Schneeketten bei welcher Reifengrösse erlaubt?

Reifen, Felgen, Federung, Aufhängung, ...
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Oder erstelle selber ein pdf-Dokument und schicke es mit einer kleine Beschreibung dazu an technik@scenic-forum.de, wir fügen diese dann der KnowledgeBase zu.

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jenki
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Schneeketten bei welcher Reifengrösse erlaubt?

Beitrag von jenki »

Salute,

habe recht erschrocken gerade gelesen, daß im Werkstattbuch (jetzt helfe ich mir selbst usw.) und im Renault-Bordbuch steht, daß Schneeketten an meinem Scenic (SIp2, 1,6 16v, 185/85R15T) vermutlich nicht montiert werden können, womit evtl. komplett neue Winterräder getauscht werden müssten. Laut Brief darf aber nur diese Dimension montiert werden. Also Auto wieder verkaufen?
Genauer:
Werkstattbuch: "Beim 16v dürfen Schneeketten auf der Standardbereifung nicht montiert werden"
Renault-Bordbuch: "... bei einigen Fahrzeugen nicht montiert werden. Fragen Sie den Freundlichen und verweisen auf die Broschüre "Alle Reifen und Felgengrößen des Modelljahres..."

Mal sehen ob der oft eher Unfreundliche die Broschüre noch hat, aber vielleicht weiß jemand aus dem Forum Genaueres?

Anfänger
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Beitrag von Anfänger »

Es gilt das, was im SCHEIN steht (bzw. in der ABE der Felge).
Bei einer werkseitig montierten Standardfelge mit der dazugehörigen Standardgröße müsste es schon extra im Schein stehen, wenn man Schneeketten NICHT aufziehen dürfte...
Gruß
Anfänger

(Nur eine Meinung, keine Garantie)

P.S. "Fragen Sie im Zweifelsfalle die netten Herren von TÜV oder Dekra..."

Rafikus
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Beitrag von Rafikus »

Das kenne ich auch so, dass es im Schein nur dann steht, wenn die Ketten nicht montiert werden düfen. Im Amtsdeutch heisst es dann: " .. mit Schneeketten: nein"

Sonst wie oben geschrieben: die Prüfstellen fragen

Gruß, Rafikus

Fezzo66
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Beitrag von Fezzo66 »

mich interessiert nicht was man darf und was man nicht darf, sondern was geht und was nicht geht :wink:
Zuletzt geändert von Fezzo66 am 13. Dez 2005, 11:25, insgesamt 1-mal geändert.

Steffen
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Beitrag von Steffen »

Warum sollte man es verbieten, wenn es geht...:gruebel:

Da ich mir grade Schneeketten gekauft habe (hatte nicht die Idee, dass es nicht erlaubt sein könnte) werd ich mal irgendwann schauen.
Z. Z. steht Weihnachten vor der Tür und ich weiß nicht, ob ich ihn reinlassen soll....:D

Gruß
Steffen

Rafikus
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Beitrag von Rafikus »

Aber Du schreibst doch selber über das Buch in dem es heisst, dass man das nicht darf, also was soll das?
Die Antworten beziehen sich doch auf das, was wir über die Sache wissen und den Brief hast Du doch selber ins Gespräch gebracht.

Vielleicht wolltest Du die Frage so stellen: wer hat schon beim SIp2, 1,6 16v, auf die Räder 185/85R15T schon Schneeketten montiert gehabt, gab es dabei welche Probleme?

Nicht böse sein, :D

Gruß, Rafikus

Anfänger
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Beitrag von Anfänger »

Ich nehme mal an, dass da das Druckfehlerteufelchen :evil: schon beim ersten Beitrag aktiv war, weil 185/85R15 gibt's imho sowieso nicht (Ballonreifen).

Gehen tut, was in die Radkästen reinpasst, ohne Anzuschlagen.
Da empfehlen sich bei normalen, feingliedrigen Schneeketten schon etwa 3-4 cm Mindestabstand zum Kotflügel.

Wenn da manche von uns 17" Superbreitreifen reinpacken können, dann sollte der Platz eigentlich reichen.

Und- da wir in Deutschland sind, wo nicht der gesunde Menschenverstand sondern die Vorschrift zählt kann (bzw. könnte) man(n) sicherlich mehr , als man darf.

Hilft Dir an der Stelle wahrscheinlich nicht wirklich weiter, oder? :oops:

Und- Falls du Alus hast: auf "Normale" Alufelgen gehören zwecks Verkratzens sowieso keine Schneeketten. Vielleicht meint das Bordbuch ja "einige" Alufelgen von "einigen" Ausstattungsvariationen?

Gruß
Anfänger

jenki
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Beitrag von jenki »

:oops: 185/65R15

Ein erster Renault Händler wußte nur, daß beim SIP1 mit 16V Motor Varianten ausgeliefert wurden, deren Standardbereifnung nicht mit Ketten gefahren werden konnte und daß es eine Reihe von Beschränkungen auch für den SIP2 gäbe. Welcher will er noch nachschauen und auch ob evtl. nur feingliederige Ketten erlaubt sind. Außerdem daß seines Wissens seit 1998 in Europa mindestens eine Bereifung mit Betriebserlaubnis auch kettentauglich sein muß. Er wußte aber nicht, ob diese notwendig auch im Brief eingetragen sein muß.
Daß die Felgen dafür geeignet sein müssen ist ja klar.

Fezzo66
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Beitrag von Fezzo66 »

Anfänger hat geschrieben: Und- Falls du Alus hast: auf "Normale" Alufelgen gehören zwecks Verkratzens sowieso keine Schneeketten. Vielleicht meint das Bordbuch ja "einige" Alufelgen von "einigen" Ausstattungsvariationen?

Gruß
Anfänger
stimmt nicht, es gibt eigene Schneeketten für Alu's, die haben einen Kunststoffschutz in den Randbereichen.

Gruß
Walter

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