Alufelgen Grand Scenic

Reifen, Felgen, Federung, Aufhängung, ...
Forumsregeln
Schön, du willst einen neuen Beitrag schreiben.  Wenn du etwas an deinen Wagen reparieren willst, dann nehme dir doch bitte etwas Zeit und dein Smartphone, dokumentiere die Arbeitsschritte und mache daraus eine kleine DIY-Anleitung in der KnowledgeBase, davon haben wir dann alle was.

Oder erstelle selber ein pdf-Dokument und schicke es mit einer kleine Beschreibung dazu an technik@scenic-forum.de, wir fügen diese dann der KnowledgeBase zu.

Bilder für deine Beiträge, im Forum sowie der KnowledgeBase, kannst du über unseren eigenen Bilderuploaddienst einfügen. Dazu gibt es diese Anleitung im Forum.

 
Bommel
Forums-Vielfahrer
Forums-Vielfahrer
Beiträge: 262
Registriert: 12. Mai 2004, 09:33
Hat sich bedankt: 0
Danksagung erhalten: 0

Beitrag von Bommel »

@Rostap,

das ist ja ne komplizierte Sache:
Meine Autec 756/1 haben ja eine ABE. In der ABE ist ausdrücklich der Grand drin aber:

ganz hinten in der mitgelieferten ABE wenn man die Traglast die angegeben ist mit den im Schein vergleicht stimmt da was nicht. Die Traglast ist zu niedrig obwohl er ohne Auflagen freigegeben ist laut ABE :gruebel: ??

Fazit ich habe eine ABE die offenbar falsch ausgestellt ist.

Aber da ist ja die Freigabe auch drin und zwar ohne Traglastauflagen ect.
Für einen "normalen" Menschen ist das klar. Da steht ABE für Grand ohne Auflagen. Wenn da was im Argen mal liegt kan Autec zusperren.

Ich vermute das man bei den meisten Alus was findet was nicht ganz stimmt.

Die hohe Traglast hinten ist ja nicht nötig bei mir da ich keine Anhängerkupplung dran hab und höchtens 2 kleine Kinder auf Sitzen 6 und 7 sind.

Grüße

Bommel

Rostap
Forums-Gelegenheitsfahrer
Forums-Gelegenheitsfahrer
Beiträge: 39
Registriert: 6. Jan 2005, 16:46
Hat sich bedankt: 0
Danksagung erhalten: 0

Beitrag von Rostap »

Hallo Bommel,

speziell über diese Felge habe ich am Freitag mit Autec gesprochen. Ergebnis siehe oben. Autec kann man im Falle der Fälle allerdings nicht herenziehen, da im Gutachten ja der zul. Abrollumfang angegeben ist, der allerdings nicht zum unten angegebenen Reifen paßt (wobei diese Zuordnung für den Normalkunden in keiner Weise nachzuvollziehen ist). Lt. Autec ist aber gerade eine neue Homepage in Arbeit, weshalb die alte nicht mehr mit neuen Gutachten aktualisiert wird. Interessant wäre aber, wie z.B. der Händler oder Felgenhersteller auf die Tatsache reagiert, dass er "falsche Felgen verkauft hat.

Ich denke übrigens auch nicht, dass man im Normalfall an die Belastungsgrenze kommt, es geht mehr um die rechtliche Seite und die schlechte Beratung. Als Kunde erwarte ich eigentlich eine verläßliche Information, ohne mich selbst durch diese ganze Papiersch... durchwühlen zu müssen.

Für die meisten Anwendungen passen die Gutachten recht gut, glaube ich. Der Grand Scenic ist allerdings ein Grenzfall (rel. große Reifen, hohe HA-Last und 4-Lochbefestigung).

Gruß
Rolf

Bommel
Forums-Vielfahrer
Forums-Vielfahrer
Beiträge: 262
Registriert: 12. Mai 2004, 09:33
Hat sich bedankt: 0
Danksagung erhalten: 0

Beitrag von Bommel »

@Rostap,

Also rechtlich ist der TÜV Pfalz dran.
Seite 2:
Verwendungsbereich:

JM 60-99 kw Renault Scenic

Die Auflagen die dort angegeben werden sind bloß: ohne Schneketten, Ventile....

irgendwann zwischen den Zeilen sieht man dan zulässige Radlast 580kg
bei zul Achslast hinten von 1230/2 =615kg laut Schein wäre das 35 kg mehr als angegeben.

