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Eintragung notwendig?

Verfasst: 10. Mär 2004, 11:56
von Smarty
Ich kann auf meinem Scenic die Reifenkombination 205/55 R15 fahren.
Nun wollte ich mir bei ATU Felgen kaufen. Dort sind aber immer nur 205/60 R15 zulässig.

Meine Frage nun: Der TÜV Prüfer bei ATU müsste das abnehmen und ein Gutachten erstellen, richtig? Muss ich das dann auch in Brief und Schein eintragen lassen?

Die Änderung ist doch wirklich minimal...

Verfasst: 10. Mär 2004, 12:22
von SV-Elchi
Bei mir hat der TÜV-Prüfer bei ATU die ganze Sache angeschaut und mir ein Schreiben gegeben. Eintragen in Brief und Schein muss ich das ganze erst wenn ich sowieso bei der Zulassungsstelle bin.
Also nicht extra in die Papiere eintragen lassen. Das Schreiben vom Prüfer muss aber mitgeführt werden.

Grüsse
Elchi

Verfasst: 10. Mär 2004, 12:30
von Smarty
Hmmm...und wie sehr abweichend waren Deine neuen Räder von den eingetragenen?
Würde das auch gelten, wenn ich statt 15 Zoll auch 17 Zoll montieren würde und alles passt?

Aber, WANN ist man schon mal "sowieso" bei der Zulassungsstelle?

Verfasst: 10. Mär 2004, 15:01
von scenic16v
@ smarty

Eine Einragung ist immer dann erforderlich ,wenn es der Felgenhersteller vorschreibt,unabhängig ob 15,16,17 oder gar 18 Zoll :!:
Wichtig ist das Dein Fahrzeugtyp im Gutachten/ABE aufgeführt ist.
Die Klassische Eintragung in die Fahrzeugpapiere entfällt in der Regel,da viele Fahrzeuge auch gelaest sind,daher wird meist nur ein Stempel mit Unterschrift ins Gutachten/ABE eingetragen,das Du dann immer im Fahrzeug aufbewahren mußt ,falls Du von den Grün/Weißen(POLIZEI) zur Kontrollle angehalten wirst.Sonst kannst Du es auch in Deine Papiere nachtragen lassen,aber wie gesagt KANNST :!:
Hoffe Du bist jetzt einen Tick schlauer :lol:

Gruß
scenic16v

Verfasst: 10. Mär 2004, 15:43
von mrtrike
scenic16v hat geschrieben:@ smarty

Eine Einragung ist immer dann erforderlich ,wenn es der Felgenhersteller vorschreibt,unabhängig ob 15,16,17 oder gar 18 Zoll :!:
Wichtig ist das Dein Fahrzeugtyp im Gutachten/ABE aufgeführt ist.
Die Klassische Eintragung in die Fahrzeugpapiere entfällt in der Regel,da viele Fahrzeuge auch gelaest sind,daher wird meist nur ein Stempel mit Unterschrift ins Gutachten/ABE eingetragen,das Du dann immer im Fahrzeug aufbewahren mußt ,falls Du von den Grün/Weißen(POLIZEI) zur Kontrollle angehalten wirst.Sonst kannst Du es auch in Deine Papiere nachtragen lassen,aber wie gesagt KANNST :!:
Hoffe Du bist jetzt einen Tick schlauer :lol:

Gruß
scenic16v


Es sei den es steht im Gutachten "das eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere bei nächter Gelegenheit zu erfolgen wie z.b. bei einer Ummeldung".
Genau dieser Text stand im Gutachten der Alu-Felgen und der AHK meines alten Meganes.
Das heist: Sollte ich mal z.b. zwecks Ummeldung zur Zulassungsstelle müßen, hat im Falle meine Meganes ca. 4Jahre gedauert, dann bin ich verpflichtet die Gutachten in die Papiere einzutragen.

Mit freundlichem Triker Gruß

Mr. Trike

Verfasst: 10. Mär 2004, 20:11
von Scenicstar
Ich lasse grundsätzlich alles eintragen, bin schließlich nicht der einzige Benutzer vom Scenic. Ist einfach sicherer, wenn meine Freundin oder mein Daddy mal in ne Kontrolle kommen und dann nicht wissen, wo das Gutachten liegt. Ich würde es bei der "tollen" Ordnung im Auto wahrscheinlich auch nicht gleich finden.

jetzt Reifenluftdruckanzeige...

Verfasst: 10. Mär 2004, 21:30
von Smarty
Ok, vielen Dank für die Infos. Hat mir sehr weitergeholfen, ehrlich!
Allerdings kommt jetzt das nächste Problem:

Ich habe die Reifenluftdruckkontrollanzeige. Da brauche ich doch spezielle Ventile in den Felgen, oder? Wie funktioniert das bei einem Fremdfelgenhersteller oder-Händler wie z.B. ATU?

Vielleicht bekomme ich ja jetzt auch noch die wichtigen Hinweise,damitich endgültig meine Sommereifenkombination bestellen kann.

Vielen Dank, Ihr seid echt fit!

Verfasst: 10. Mär 2004, 21:42
von Scenicstar
Die Ventile passen soweit ich weiss bei allen Felgen, auch vom Zubehör.
Ob die bei ATU gleich reinmontiert werden können weiss ich allerdings nicht, habe aber vor 3 Wochen bei einem Scenic die Ventile erneuert, geht ohne dass man den Reifen ganz abziehen muss.

Verfasst: 10. Mär 2004, 23:29
von NikausdemNorden
@ Smarty

Ich habe (siehe anderes Topic) auch bei ATU nach Felgen für die Original-Reifen gesucht. Meine aversierte Felge war für die Reifengröße freigegeben und mußte NICHT vorgeführt werden, auch stand in den Bedingungen für die Freigabe ein Hinweis, dass die serienmäßigen Reifendruckkontrollventile ohne Probleme verwendet werden können.

Gruß,

Nik

Verfasst: 11. Mär 2004, 08:36
von Smarty
Da ich ja komplett neue Rader inkl. Reifen benötige (habe zur Zeit nur Winterreifen) meine Frage: Was kosten denn solche Ventile bei Renault? Bekomme ich die ganz einfach über den Ersatzteilservice?
Brauche ich nur die Ventile oder noch anderes Zubehör?