Reifenfrage
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Schön, du willst einen neuen Beitrag schreiben. Wenn du etwas an deinen Wagen reparieren willst, dann nehme dir doch bitte etwas Zeit und dein Smartphone, dokumentiere die Arbeitsschritte und mache daraus eine kleine DIY-Anleitung in der KnowledgeBase, davon haben wir dann alle was.
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Re: Reifenfrage
Teil 1 ist der alte Fahrzeugschein (das kleine Ding).
Was sonst noch zugelassen ist, weiß ich nicht. Steht nämlich nix anderes drin.
Was sonst noch zugelassen ist, weiß ich nicht. Steht nämlich nix anderes drin.
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Re: Reifenfrage
Das ist genau das am neuen System! Es steht nur noch die kleinste zugelassen Größe drin! Aber beim S1P2 sollte man ja den alten Schein und Brief entwertet mitbekommen haben...
Auch erlaubt sind beispielsweise:
P.S.: Kopie meines alten Briefes gegen Unkostenpauschale versendbar. Einfach PN an mich.
Auch erlaubt sind beispielsweise:
- 185/65R15 88T
- 205/55R15 88V auf 6.00J15 ET43
- 205/50R16 87H auf 6.50J16 ET43
- 195/620R420A 90H (PAX-Bereifung) auf 185x420 ET43 nur in Verbindung mit Stützring und Luftdrucküberwachungssystem
P.S.: Kopie meines alten Briefes gegen Unkostenpauschale versendbar. Einfach PN an mich.
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Re: Reifenfrage
Desarek hat geschrieben:Aber beim S1P2 sollte man ja den alten Schein und Brief entwertet mitbekommen haben...
Ich hab den schon mit dem neuen gekauft.... :(
genau die größe hatte ich ja auf meinen Sommer-Alus drauf. (steht auch in der ABE der Felge)Desarek hat geschrieben:
[*]205/50R16 87H auf 6.50J16 ET43
Also kann man die Felge mit der ABE dann fahren.? Und was ist mit den anderen dann in der ABE aufgeführten Reifen? Zb. den 195/55 R16? Die sind ja eigentlich sogar kleiner als die 205/50, aber größer als 185/55 R15...
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- Forums-Vielfahrer
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Re: Reifenfrage
Hi!
In der ABE der Felge steht:
"Abweichend von den Bestimmungen des § 27 StVZO (Berichtigung der Fahrzeug-
papiere) ist es bei Verwendung einer im Gutachten aufgeführten Reifen- oder
Felgengröße, sofern diese nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt sind, nicht
erforderlich, eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die Verwaltungsbehörde
(Zulassungsbehörde) zu veranlassen. "
Also Felge und Reifen erlaubt?
In der ABE der Felge steht:
"Abweichend von den Bestimmungen des § 27 StVZO (Berichtigung der Fahrzeug-
papiere) ist es bei Verwendung einer im Gutachten aufgeführten Reifen- oder
Felgengröße, sofern diese nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt sind, nicht
erforderlich, eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die Verwaltungsbehörde
(Zulassungsbehörde) zu veranlassen. "
Also Felge und Reifen erlaubt?
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Re: Reifenfrage
Ja, wenn halt dann der Tacho noch stimmt:
Keine Nacheilung; Voreilung innerhalb der erlaubten Grenzen
Gruß
Anfänger
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Re: Reifenfrage
Habe ich in einem anderen Thema auch schon geschrieben. Die ABE gibt im Prinzip lediglich die Felge zur Nutzung auf dem Fahrzeug frei. Aber sobald Reifen, welche nicht im Schein eingetragen sind gefahren werden, muss ein Nachtrag erfolgen.
Jetzt hast Du allerdings das Problem, das Du keine Eintragung im Schein hast. Hier würde ein Ausruck der COC seitens Renault helfen! Dort steht drin welche Rad-Reifen-Kombinationen von Haus aus erlaubt sind ;-)
Jetzt hast Du allerdings das Problem, das Du keine Eintragung im Schein hast. Hier würde ein Ausruck der COC seitens Renault helfen! Dort steht drin welche Rad-Reifen-Kombinationen von Haus aus erlaubt sind ;-)
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