die “Zulassungsbescheinigung Teil I" noch in die “Zulassungsbescheinigung Teil II" eingetragen; vom Fahrzeughersteller zugelassene Kupplungen sind in der EU-Übereinstimmungserklärung aufgeführt."

Desarek
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Beitrag von Desarek »

Macht doch was ihr wollt! Mann, mann wie seid ihr drauf?
Ich bitte zu entschuldigen wenn Du das perönlich nimmst. Aber ist gesetzlich eben nicht vorgeschrieben, sondern bestenfalls empfohlen. Und genau das hab ich oben deutlich gemacht. Wenn Du damit nicht klar kommst tut es mir leid.


Und bitte nur eindeutige und fundierte Antworten schreiben
Nun jetzt enttäusche ich auch Dich! Dies ist ein privat geführtes Forum und kein öffentliches Verkehrsinstitut oder gar Behördenauftritt, aus diesem Grund dürfen hier sehr wohl Mutmaßungen getroffen werden. Wenn ich auch bemerken muss, das man es als solche kennzeichnen sollte.


Also, Friede mit uns allen.

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