Hilfe zu Scenic 1 Ph II

Reifen, Felgen, Federung, Aufhängung, ...
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Schön, du willst einen neuen Beitrag schreiben.  Wenn du etwas an deinen Wagen reparieren willst, dann nehme dir doch bitte etwas Zeit und dein Smartphone, dokumentiere die Arbeitsschritte und mache daraus eine kleine DIY-Anleitung in der KnowledgeBase, davon haben wir dann alle was.

Oder erstelle selber ein pdf-Dokument und schicke es mit einer kleine Beschreibung dazu an technik@scenic-forum.de, wir fügen diese dann der KnowledgeBase zu.

Bilder für deine Beiträge, im Forum sowie der KnowledgeBase, kannst du über unseren eigenen Bilderuploaddienst einfügen. Dazu gibt es diese Anleitung im Forum.
ultrasexylutz
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Hilfe zu Scenic 1 Ph II

Beitrag von ultrasexylutz »

Habe seit kurzem einen Scenic und bin neu hier.

Habe mir Felgen gekauft und weiß nich was ich alles machen muss um diese eingetragen zu bekommen
Felgen haben folgende Größe 7x16 ET38 Bereifung 205/50/16

Hoffe habe da nicht die falschen gekauft bitte um hilfe

DANKE an alle

dogfischhund
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Re: Hilfe zu Scenic 1 Ph II

Beitrag von dogfischhund »

Keine ABE dazu? Das wäre schlecht. Reifen 205/50 R16 -> Teuer! (wenn man was gutes kauft)
Hersteller unbekannt? In den Felgen gibt es eine Nummer, mit der kann man evtl. was rausbekommen.
Bild?

ultrasexylutz
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Re: Hilfe zu Scenic 1 Ph II

Beitrag von ultrasexylutz »

Es handelt sich um Alutec Nitro. Gutachten ist dabei. Passt die größe überhaupt?

Desarek
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Re: Hilfe zu Scenic 1 Ph II

Beitrag von Desarek »

Das Gutachten sagt doch aus das Du die Größe 205/50R16 und 225/45R16 fahren darfst.

Gutachten ist ja einzusehen unter: http://alutec.de/alutec_2007/index.php? ... &Itemid=64" onclick="window.open(this.href);return false;

Wichtig sind die Hinweise, insbesondere der Punkte K42, 49, 50 und 56 (Nacharbeiten der Radläufe etc). Steht aber meist für den breitesten Reifen drin. Die schmäleren kommen normalerweise nicht an die Grenzen des machbaren.
Dann auch S01 beachten! Also nur die mitgelieferten Radschrauben verwenden.

Laut ABE kannst Du auch vorne 205/50 und hinten 225/45 aufziehen.

Eins solltest Du aber nicht vergessen. Nur die ABE reicht nicht. Du brauchst die Abnahme vom TÜV, der die korrekte Verwendung der Rad-Reifen-Kombination bescheinigt.

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Re: Hilfe zu Scenic 1 Ph II

Beitrag von ultrasexylutz »

Danke für deine Antwort.

Hab mir fast gedacht das die auflagen für den größten Reifen sind. Aber eine zweite meinung ist immer besser.
Laut Reifenrechner passen die Reifen gut ins Radheus ohne gross etwas zu ändern.
Die Felgen gehen 7,0mm weiter ins Radhaus und 14,7mm weiter raus als die orginalen und sind vom umfang 5,0mm kleiner. Das müsste passen? Denk ich

TÜV ist natürlich selbstverstädlich.

dogfischhund
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Re: Hilfe zu Scenic 1 Ph II

Beitrag von dogfischhund »

Desarek hat geschrieben: Eins solltest Du aber nicht vergessen. Nur die ABE reicht nicht. Du brauchst die Abnahme vom TÜV, der die korrekte Verwendung der Rad-Reifen-Kombination bescheinigt.

Hi!
Das ist mir neu! Seit wann den das? Fahre auch mit anderen Felgen (mit ABE) und 205/50 reifen, die sind nicht in den Papieren eingetragen.
War damit auch schon 2x zum TÜV und keiner hat was gesagt. Auch eine Hängerkupplung (am anderen Auto) wurde nicht eingetragen, lt. WS nicht nötig da ABE dazu!
Zuletzt geändert von dogfischhund am 11. Mär 2010, 08:05, insgesamt 1-mal geändert.

