Alufelgen Grand Scenic

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Schön, du willst einen neuen Beitrag schreiben.  Wenn du etwas an deinen Wagen reparieren willst, dann nehme dir doch bitte etwas Zeit und dein Smartphone, dokumentiere die Arbeitsschritte und mache daraus eine kleine DIY-Anleitung in der KnowledgeBase, davon haben wir dann alle was.

Oder erstelle selber ein pdf-Dokument und schicke es mit einer kleine Beschreibung dazu an technik@scenic-forum.de, wir fügen diese dann der KnowledgeBase zu.

Bilder für deine Beiträge, im Forum sowie der KnowledgeBase, kannst du über unseren eigenen Bilderuploaddienst einfügen. Dazu gibt es diese Anleitung im Forum.

 
Rostap
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Beitrag von Rostap »

Hallo,

ich war diese Woche auch bei mehreren Reifenhändler und habe mich speziell nach Ronal und Autec erkundigt. Zuerst hieß es bei fast allen Felgen kein Problem, auch nicht beim Grand Scenic. Als ich dann das Thema Achslast 1230kg ansprach, wurden die Aussagen schon vorsichtiger. In vielen Gutachten fand sich dann eine Abhängigkeit zwischen der Radlast und dem Abrollumfang. Die 205/60 haben einen Abrollumfang von 1990mm, was oft eine Radlastreduzierung zur Folge hat. Die vollen 615kg stehen meist nur bei einem Umfang bis 1930mm zur Verfügung was dem 205/55 R16 entspricht, der aber für den Grand Scenic nicht eingetragen ist. Diese Radlastreduzierung erklärt auch die weiter vorne erwähnte zul. Achslast von 1200kg bei den Autecfelgen.

Die einzige Möglichkeit diese Räder "offiziell" zu machen, wäre eine Ablastung beim TÜV. Da aber der meiste Gewichtszuwachs beim Grand im Bereich der HA ist, weiß ich nicht, ob das zu empfehlen ist.

Letzendlich habe ich nur eine Felge gefunden, die Ronal R42 in 16x6,5, die 16x7,5 hat auch wieder eine Radlastred. zur Folge. Gibt aber sicherlich noch andere ohne Auflagen.

@Andolini: habe mir auch das Gutachten von der R7 angesehen, allerdings war in dieser Version auch gleich am Anfang unter Technische Daten, Kurzfassung diese Radlast/Abrollumfang-Abhängigkeit dargestellt. Sollte das bei dir auch sein, beachte die Auflage 75I. Solltest Du diese Passage nicht drin haben, wäre es nett, wenn du mir eine Kopie schickst.

Ein Reifenhändler sagte mir sogar, der Abrollumfang beim 205/60 beträgt nur 1860mm (stimmt aber mit Sicherheit nicht, im Internet gibt es einige Programme mit denen man selbst nachrechnen kann).

Grundsätzlich glaube ich übrigens nicht, das eine Felge aufgrund einer geringen Überschreitung der zul. Radlast bricht. Aber ich denke es kommt immer wieder mal vor, dass ein Fertigungsfehler o.ä. vorliegen kann. Dann kann es vielleicht Schwierigkeiten wegen der Haftung geben, da das Fahrzeug im Extremfall mit erloschener ABE herumfährt. Im Falle eines Unfalls sicherlich keine schöne Sache.

Bitte das Ganze nicht als besserwisserisch auffassen, ich habe nur die Erfahrung gemacht, dass die Reifenhändler oft auch nicht im letzten Detail im Thema stecken. Gerade beim Grand Scenic, der HA-Last an der Grenze liegt, kann man sich da leicht vertun deshalb besser selbst kontrollieren. Und sollte man an einen pinegeligen Herrn in Uniform geraten (oder beim nachsten TÜV-Termin) kann der einen auch nerven. Vielleicht helfen die Hinweise ja dem Einen oder Anderen, falls wirklich jemand Räder fahren sollte, die ohne Auflagen nicht zugelassen sind (was hoffentlich nicht der Fall ist)

Gruß

Rolf

Gimbly
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Beitrag von Gimbly »

Jetzt mal abgesehen davon, ob jemand dir einen Strick draus drehen könnte, ist eine geringfügige Radlastüberschreitung bei der HA kein Risiko.

