zGG bei Gespannfahrten

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Schön, du willst einen neuen Beitrag schreiben.  Wenn du etwas an deinen Wagen reparieren willst, dann nehme dir doch bitte etwas Zeit und dein Smartphone, dokumentiere die Arbeitsschritte und mache daraus eine kleine DIY-Anleitung in der KnowledgeBase, davon haben wir dann alle was.

Oder erstelle selber ein pdf-Dokument und schicke es mit einer kleine Beschreibung dazu an technik@scenic-forum.de, wir fügen diese dann der KnowledgeBase zu.

Bilder für deine Beiträge, im Forum sowie der KnowledgeBase, kannst du über unseren eigenen Bilderuploaddienst einfügen. Dazu gibt es diese Anleitung im Forum.

 
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UweS59
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zGG bei Gespannfahrten

Beitrag von UweS59 »

Schade. Leider werde ich mich wohl von meinem Scenic II, 1,9 dCI mit 131 PS trennen müssen. Ziehen darf er 1300 kg und unser WoWa hat ein zGG von 1350 kg (kann man ja über weniger Zuladung ausgleichen). ABER in der Zulassung steht ein max. Gespanngewicht als zGG in Höhe von 3000 kg.
Als wir Gründonnerstag unsere Jungfernfahrt gemacht haben, sind wir vorsichtshalber beladen über eine geeichte Waage gefahren. Die zeigte dann schon 3160 kg Gesamtgewicht an. Und da hatten wir nur eine Alugasflasche und noch nicht mal ein Vorzelt an Bord (weder vorn noch hinten).
Ich habe dann mal bei Renault angerufen und versucht herauszufinden, ob ich meinen Scenic auflasten kann, sodass unser Gespann insgesamt 3200 kg wiegen darf. Der Typ im Kundencenter war leider nicht sehr kompetent und musste alle Nase lang seinen Vorgesetzten fragen. Man kam dann seitens Renault zu dem Schluss, dass es nicht geht ABER ich könne ja mal bei einem Händler nachfragen ... die hätten meistens auch noch eine Idee bzw. andere Möglichkeiten ???
Gut. Bin also zu einem Händler hier in Bergheim. Sehr unfreundlich!!! Letztendlich hat sie den Typen bei Renault noch einmal angerufen und der hat doch tatsächlich behauptet, er hätte mich überhaupt nicht an einen Händler verwiesen. Er hätte mir gesagt, dass es nicht ginge und nichts anderes. Ihr könnt Euch vorstellen, dass ich innerlich gekocht habe.
TÜV verweist immer an Renault. Wenn ich von denen eine Machbarkeitsbescheinigung bekomme, dann tragen die mir das ein. Aber die gibt es offensichtlich nicht. LEIDER !!!
Hat jemand von Euch ähnliche oder vielleicht sogar doch andere Erfahrungen gemacht? Hat evtl. jemand diese Auflastung bekommen?
Danke schon mal für Eure Antworten.  :shock:

merlin667
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Re: zGG bei Gespannfahrten

Beitrag von merlin667 »

Hallo,


Um den Hänger brauchst du dir keine Sorgen machen:
Du hast ja 75kg Stützlast am Scenic und 1300kg Anhängelast.
gemäß der info hier:
http://www.caravaning.de/ratgeber/ratge ... 46467.html

darfst du somit einen hänger mit 1375kg ziehen.
Welche genauigkeit hat die waage denn gehabt und wars aufs kg genau das sie angezeigt hat (oder wie bei LKW waagen üblich 20kg sprünge)?
Welches mindestgewicht hat die waage??
welche Toleranzklasse??

War die waage davor sauber genullt?

hat sich das system eingependelt gehabt bzw wars stabil???

lg
Christian

Jacques
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Re: zGG bei Gespannfahrten

Beitrag von Jacques »

UweS59 hat geschrieben:Hat evtl. jemand diese Auflastung bekommen?
Ich habe es bei unserem 3er versucht. Keine, absolut keine Chance. Es ist leider so, dass Du zwar oftmals die Anhängelast durch eine spezielle Kupplung erhöhen kannst, trotzdem bleibst Du beim max. Gespanngewicht hängen. :( 
Ähäm, hierzulande zahlst Du meist erst ab einer Überladung von 20%. Das sind dann für dich und eurem 2er satte 3.299kg. Da sollte noch Luft für ein Vorzelt sein. Plus Stützlast bist Du, was den Anhänger betrifft, ja sowieso im Limit. Meistens wird die Achse alleine gewogen, wenn dein Auto nicht bis auf die hintere Stoßstange hängt. Deshalb geht da noch locker das Zelt rein.
 