Aber so etwas liest sich keiner durch und
JM ist JM und Radlast pro Rad steht auch nicht explizit im Fahrzeugschein

Und 35kg sind so an die ca 5% Unterschreitung

Ich werd aber trotzdem meinen Händler nerven

Viele Grüße

Bommel

Gimbly
Regelmässiger Fahrer im Forum
Regelmässiger Fahrer im Forum
Beiträge: 178
Registriert: 21. Nov 2004, 15:45
Scenicmodell: Grand Scenic 2 Ph1
Kurzbeschreibung: 1.5dCi/101PS, EZ 12.2004
Ausstattung: Privilege
Hat sich bedankt: 0
Danksagung erhalten: 0

Beitrag von Gimbly »

@Rostap,

Die Frage ist vor allem, wer einem eventuell Probleme machen könnte.

Solange die zulässige Radlast nicht tatsächlich überschritten wird und es dadurch nicht nachweislich zu einem Unfall oder Schaden kommt (wg. Garantie) kann einem niemand was anhaben! (Soweit die Auskunft der DEKRA in Herford)

Die Einschränkung in der ABE sagt dir als Halter/Fahrer des Fahrzeugs nur, dass du eben mit dieser Felge etwas weniger in dein Auto laden darfst als im Schein steht. Und du als Halter/Fahrer bist verpflichtet, dich daran zu halten.

Wenn du mehr reinpackst und es passiert was, ist der Felgenhersteller aus dem Schneider, denn er hat es ja "gesagt".

Rostap
Forums-Gelegenheitsfahrer
Forums-Gelegenheitsfahrer
Beiträge: 39
Registriert: 6. Jan 2005, 16:46
Hat sich bedankt: 0
Danksagung erhalten: 0

Beitrag von Rostap »

Hallo Gimbly,

TÜV und DEKRA geben leider oft etwas missverständliche Auskünfte.
wie du selbst geschrieben hast :wink:. Ich habe inzwischen mit drei Felgenherstellern telefoniert (Autec, Ronal, Dezent). Von allen kam die Aussage, dass die zulässige Radlast nicht unter der halben zul. Achslast liegen darf.

75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer als das Zweifache der auf der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges sein.

120) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1200 kg.
Hier habe ich mal die entsprechenden Passagen aus zwei Gutachten kopiert. Ich halte diese Formulierungen für ziemlich eindeutig und würde mich eher hierauf verlassen als auf mündliche die Aussage eines Dekra-Mitarbeiters. Du hast natürlich Recht, wenn nichts passiert und es keinem auffällt, gibt es keine Probleme (Wo kein Kläger, da kein Richter). Jeder kann und soll für sich selbst entscheiden, ob er ein Risiko (auch wenn es nur theoretisch ist) eingeht oder nicht. Dazu müssen aber alle Infos vorhanden sein. Ich denke, die meisten von uns würden sich beim Kauf eher für Räder entscheiden, welche 100%ig zu dem Fahrzeug passen, wenn der Händler sie über die Einschränkungen informieren würde. Hier fahren ja einige Leute Zubehörfelgen, die nicht die erforderlichen Voraussetzungen des Grand erfüllen, es wäre interessant zu wissen, wie viele von ihrem Reifenhändler vorher auf die evtl. reduzierte Beladung hingewiesen wurden.

@Gimbly: bitte nicht persönlich nehmen, ist nur meine Meinung :wink:

Ich habe übrigens noch eine dritte Felge gefunden:

3. Dezent T 7,0 x 16

Gruß
Rolf

Gimbly
Regelmässiger Fahrer im Forum
Regelmässiger Fahrer im Forum
Beiträge: 178
Registriert: 21. Nov 2004, 15:45
Scenicmodell: Grand Scenic 2 Ph1
Kurzbeschreibung: 1.5dCi/101PS, EZ 12.2004
Ausstattung: Privilege
Hat sich bedankt: 0
Danksagung erhalten: 0

Beitrag von Gimbly »

Mensch Rostap, versteh es doch endlich:

Die ABE der Felge ist ein Zusatz zum Fahrzeugschein, der besagt, dass das Fahrzeug mit dieser Felge nur bis zu der in der ABE genannten Radlast beladen werden darf. Darum muss diese ABE auch immer mitgeführt werden, um sie auf Verlangen vorzeigen zu können.

