Reifengrößen im KFZ-Schein
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Schön, du willst einen neuen Beitrag schreiben. Wenn du etwas an deinen Wagen reparieren willst, dann nehme dir doch bitte etwas Zeit und dein Smartphone, dokumentiere die Arbeitsschritte und mache daraus eine kleine DIY-Anleitung in der KnowledgeBase, davon haben wir dann alle was.
Oder erstelle selber ein pdf-Dokument und schicke es mit einer kleine Beschreibung dazu an technik@scenic-forum.de, wir fügen diese dann der KnowledgeBase zu.
Bilder für deine Beiträge, im Forum sowie der KnowledgeBase, kannst du über unseren eigenen Bilderuploaddienst einfügen. Dazu gibt es diese Anleitung im Forum.
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- Technik Admin
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- Scenicmodell: Grand Scenic III
- Kurzbeschreibung: Grand Scenic III TCe 130
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Reifengrößen im KFZ-Schein
Also ich will hier mal was versuchen zu erläutern, denn viele verstehen das mit den Größen irgendwie nicht.
Seid diesem Jahr werden im KFZ->Brief<- gar keine Reifen und Felgendimensionen eingetragen und im KFZ ->Schein<- ( das ist der den wir immer dabei haben sollen ;) ) nurnoch die die bei Eintragung montiert sind.
f: Heißt das jetzt ich darf in meinem Fall nurnoch 175/50/14 fahren?
a: NEIN.... Man(n) kann jederzeit auch andere montieren, sollte dann aber zum TÜV und sich das Absegnen lassen.
ein Bsp: Der Twingo wurde mit 13" verkauft, jetzt fahren aber viele den mit 14"... weil keine Ahung.... und schon steigt die Unsicherheit ob man die 13" montieren darf...
also Ihr lieben... kleine Hilfe.. was vorher ging geht auch jetzt ;) lasst Euch nicht bescheuert machen
Seid diesem Jahr werden im KFZ->Brief<- gar keine Reifen und Felgendimensionen eingetragen und im KFZ ->Schein<- ( das ist der den wir immer dabei haben sollen ;) ) nurnoch die die bei Eintragung montiert sind.
f: Heißt das jetzt ich darf in meinem Fall nurnoch 175/50/14 fahren?
a: NEIN.... Man(n) kann jederzeit auch andere montieren, sollte dann aber zum TÜV und sich das Absegnen lassen.
ein Bsp: Der Twingo wurde mit 13" verkauft, jetzt fahren aber viele den mit 14"... weil keine Ahung.... und schon steigt die Unsicherheit ob man die 13" montieren darf...
also Ihr lieben... kleine Hilfe.. was vorher ging geht auch jetzt ;) lasst Euch nicht bescheuert machen
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- Administrator
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2006 - 2010: Scénic II Exception 2 1.5 dCi - Ausstattung: Night & Day
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Kleine Ergänzung dazu:
1. Im neuen "Fahrzeugschein" steht nicht unbedingt die bei Zulassung montierte Größe, sondern (wie in meinem Fall) die kleinstmögliche Rad/Reifenkombination.
2. Zumindest bei Neuwagen könnte die EG-Übereinstimmungsbescheinigung mögliche Diskussionen verkürzen, da dort alle vom Hersteller zugelassenen Größen aufgeführt sind.
1. Im neuen "Fahrzeugschein" steht nicht unbedingt die bei Zulassung montierte Größe, sondern (wie in meinem Fall) die kleinstmögliche Rad/Reifenkombination.
2. Zumindest bei Neuwagen könnte die EG-Übereinstimmungsbescheinigung mögliche Diskussionen verkürzen, da dort alle vom Hersteller zugelassenen Größen aufgeführt sind.
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- Forums-Vielfahrer
- Beiträge: 260
- Registriert: 12. Jun 2006, 18:26
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Nachdem ich meinen Scenic jüngst umgemeldet habe und dann (daheim) festgestellt habe, dass da nix mehr an Zusatzeintragungen drinsteht habe ich telefonisch bei der Zulassungsstelle nachgefragt.
Antwort (sinngemäß): "Das hat der Gesetzgeber so gewollt, wenn Sie andere Rad-/Reifenkombinationen aufziehen wollen genügt als Nachweis der alte Brief, den sie ja entwertet zurückerhalten haben."