Eine Felge muss wesendlich mehr als die angegebene Radlast aushalten können, denn diese wird auf der VA bei einer starken Bremsung weit überschritten, während die HA dabei entlastet wird.

Kritisch wirds erst, wenn die Felge für weniger als die Vorderradlast dimensioniert ist.

Roman Prinz
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Beitrag von Roman Prinz »

@Rostap,

Im Gutachten von Ronal vom 30.8.04 steht :

Abrollumfang:1930 Zul.Radlast :605 (2420)
Abrollumpfang:1960 Zul.Radlast :595 (2380)
Abrollumpfang:1990 ZZul.Radlast:585 (2340)

Und bei einem Zul.Gesamtgewicht von2195 kg(Grand Scenic) dürfen die Felgen gefahren werden.

Gruß Jörg

Rostap
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Beitrag von Rostap »

Hallo,

hinsichtlich des Risikos bei geringer Überschreitung der Achslast stimme ich Gimbly vollkommen zu, die Sicherheiten sollten ausreichen. Sinngemäß habe ich es ja auch so geschrieben.

Allerdings hat mich gewundert, dass die meisten Händler (zumindest die, bei denen ich war), einen nicht darauf hinweisen. Wie bereits geschrieben, kam erst auf Nachfrage die Antwort:"oh, dann können Sie das Rad doch nicht nehmen!". Gestern war ich bei ATU, wo mir auch verschiedene Felgen genannt wurden. Als ich dann den Punkt Achslast ansprach, hat der Verkäufer in mehreren Gutachten diese Beschränkung entdeckt. O-Ton Verkäufer:" Was is'n das für'n Scheiß!".
Ich möchte selbst entscheiden, welches Risiko ich eingehe und welches nicht und mich nicht fälschlicherweise in Sicherheit wiegen.

@Andolini: Ich glaube nicht, dass du das Gesamtgewicht einfach gleichmäßig auf alle 4 Räder verteilen kannst. Bei einem leeren Fahrzeug liegt der größere Anteil auf der VA, bei einem vollbeladenen hingegen verschiebt sich dieser Anteil stark nach hinten (z.B. 5 Erwachsene hinten + Fahrradträger auf der AHK). Die Summe der zul. Achslasten beim Scenic liegt ja auch über dem zul. Gesamtgewicht (2360 zu 2195).
Wenn ich dich richtig verstanden habe, hast du die Räder ja noch nicht montiert. Vielleicht solltest du mal beim TÜV/Dekra anrufen, denn nachdem, was ich die letzten Tage (glaube) gelernt zu haben, darf die HA-Last in diesem Falle 1170kg nicht überschreiten (75I).

Aber nun mal was positives: Gestern haben wir den Scenic abgeholt, hat alles gut geklappt.

Gruß

Rolf

Gimbly
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Beitrag von Gimbly »

Fakt ist, das nur deshalb eine geringere Radlast bei Abrollumpfang 1990 angegeben ist, weil die Felge dann bei einer Vollbremsung größeren (Scher)kräften ausgesetzt ist, als bei 1930 u. 1960.

Dies spielt aber nur auf der Vorderachse eine Rolle, da nur dort diese hohen Kräfte auftreten können (außer bei Anhängerbetrieb, da können sie auch hinten auftreten).

Ich würde mich im Ernstfall darauf berufen, dass mir die Felgen von einem Fachbetrieb für den Grand Scenic mit der Auskunft verkauft wurden, dass sie zugelassen sind und nicht eingetragen werden müssen.

Wenn trotzdem irgenein Paragraphenreiter (bspw. von der Versicherung) Ärger machen sollte, ließe sich per Sachverständigen-Gutachten nachweisen, dass tatsächlich keine Risikoerhöhung vorlag.
Zuletzt geändert von Gimbly am 19. Jan 2005, 09:00, insgesamt 1-mal geändert.

Anfänger
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Beitrag von Anfänger »

Ich würde mich im Ernstfall darauf berufen, dass mir die Felgen von einem Fachbetrieb für den Grand Scenic mit der Auskunft verkauft wurden, dass sie zugelassen sind und nicht eingetragen werden müssen.