Solange du dich an diese geringere Radlast hältst, handelst du 100% gesetzestreu.

Dass TÜV und DEKRA hier oft mißverständliche Aussagen machen, sollte heißen, dass sie mit diesem Sachverhalt oft erst nach hartnäckigem Nachfragen rausrücken.

Lass dich nicht verrückt machen!

Bommel
Forums-Vielfahrer
Forums-Vielfahrer
Beiträge: 262
Registriert: 12. Mai 2004, 09:33
Hat sich bedankt: 0
Danksagung erhalten: 0

Beitrag von Bommel »

Hallo,

nun war ich bei meinem Händler und hab ihm die ABE hingelegt und den Schein:

Der hat das sofort gescheckt mit der Traglastproblematik und sich entschuldigt und gleich seine Orginal Bestellung rausgesucht:

Alufelgenfür für JM - Grand Scenic....

Mein Händler trifft keinerlei Schuld der hat die Felgen für den Grand beim Grosshändler bestellt und auch die so für den Grand gekriegt. Hat mir seinen Lieferschein und Bestellung gezeigt.
Aber in der ABE ect...


Fazit: Ich krieg anstandslos neue Felgen! - aber welche konnte er mir noch nicht sagen.


Bommel

scenic16v
Forums-Fernstreckenfahrer
Forums-Fernstreckenfahrer
Beiträge: 867
Registriert: 15. Okt 2003, 17:31
Hat sich bedankt: 0
Danksagung erhalten: 0

Beitrag von scenic16v »

Korrekter Händler :respekt: :respekt: :respekt:

selten sowas in der heutigen Zeit :wall:

gruß
scenic16v

diddi7
Forums-Gelegenheitsfahrer
Forums-Gelegenheitsfahrer
Beiträge: 47
Registriert: 1. Feb 2005, 15:35
Hat sich bedankt: 0
Danksagung erhalten: 0

Beitrag von diddi7 »

Hallo Scenic-Freunde,

um das Thema abzuschliessen: Falls die Felge unter der im Kfz-Schein eingetragenen Achslast liegt, hilft nur Ablasten oder die "starke" Felge suchen. Dies habe ich heute gemacht: Mein Reifen-Freundlicher hat in meinem Beisein bei Ronal angerufen und Taten der Felge abgefragt, die ich bestellen wollte. Antwort: Geht nicht wg. Traglast. Aber folgende Modelle können montiert werden: R 38, R 39 R 42. Vom Hersteller OZ kann aus der Easy Line die 5-Star genommen werden.

Von all den Beiträgen fühle ich mich ganz "felglich" - ein schönes Osterfest Euch allen.

Dieter S. - der immer nur für 30,-- € tankt

Rostap
Forums-Gelegenheitsfahrer
Forums-Gelegenheitsfahrer
Beiträge: 39
Registriert: 6. Jan 2005, 16:46
Hat sich bedankt: 0
Danksagung erhalten: 0

Beitrag von Rostap »

Hallo Diddi7,

bei der R38 und R39 bezieht sich die Radlast 615kg allerdings auf einem max. Abrollumfang von 1930mm (entspricht 205/55 R16). Bei 1990mm hast du wieder eine Einschränkung auf 595kg (Ronal-Gutachten Stand 16. bzw. 20.12.2004), weshalb diese bei der Serienbereifung 205/60 R16 leider auch nicht gehen :( (langsam wird Gutachten lesen zu meinem Hobby :wink: ).

Hier ist mal ein Link um verschiedene Reifendaten zu berechnen:
http://www.holden-racing.de/reifen.htm

@Bommel
Freut mich, dass dein Händler so kooperativ und unkompliziert ist.

@Gimbly
Ich bin nicht begriffsstutzig und eine falsche Aussage wird auch durch mehrfaches wiederholen nicht richtig :roll: .

BBS RF302 7x16 geht übrigens auch.

Gruß
Rolf

Antworten

Zurück zu „Scenic 2: Fahrwerk und Räder“