Desarek
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Re: Hilfe zu Scenic 1 Ph II

Beitrag von Desarek »

Howard,

1. weils in der ABE steht!
ABE der Felge hat geschrieben:A02: Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren duch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen.
Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht der Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
und davor heißt es
ABE der Felge hat geschrieben:A01: Der vorschriftsgemäße Zustand des Kraftfahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb der StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum $19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
dazu der §19 StVZO im Auszug:
(3) Abweichend von Absatz 2 Satz 2 erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs jedoch nicht, wenn bei Änderungen durch Ein- oder Anbau von Teilen

  1. für diese Teile
    1. eine Betriebserlaubnis nach § 22 oder eine Bauartgenehmigung nach § 22a erteilt worden ist oder
    2. der nachträgliche Ein- oder Anbau im Rahmen einer Betriebserlaubnis oder eines Nachtrags dazu für das Fahrzeug nach § 20 oder § 21 genehmigt worden ist
    und die Wirksamkeit der Betriebserlaubnis, der Bauartgenehmigung oder der Genehmigung nicht von der Abnahme des Ein- oder Anbaus abhängig gemacht worden ist oder

  2. für diese Teile
    1. eine EWG-Betriebserlaubnis, eine EWG-Bauartgenehmigung oder eine EG-Typgenehmigung nach Europäischem Gemeinschaftsrecht oder
    2. eine Genehmigung nach Regelungen in der jeweiligen Fassung entsprechend dem Übereinkommen vom 20. März 1958 (BGBl. 1965 II S. 857) über die Annahme einheitlicher Bedingungen für die Genehmigung der Ausrüstungsgegenstände und Teile von Kraftfahrzeugen und über die gegenseitige Anerkennung der Genehmigung, soweit diese von der Bundesrepublik Deutschland angewendet werden,
      erteilt worden ist und eventuelle Einschränkungen oder Einbauanweisungen beachtet sind oder

    3. die Wirksamkeit der Betriebserlaubnis, der Bauartgenehmigung oder der Genehmigung dieser Teile nach Nummer 1 Buchstabe a oder b von einer Abnahme des Ein- oder Anbaus abhängig gemacht ist und die Abnahme unverzüglich durchgeführt und nach § 22 Abs. 1 Satz 5, auch in Verbindung mit § 22a Abs. 1a, bestätigt worden ist oder

    4. für diese Teile
      1. die Identität mit einem Teil gegeben ist, für das ein Gutachten eines Technischen Dienstes nach Anlage XIX über die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeugs bei bestimmungsgemäßem Ein- oder Anbau dieser Teile (Teilegutachten) vorliegt,
      2. der im Gutachten angegebene Verwendungsbereich eingehalten wird und
      3. die Abnahme des Ein- oder Anbaus unverzüglich durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder durch einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb durchgeführt und der ordnungsgemäße Ein- oder Anbau entsprechend § 22 Abs. 1 Satz 5 bestätigt worden ist; § 22 Abs. 1 Satz 2 und Absatz 2 Satz 3 gilt entsprechend.

Werden bei Teilen nach Nummer 1 oder 2 in der Betriebserlaubnis, der Bauartgenehmigung oder der Genehmigung aufgeführte Einschränkungen oder Einbauanweisungen nicht eingehalten, erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs.
Du fährst somit ohne ABE auf Deinem Auto herum, solange Deine Rad-reifen-Kombination nicht eingetragen wurde ;-) Es sei denn in der ABE steht das es eintragungsfrei ist - das ist aber selten der Fall.

2. das heißt Anhängerkupplung ;-) und die muss nicht, weil hier sogar die Einbauanleitung ausreichend ist! Das ist jetzt seit ein paar Jahren so. Im Astra F wurde die bei uns noch eingetragen.

3. Nur weil Deine Felgen bisher nicht bemängelt wurden, heißt es nicht zwangsläufig das diese korrekt sind!

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Re: Hilfe zu Scenic 1 Ph II

Beitrag von mariorx4 »

Hallo,

mein Scenic wurde mit 205/50 R16 ausgeliefert. Es sollte also kein Problem bei der Eintragung geben.

Mario

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Re: Hilfe zu Scenic 1 Ph II

Beitrag von ultrasexylutz »

Wie sieht es aus bei der reifengröße mit tieferlegen? Hab so an 35mm gedacht geht das problemlos?
Hat jemand vielleicht schon diese erfarung?

dogfischhund
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Re: Hilfe zu Scenic 1 Ph II

Beitrag von dogfischhund »

Desarek hat geschrieben:
1. weils in der ABE steht!
ABE der Felge hat geschrieben:A02: Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren duch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen.

Da möchte ich aber nicht wissen wie viele Leute hier und auch mit anderen Autos unterwegs sind wo die Reifen nicht eingetragen sind. Bei uns stehen zb nur die 185er drin....

Und was muss man den machen um die einzutragen? Mit der ABE der Felge zur Zulassungsstelle? Kostenpunkt?

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