Ist das nicht ein bisserl naiv? :gruebel:

Unwissenheit schützt bekanntlich nicht vor Strafe. :nono:

Verantwortlich für den ordnungsgemäßen Zustand des Autos ist IMMER der Fahrer bzw. der Halter.

Wenn trotzdem irgenein Paragraphenreiter (bspw. von der Versicherung) Ärger machen sollte, ließe sich per Sachverständigen-Gutachten nachweisen, dass tatsächlich keine Risikoerhöhung vorlag.

Na Klasse! Das kostet dann das Doppelte von dem, was die Felgen gekostet haben, vom Ärger mal ganz zu schweigen. :wall:

Und außerdem: In Deutschland braucht's da keinen Paragraphenreiter; der Dorfpolizist oder der TÜV genügen da vollkommen.

Und glaub' mir, die Problematik mit der Traglast beim Grand Scenic spricht sich in "Fachkreisen" mindestens genau so schnell rum, wie damals die ähnliche Thematik mit dem Traglastindex beim Galaxy/Sharan.
Da hatte bei einem Kollegen von mir auch so ein schlauer Reifenhändler gemeint, die normalen 91er tuns genauso, und der Tüv hat dann bei der Prüfung nach zwei Jahren einfach das Auto aus dem Verkehr gezogen. :wall: :wall: :wall:

" Don't shoot the messenger" ; ich hab den Sch.... nicht erfunden.

Pedantische Grüße

Anfänger

scenic16v
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Beitrag von scenic16v »

Ich würd sagen,bleibt einfach bei den Orginalfelgen von Renault,sehen zwar nicht immer Top aus,sind aber für den Scenic zugelassen,und meist von hochwertiger Qualität.
Habe knapp 2 Jahre bei einem Felgenaufbereiter gearbeitet,und an diese Qualität kommt im Zubehör nur BBS ran :wink:
Selbst renommierte Felgenhersteller wie RH,OZ,Artec,Autec....kommen da nicht mit(geschweige ATU´s-Rondell,Alustar,Keskin... :nono: )
Ist leider so :!:

Hab bei meinem, im Sommer ja auch 18 Zöller Autec D Rad drauf,ist aber keine wirkliche Alternative zu Renaults Tech 5 Rad,geschweige von der Stabilität.Kaufgrund ist einfach nur der geringere Preis :wink:

gruß
scenic16v

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Beitrag von Roberino »

Anfänger schrieb
Bei der Firma (=Reifen Berg) würde ich keinesfalls Reifen oder Felgen kaufen, und per Internet schon gleich gar nicht. :nono:
Woanders kaufe ich keine Reifen mehr: absolut neue Reifen, kostenloser Versand, bei richitger Recherche auch immer günstiger als im "nomalen" Handel.

Bisher habe ich 5 Satz (Wi und So) Reifen bei der o.g. Firma gekauft. Alles i.O.

Gruß
Robert

Roman Prinz
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Beitrag von Roman Prinz »

Hallo Leute,

ich weiß nicht was ihr wollt.Wenn ich Alufelgen beim Reifenhändler kaufe,die für meinen Grand Scenic mitTüv-Gutachten ausgerüstet sind,ist das doch nicht naiv.Für was gibt es den das Tüv-Gutachten oder das ABE?

Wenn man sich an die Gesetze in Deutschland hält,reicht dieses Gutachten völlig aus,um auf der sicheren seite gegenüber der Versicherung zu sein.
Warum gibt es sonst dieses Gutachten.
Kauft man sich bei Renno Alus,steht im ABE oder Tüv-Gutachten doch dasgleiche drin wie im Gutachten vom Reifenhändler.


Gruß Jörg

Gimbly
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Beitrag von Gimbly »

@Anfänger: Dann frag mal deinen Rechtsanwalt.

Ich kann mich als Laie sehr wohl auf die Auskunft von Fachleuten berufen und muss nicht über ingenieurmäßiges Wissen verfügen, um die Verkehrssicherheit meines Autos zu beurteilen.

In diesem Fall ist es zudem noch so, dass die Verkehrssicherheit ja gegeben ist. :nicken:

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