ABER: Fahre so nie nicht, wirklich nie nach/durch Österreich. Die wiegen bei Kontrollen fast immer - und das wird heftig teuer und sie lassen dich nicht weiterfahren. Die Schweizer haben nicht nur die teuren Bonbons erfunden, sondern auch das Ticket ab dem ersten Kilo Übergewicht.

merlin667
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Re: zGG bei Gespannfahrten

Beitrag von merlin667 »

Jacques: 20% von 3000kg sind 600kg, somit erst ab 3600kg.
Aber die informationen die ich gefunden habe bei euch sind bis 5% gar nix, von 5-10% 10€ oder so (und somit ehrlich gesagt das risiko wert)

Abgesehen Davon: Die Anhängelast entspricht NICHT dem Gesamtgewicht des Hängers ;)
Die Anhängelast ist das Tatsächliche Gesamtgewicht des Hängers minus der Stützlast.

In Österreich ist es wie gesagt so, das es das Gespanngewicht nicht gibt (in unseren Zulassungsbescheinigungen gibts keinen Punkt dafür, auch in unserer Strassenverkehrsverordnung gibts diesen Begriff nicht).

Ab 2% überschreitung des Höchstzulässigen Gesamtgewichtes bzw 6% der Achslast wird dir allerdings die Weiterfahrt untersagt.
Aus diesem Grund: Fahrzeug vernünftig beladen, den Hänger dazu bist in Österreich in ordnung.

lg
Christian

udogigahertz
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Re: zGG bei Gespannfahrten

Beitrag von udogigahertz »

UweS59 hat geschrieben:Schade. Leider werde ich mich wohl von meinem Scenic II, 1,9 dCI mit 131 PS trennen müssen. Ziehen darf er 1300 kg und unser WoWa hat ein zGG von 1350 kg (kann man ja über weniger Zuladung ausgleichen). 

Dein Problem ist, dass entweder dein Wohnanhänger zu schwer für deinen Zugwagen ist oder dein Zugwagen keine ausreichenden Reserven hat, um deinen Wohnwagen ziehen zu können/dürfen.

Wie kann man denn nur auf die blöde Idee kommen, an ein Zugfahrzeug, das nur für 1300 kg Anhängergewicht zugelassen ist, einen Anhänger mit 1350 kg befördern zu wollen?

Das Spielchen mit der Abrechnung der maximal zulässigen Deichsellast, dessen Gewicht vom Gewicht des Anhängers abgezogen werden kann, wollen wir mal vergessen, denn niemand, wirklich niemand belädt den Wohnanhänger NICHT mit allerlei Kram, da ist schnell das zulässige Gesamtgewicht erreicht und überschritten, das zeigt die Praxis.

Was glaubst du wohl WARUM die Hersteller so eine maximale Anhängelast vorgeben? Weil sie dich ärgern wollen? 

Was glaubst du wohl, WARUM Renault in diesem Fall jegliche Erhöhung strikt ablehnt? Weil sie dich ärgern wollen? 

Der Hersteller hat sicherlich Versuche unternommen mit entsprechenden Anhängelasten und Beladungen aus denen die maximale Lasten hervorgegangen sind, mit gutem Grund.

Wenn die maximale Anhängelast 1300 kg beträgt, würde ich maximal einen Wohnanhänger mit höchstens 1200 kg zulässigem Gesamtgewicht dranhängen, auf keinen Fall mehr, dann hat man auch Reserven in jeglicher Hinsicht. 

Um einen Wohnwagen mit 1350 kg zulässigem Gesamtgewicht sicher ziehen zu können, sollte das Zugfahrzeug eine Anhängelast von mindestens 1500 kg aufweisen, auf keinen Fall weniger!!!

Hält man sich daran, wird man auch kein Problem mit dem Gespanngewicht haben und man fährt sicherer.

Manche Leute verstehe ich nicht, ganz ehrlich jetzt. 


Grüße
Udo

Wu134
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Re: zGG bei Gespannfahrten

Beitrag von Wu134 »

Hallo,

um aus der Situation das Beste machen zu können, sollte man Leergewichte und zul. Gesamtgewichte von Auto und Hänger wissen. Ich meine, du kannst den Wohnwagen auch ablasten lassen. Dann lässt du ihn auf 1250 kg oder 1300 kg ablasten und bist zumindest mal rechtlich auf der sicheren Seite.