Toll. Jetzt hab ich neue Papiere und muss trotzdem noch den entwerteten alten Brief mit mir rumschleppen. Ich frage mich, was der "Gesetzgeber" mal wieder gesoffen hat, bevor er auf sowas kam. Vielleicht ist's auch nur wieder eine Umsetzung einer weiteren sinnfreien Brüsseler Regelungen.
Antwort (sinngemäß): "Das hat der Gesetzgeber so gewollt, wenn Sie andere Rad-/Reifenkombinationen aufziehen wollen genügt als Nachweis der alte Brief, den sie ja entwertet zurückerhalten haben."
Toll. Jetzt hab ich neue Papiere und muss trotzdem noch den entwerteten alten Brief mit mir rumschleppen. Ich frage mich, was der "Gesetzgeber" mal wieder gesoffen hat, bevor er auf sowas kam. Vielleicht ist's auch nur wieder eine Umsetzung einer weiteren sinnfreien Brüsseler Regelungen.
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- Forums-Vielfahrer
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Autopilot hat geschrieben:Toll. Jetzt hab ich neue Papiere und muss trotzdem noch den entwerteten alten Brief mit mir rumschleppen. Ich frage mich, was der "Gesetzgeber" mal wieder gesoffen hat, bevor er auf sowas kam. Vielleicht ist's auch nur wieder eine Umsetzung einer weiteren sinnfreien Brüsseler Regelungen.
Und wenn dein Gebrauchter finfnaziert ist, sind beide Briefe bei der Bank... Dann hast du gar nix an der Hand.... Like me :|
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Hallole,
ja, das mit den Reifen ist schon so ein Problem. Es gibt allerdings verschiedene Lösungen:
1. Den alten Brief (sofern man einen hat) mitnehmen. Das Auto trägt ja nicht schwer daran und bei einer Kontrolle hat man weniger Probleme.
2. Beim Kauf von neuen Rad-/Reifenkombinationen sich vom Reifenhändler eine Unbedenklichkeitsbescheinigung geben lassen bzw. beim TÜV/Dekra ein Gutachten erstellenlassen.
3. Die EU-Konformitätserklärung für das Fahrzeug zumindest in Kopie mitführen, dort stehen nach wie vor alle von Werk ab genehmigten Reifengrößen drinnen.
4. Wer in seinem (alten) Schein Sonderreifengrößen eingetragen hat, sollte unbedingt bei einer Ummeldung darauf bestehen, dass diese mit eingetragen werden (sind ja keine Serienbereifung und somit eintragungsfähig).
Im übrigen bin ich der Meinung dass es im Laufe der Zeit üblich werden wird, sich die Sonderteile in der Zulassungsbescheinigung eintragen zu lassen ...
Grüße
papemark
ja, das mit den Reifen ist schon so ein Problem. Es gibt allerdings verschiedene Lösungen:
1. Den alten Brief (sofern man einen hat) mitnehmen. Das Auto trägt ja nicht schwer daran und bei einer Kontrolle hat man weniger Probleme.
2. Beim Kauf von neuen Rad-/Reifenkombinationen sich vom Reifenhändler eine Unbedenklichkeitsbescheinigung geben lassen bzw. beim TÜV/Dekra ein Gutachten erstellenlassen.
3. Die EU-Konformitätserklärung für das Fahrzeug zumindest in Kopie mitführen, dort stehen nach wie vor alle von Werk ab genehmigten Reifengrößen drinnen.
4. Wer in seinem (alten) Schein Sonderreifengrößen eingetragen hat, sollte unbedingt bei einer Ummeldung darauf bestehen, dass diese mit eingetragen werden (sind ja keine Serienbereifung und somit eintragungsfähig).
Im übrigen bin ich der Meinung dass es im Laufe der Zeit üblich werden wird, sich die Sonderteile in der Zulassungsbescheinigung eintragen zu lassen ...
Grüße
papemark
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shotokan-man hat geschrieben:Also ich bin auch in einen neuen Landkreis umgezogen und habe deswegen nen neuen Brief erhalten, den alten habe ich auch nicht bekommen.
Den wollten sie im Landratsamt unbedingt behalten, warum weis ich allerdings auch nicht.
Manche ämter lassen sich die aushändigung bezahlen aber wenn du schlau bist kopierst du den Brief oder schein vorher.
Bei uns bekommst du beides entwertet zurück