Das (teilweise bewusste) Überladen ist eine andere Geschichte. Da wäre es am besten, wenn man die Fahrzeuge mal wiegen lässt und dann genau weiß, was man wo und wie einladen darf. Laut ADAC ist beim Scenic das Leergewicht bei 1545 kg (andere Seiten sind bei 1430kg) + 465 kg Zuladung. Die 3000 kg sind gemessenes Gewicht und  nicht zulässiges Gesamtgewicht. Solange das gesamte Gespann gewogen unter 3000 kg bleibt, wäre alles okay. Wenn der Wohnwagen leer leicht genug wäre hättest du trotzdem Spielraum (Leergewicht Auto 1545 kg + Leergewicht Wohnwagen 1000 kg (angenommen) bleiben 455 kg Zuladung). Wenn du leer schon 3160 kg hast, ist irgendwo schon ein großer Fehler drin.

Und zum Thema, wieviel Überladung welche Strafe kostet ist das eigentlich größere Problem, dass dir bei Überladung die Weiterfahrt verboten wird und du dann das Problem hast, wie du dann spontan leichter wirst und nicht alles zurücklassen musst.

Aber dann hätte ich noch die Frage, was zuerst gekauft wurde? Auto oder Wohnwagen?

Gruß

UweS59
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Re: zGG bei Gespannfahrten

Beitrag von UweS59 »

Also...erstmal vielen Dank für Eure zahlreichen und vor allem ehrlichen und offenen Antworten. Es ist in der Tat so, dass ich wahrscheinlich dann doch zu blauäugig an die Sache rangegangen bin. Erst war der Scenic da und dann hab ich den Hänger gekauft und habe tatsächlich geglaubt, dass die Gewichte in den Unterlagen in Stein gemeißelt sind und nix, also gar nix davon abweichen wird. Das war dann wohl trotz meines "Alters" relativ naiv. Nun ja ... wurde ja jetzt eines besseren belehrt.
Trotz allem möchten meine Frau und ich natürlich recht entspannt und sorgenfrei (ohne Angst vor der nächsten Kontrolle) auch mal zumindest durch Österreich oder die Schweiz fahren, ohne an der Autobahn einen Trödel abzuhalten, weil wir zu viel an Bord haben.
Es wird dann wohl auf ein größeres Auto hinauslaufen, wo wir dann auch mal was in den Kofferraum packen können, weil das zGG Gespanngewicht dort viel höher ist.
Dort liebäugele ich mit einem Koleos Diesel mit 150 PS oder einem Quashkei Diesel mit 130 PS. Die haben dann 2 to Anhängelast und kommen auch etwa über 3,7 to zGG beim Gespanngewicht. Das wäre dann tatsächlich sorgenfreies fahren.

Trotzdem vielen herzlichen Dank für Eure Antworten.

merlin667
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Re: zGG bei Gespannfahrten

Beitrag von merlin667 »

Hallo,

Zumindest in Ö sind seit 2013 die themen Höchstzulässiges Gesamtgewicht vom Hänger gefallen, es zählt bei uns immer das TATSÄCHLICHE.

Selbiges gilt offensichtlich auch bei euch:
https://www.adac.de/infotestrat/technik ... anhaenger/

Soferne also dein Anhänger nur 1300 kg Beladen hat, hast du kein Problem.
Somit ist auch ablastung keine Diskussion.

Das andere "lustige": Bei euch darfst du Gesamt nicht mehr als 3000kg haben, bei uns hingegen darfst du 1300kg Anhängelast + Höchstzulässiges gesamtgewicht des Zugfahrzeuges haben ;), also wenn ich die Zahlen im Kopf habe bist dann bei ca 3,3t am scenic.

lg
Christian

Jacques
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Re: zGG bei Gespannfahrten

Beitrag von Jacques »

merlin667 hat geschrieben:Jacques: 20% von 3000kg sind 600kg, somit erst ab 3600kg.
Eva Zwerg lässt grüßen. :lol:
Wie recht Du doch hast...   :book:

UweS59
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Re: zGG bei Gespannfahrten

Beitrag von UweS59 »

merlin667 hat geschrieben:
Das andere "lustige": Bei euch darfst du Gesamt nicht mehr als 3000kg haben, bei uns hingegen darfst du 1300kg Anhängelast + Höchstzulässiges gesamtgewicht des Zugfahrzeuges haben ;), also wenn ich die Zahlen im Kopf habe bist dann bei ca 3,3t am scenic.

lg
Christian

Um ganz genau zu sein läge ich dann bei 2010 kg und 1350 kg = also 3360 kg. Damit wären alle meine Probleme gelöst. Ist aber leider nicht andem.
Nun ja ... ich suche und arbeite an einer Lösung. Irgendwie werde ich schon für künftig entspannte Urlaube sorgen.

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